17.03.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 161 / Tagesordnungspunkt 5

Corinna RüfferDIE GRÜNEN - Behindertengleichstellungsrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Frau Lösekrug-Möller, ich fand, es war eine überraschend schöne Idee, Ihre Rede in einfachen Worten zu halten. Ich hätte aber gerne gehört, dass Sie nicht nur die Lichtseiten des Gesetzentwurfs ansprechen, sondern auch die Schattenseiten. Das ist aber auch Aufgabe der Opposition. Ich will das gerne für Sie übernehmen, wenn auch nicht in einfacher Sprache.

Wenn wir danach fragen, wo die großen Würfe in der Behindertenpolitik bleiben, hören wir seit Jahren von Ihnen: Gut Ding will Weile haben. – Nun liegt das erste Werk vor, und dies gilt es zu beurteilen.

Herr Schiewerling, Ihnen hat nicht so gut gefallen, was Frau Kollegin Werner gesagt hat. Ich will das an dieser Stelle wiederholen und bitte Sie, zuzuhören,

(Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das gefällt ihm trotzdem nicht!)

weil Sie dadurch, glaube ich, noch etwas lernen können, was die Einschätzung des Gesetzentwurfs anbelangt.

(Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Nein!)

Der zweite Teil Ihrer Rede hat mir übrigens hervorragend gefallen.

Ich möchte ein paar Stimmen zu Wort kommen lassen. Die erste ist die der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele. Sie hat auf einer Pressekonferenz im Januar Folgendes gesagt:

Der Entwurf bleibt leider deutlich hinter unseren Zielen zurück. Zwar hat die Sozialministerin Andrea Nahles mit aller Kraft versucht, eine gute Novellierung auf den Weg zu bringen. Doch zu viele Abstriche, die im Laufe des politischen Prozesses gemacht wurden, haben den Gesetzentwurf verwässert.

Sie hat ihren Eindruck auch belegt:

Neubauten des Bundes müssen zwar künftig hohe Standards der Barrierefreiheit erfüllen – nicht aber bestehende Gebäude. Das ist zu wenig.

Stattdessen werde nur festgeschrieben, dass über die vorhandenen Barrieren berichtet wird. Das gelte auch für Intranet und andere elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe. Verena Bentele sagte weiter:

Es reicht nicht, Hindernisse zu dokumentieren. Wir müssen Barrieren wirksam und verbindlich beseitigen. Die UN-Behindertenrechtskonvention nimmt staatliche Institutionen ganz eindeutig in die Pflicht.

Sie erläutert:

Pflichterfüllung hieße, dass Menschen mithilfe von Rampen oder Fahrstühlen alle Gebäude selbstständig erreichen können. Es bedeutet, dass für gehörlose Menschen Informationen in Gebärdensprache vorhanden sind, dass es im Internet Angebote gibt, die auch blinde Menschen nutzen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das alles ist richtig. Hubert Hüppe, Sie hätten das sicherlich in ähnlicher Weise oder vielleicht sogar deutlicher formuliert, wenn Sie noch Behindertenbeauftragter wären. Vielleicht sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, einmal mit ihm reden. Die Frage, die ich Ihnen stellen möchte, lautet: Warum schaffen Sie es nicht, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Probleme fundamental angeht und tatsächlich löst? Wir haben doch alle Möglichkeiten dazu.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich gibt es – das will ich gerne zugestehen – auch positive Aspekte – diese gibt es immer –:

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen, dass es eine Novellierung des BGG gibt ...

Dass es eine Novellierung gibt, ist schon etwas. Weiter heißt es:

Der Referentenentwurf beinhaltet zudem viele Aspekte, die die Fachverbände seit langem gefordert haben: So haben unter anderem die angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall, die Leichte Sprache und eine Fachstelle für Barrierefreiheit Aufnahme in den Gesetzentwurf gefunden.

Hier endet der positive Teil. Weiter heißt es:

In der Gesamtbetrachtung stellen die Fachverbände jedoch fest, dass durch den Einbau vieler Finanzierungsvorbehalte, unbestimmter Rechtsbegriffe, Sollvorschriften und Einschränkungen das Gesetz eher eine Absichtserklärung geworden ist als ein Gesetz, das aus Sicht der Menschen mit Behinderung konkrete Ansprüche samt Rechtsfolgen schafft.

Also eher eine Absichtserklärung als ein Gesetz! Das ist ziemlich deutlich.

Als das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Jahr 2002 geschaffen wurde, setzte es Maßstäbe bei der Umsetzung des Benachteiligungsverbots im öffentlich-rechtlichen Bereich. Viele Gebäude staatlicher Einrichtungen sind in den letzten Jahren tatsächlich barrierefrei gebaut oder auch umgebaut worden. Bei den Internetseiten der Bundesministerien und -behörden bemüht man sich um Barrierefreiheit. Das gilt auch für die Internetseite des Bundestages. Die Deutsche Gebärdensprache wird nach ihrer staatlichen Anerkennung endlich zunehmend als ganz normale Form der Kommunikation anerkannt. Das alles sind gute Nachrichten. Aber seitdem sind 14 Jahre ins Land gegangen. Vor nunmehr sieben Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland geworden.

Nun legen Sie einen Gesetzentwurf vor, über den man nur sagen kann: Zu kurz gesprungen! Das sind Trippelschritte und entspricht nicht dem, was man nach all der Zeit, die Sie gebraucht haben, um diesen Gesetzentwurf vorzulegen, erwarten muss.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie scheuen verbindliche Verpflichtungen. Barrieren in bestehenden Gebäuden und im Intranet der Bundesministerien und -behörden sollen bis 2021 erhoben werden. Aber bis wann sie abgebaut werden, steht in den Sternen; das regeln Sie nicht. Ich habe den Eindruck, wenn ich Ihren Gesetzentwurf lese, dass Barrierefreiheit für Sie eine Belastung darstellt. Die ganze PR zum Thema Barrierefreiheit wird doch ad absurdum geführt, wenn wir hier nicht mutige Schritte vorangehen; das ist ein richtiges Problem.

Bei der leichten Sprache gibt es keine Rechtsverbindlichkeit, sondern viel Spielraum, um leichte Sprache im Verwaltungsbereich zu verweigern. Private Einrichtungen müssen sich künftig an das BGG halten, wenn sie dauerhaft institutionell gefördert werden. Wenn aber private Einrichtungen regelmäßig hohe Geldbeträge erhalten, gilt das nicht. Die Gleichstellung behinderter Frauen und Mädchen wird zwar betont. Konkrete Maßnahmen hierzu lassen aber weiter auf sich warten.

Der dickste Hund liegt aber – Kollegin Werner hat das angesprochen – woanders begraben. Sie, meine Damen und Herren von der Linken, haben Ihren Antrag mit „Eine halb barrierefreie Gesellschaft reicht nicht aus – Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten“ betitelt. Ich finde, dass das eher noch zurückhaltend formuliert ist. Der normale Mensch verbringt schließlich nicht sein halbes Leben in irgendwelchen öffentlichen Einrichtungen, sondern an ganz anderen Orten. Nur der Bereich der öffentlichen Einrichtungen ist tangiert. Aber der gesamte private Bereich ist außen vor. Es ist schön und gut, dass sich der Bund zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet. Aber das reicht nicht aus. Was ist denn mit den genannten Orten? Was ist mit Geschäften, Bäckereien, Kneipen oder Kinos? Haben Sie einmal erlebt, wie es ist, mit einem im Rollstuhl sitzenden Freund vor den Stufen einer Kneipe zu stehen, die sich nicht überwinden lassen? Ich kann Ihnen sagen: Das ist ein beschämendes Gefühl. Während alle anderen vorbeiziehen und in Ruhe ihr Bierchen trinken können, stehen Sie vor der Tür und können diese Barriere nicht überwinden. – Sie wollen offensichtlich, dass das so bleibt. Da muss ich sagen: Ihre Reden von Teilhabe sind wirklich nur ein frommer Wunsch, es sind und bleiben Sonntagsreden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Liebe Große Koalition, Sie wissen es besser. Es ist echt enttäuschend, dass Sie nicht mehr Mut aufbringen. Andere Länder haben es vorgemacht, und siehe da: Die Wirtschaft ist eben nicht zusammengebrochen, im Gegenteil. Man kann auch einmal die positiven Aspekte sehen. Frau Nahles – sie ist heute nicht hier –, Frau Lösekrug-Möller, Herr Schummer, Frau Tack, Sie wissen es besser. Ich bitte Sie: Legen Sie einmal offen, wer hier eine zeitgemäße Antidiskriminierungspolitik verhindert, damit wir die richtigen Adressaten ansprechen und, ja, auch unter Druck setzen können, damit sich endlich etwas verändert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weit über 70 Prozent der Bevölkerung erachten das Thema Barrierefreiheit als ein außerordentlich wichtiges Thema. Denn es ist doch klar: In einer älter werdenden Gesellschaft – manch einer hat vielleicht schon einmal einen Kinderwagen geschoben – weiß man, dass Barrierefreiheit allen zugutekommt.

Ich möchte auch sagen, worauf ich und meine Fraktion wirklich keine Lust mehr haben: auf die Instrumentalisierung des behindertenpolitischen Bereichs für alles Mögliche. Sie erzählen seit Ewigkeiten, dass wir auf Meilensteine warten dürfen. Das BGG ist ein Beispiel, das Bundesteilhabegesetz ist ein anderes. Seit kurzem hat die SPD entdeckt, dass man sozialpolitische Themen nicht vernachlässigen darf. Energie und Ressourcen sollen nicht nur Geflüchteten zugutekommen. Ich finde nicht nur den Zungenschlag ziemlich daneben, sondern meine auch, dass die Wahrheit eine ganz andere ist. Das, was wir im Bereich des bezahlbaren, barrierefreien Wohnraums, der Altersarmut, des Rentenniveaus und der Langzeitarbeitslosigkeit – name it – versäumt haben, sind alles Probleme, die mit dem Zu-uns-Kommen der Geflüchteten rein gar nichts zu tun haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Reden und leere Versprechen helfen nicht, sondern machen manches schlimmer. Vertrauen geht in dieser Bevölkerung bei Menschen mit Behinderungen verloren. Wir wollen ein vernünftiges Behindertengleichstellungsrecht und ein vernünftiges Bundesteilhabegesetz, das uns in dem Bereich weiterführt und mehr Teilhabe ermöglicht. Das, was wir im Moment sehen, ist leider etwas ganz anderes. Wir warten gespannt auf den Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz.

Was wir aber brauchen, ist eine inklusive Gesellschaft, heute mehr denn je.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie bedeutet kulturellen Fortschritt, die Wertschätzung der Differenz. Ich sage das und meine hier einen weiten Begriff der Inklusion, der nur dort seine Grenzen findet, wo die Rechte anderer tangiert werden. Dieser Begriff meint Alte und Junge, Schwarze und Weiße, Männer und Frauen, Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen. Wenn wir es mit dem Aufbau dieser inklusiven Gesellschaft ernst meinen, dann können wir in diesen schwierigen Zeiten der Geschichte ein humanes Gesicht entgegensetzen. Was wir brauchen, ist Zusammenhalt; das ist die Alternative für Deutschland. Das muss auch für Menschen mit Behinderungen gelten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank, Corinna Rüffer. – Nächste Rednerin ist die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Bitte begrüßen Sie recht herzlich bei uns Verena Bentele.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6677514
Wahlperiode 18
Sitzung 161
Tagesordnungspunkt Behindertengleichstellungsrecht
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