17.03.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 161 / Tagesordnungspunkt 5

Gabriele SchmidtCDU/CSU - Behindertengleichstellungsrecht

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Frau Präsidentin! Liebe Gäste im Bundestag! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In früheren Zeiten lebten Behinderte zu Hause, oft versteckt. Wer nicht laufen oder nicht sehen konnte, der hatte halt Pech, und wer taub war, wurde wegen seiner eingeschränkten Sprachfähigkeit sowieso für dumm gehalten. Dann gab es eine kurze, ganz unselige Zeit der Vernichtung vermeintlich „unwerten Lebens“. Dann wurden mehr oder weniger schicke Heime gebaut, in denen Menschen mit Behinderungen – wie sie dann endlich genannt wurden – gefördert, aber auch wieder weggesperrt wurden. Heute endlich möchte man Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft ermöglichen. Sie erheben ihre Stimme direkt oder in Verbänden. Aber auch für die Umsetzung selbstverständlicher Forderungen braucht es in Deutschland Regelungen und Gesetze.

Das Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes von 2002 war die Herstellung von Barrierefreiheit in gestalteten Lebensbereichen. Das Gesetz verpflichtete Träger öffentlicher Gewalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Barrierefreiheit. Dieses Gesetz schreiben wir heute fort. Das Ziel ist weiter die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie ist eine der wichtigsten Leitlinien für die Behindertenpolitik in Deutschland, für selbstbestimmte Teilhabe von rund 10 Millionen Menschen in Deutschland am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.

Das jetzt vorliegende Behindertengleichstellungsgesetz ist eine Weiterentwicklung auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich finde schon, es ist uns gelungen, diesem Ziel einen sehr großen Schritt näher zu kommen: ein selbstbestimmter Platz für Menschen mit Behinderungen in einer barrierefreien Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])

Es ist uns gelungen, mit dem Gesetz Regelungslücken zu schließen und Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung durch Klarstellung sowie Probleme bei der Rechtsanwendung zu beseitigen. Aber nicht nur das: Wir sorgen dafür, dass Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung weiter abgebaut werden, und wir sorgen für mehr Barrierefreiheit in Bereichen, in denen der Bund zuständig ist. Das Recht wird der demografischen Entwicklung angepasst, und wir nutzen neue technische Entwicklungen. Zum Beispiel sollen Verwaltungsgebäude für die älter werdende Belegschaft besser nutzbar gemacht werden. Der Bund treibt auch die barrierefreie Gestaltung der Internetauftritte und -angebote von Bundesbehörden weiter voran.

Ein Beispiel aus der Praxis: Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages sendet seit 2015 donnerstags in der Sitzungswoche die Debatten mit Live-Dolmetschung in Gebärdensprache und untertitelt für Gehörlose und Hörgeschädigte, also auch jetzt in diesem Moment. Nun werden Regelungen unter anderem für ein barrierefreies Intranet für Beschäftigte des Bundes ergänzt.

Lassen Sie mich zunächst auf die Schwerpunkte der Novelle eingehen. Wie bereits von Kollegen ausgeführt, passen wir den Behinderungsbegriff des BGG an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention an. Wir stellen nicht länger Defizite und individuelle Beeinträchtigungen in den Vordergrund. Ausschlaggebend sind umwelt- und einstellungsbedingte Faktoren. Behinderung ist damit das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren. Oder wie der Buchautor mit Behinderung Janis McDavid, den Uwe Schummer schon zitiert hat, gesagt hat:

Ich kann viel mehr, wenn ihr mich nicht behindert.

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind oft mehrfach benachteiligt. Wir stärken das Benachteiligungsverbot wegen mehrerer Gründe ausdrücklich und nehmen das Verbot von Mehrfachdiskriminierungen auf. Weitere Benachteiligungsgründe, die dazugekommen und zu beseitigen sind, sind zum Beispiel Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexuelle Identität. Die Ausweitung von Benachteiligungen ist insbesondere mit Blick auf die zunehmende Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund besonders wichtig.

Auch schließen wir eine Lücke und führen das Recht auf leichte Sprache in das BGG neu ein. Bis Ende nächsten Jahres werden die Träger öffentlicher Gewalt die Zeit nutzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in leichter Sprache auf- und ausbauen und Informationen schrittweise vermehrt in leichter Sprache bereitstellen, um dann spätestens ab 2018 in einfacher und verständlicher Sprache mit Menschen mit geistigen Behinderungen ohne fremde Hilfe kommunizieren zu können.

Ich bin ein großer Fan von leichter Sprache, seit ich öfter für ältere Menschen komplizierte Behördenbescheide quasi übersetzen muss. Leichte Sprache hilft auch Kindern und Ausländern bzw. vielen Menschen, die nicht mit Deutsch als Muttersprache aufgewachsen sind. – Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Rede, Frau Lösekrug-Möller.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wer sich durch eine Bundesbehörde in einem Recht nach dem BGG verletzt fühlt oder ist, kann sich künftig an eine Schlichtungsstelle wenden. Ganz grundsätzlich ist eine Schlichtung immer besser als eine Klage, sie soll die außergerichtliche Einigungsbereitschaft fördern. Das Schlichtungsverfahren vor der Verbandsklage führen wir nach dem österreichischen Vorbild ein. Dort hat sich das Verfahren seit 2006 als überaus erfolgreich erwiesen.

Ein weiterer Erfolg ist die Einrichtung der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die zur Stärkung der Bewusstseinsbildung beiträgt. Damit kommen wir einer langjährigen Forderung der Verbände behinderter Menschen nach, die die Einrichtung der Fachstelle als zentrale Anlaufstelle mit Freude aufgenommen haben, zum Beispiel das BKB, Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.V. Die Bundesfachstelle wird Beratung zur besseren Umsetzung der Barrierefreiheit zur Verfügung stellen, Informationen vernetzen und ihre Angebote natürlich barrierefrei gestalten. Darüber hinaus soll sie auch Verbände, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf Anfrage beraten. Sie selbst wiederum erhält Beratung von einem Expertenkreis, dem auch Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderungen angehören. Die vorgesehene finanzielle und personelle Ausstattung macht deutlich, dass wir das Thema ernst nehmen und konsequent vorantreiben wollen. Wir stellen dieses Jahr 750 000 Euro für den Aufbau zur Verfügung, ab nächstem Jahr rund 1 Million Euro jährlich.

Zum Schluss möchte ich noch auf die Forderung der Opposition nach der Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit eingehen. Es ist nur zum Teil richtig, dass das BGG keine direkte Wirkung auf private Unternehmen und Dienstleister hat. Fordern und alles beim Bund abladen ist immer leicht. Es gibt auch noch die Länder und die Kommunen, die ebenfalls in der Verantwortung stehen. Uwe Schummer hat es deutlich ausgeführt: Baurecht ist Ländersache. Das Baurecht ist sehr häufig gefragt, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert werden soll.

Private Anbieter werden auch über das Zuwendungsrecht verpflichtet, aber in Deutschland setzen wir vorerst auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Die ist aus meiner Sicht längst noch nicht am Ende, wie viele es behaupten. Sie wurde vielmehr noch nicht vollkommen ausgeschöpft.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, das hätten wir gern ausgeführt!)

Ich bin ganz sicher, dass Unternehmer, die die Kundengruppe der Menschen mit Behinderungen ausschließen, sich in Zeiten einer vermehrt alternden Gesellschaft selbst schaden und das früher oder später auch merken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das sehen heute schon viele so. Viele nehmen heute schon diese Käufer- und Nutzergruppen ins Auge und tun mehr dafür, um für diese Leute zugänglich bzw. attraktiv zu sein – wie auch von Frau Bentele gewünscht.

Der vorliegende Entwurf ist ein Erfolg auf der ganzen Linie, und ich bin froh und zufrieden, dass wir einer selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit diesem Gesetz ein gutes Stück näher kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Gabriele Schmidt. – Die letzte Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Astrid Freudenstein für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6677572
Wahlperiode 18
Sitzung 161
Tagesordnungspunkt Behindertengleichstellungsrecht
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