Astrid FreudensteinCDU/CSU - Behindertengleichstellungsrecht
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben diese Aussprache begonnen mit einer Rede in leichter Sprache, und ich will daran anschließen, aber ich will ein bisschen zurück in die Vergangenheit gehen: Der Verein „Netzwerk Artikel 3“ hat sich vor vielen Jahren schon die Mühe gemacht und versucht, in leichter Sprache zu erklären, was das Behindertengleichstellungsgesetz eigentlich ist. Ich zitiere:
Hier steht, wie der Staat mit behinderten Menschen umgehen muss. Das Gesetz soll helfen, dass behinderte Menschen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden als nicht behinderte Menschen.
Es steht da auch zu lesen – die Übersetzung in leichte Sprache war 2003 –, was die Betroffenen von dem Gesetz halten und was sie von diesem Gesetz erwarten. Da heißt es – ich zitiere noch einmal –:
Viele behinderte Frauen und Männer hoffen, dass das Gesetz ihnen hilft. Die einen sagen, „das bringt ja eh nichts“. Die anderen hoffen, dass sich durch das Gesetz alle Schwierigkeiten behinderter Menschen wie von selbst in Luft auflösen.
Wie gesagt, das war 2003. Jetzt, 13 Jahre später, können wir sagen: Das Gesetz hilft tatsächlich Menschen mit Behinderungen in unserem Land. Wir können aber auch sagen: Es haben sich eben nicht alle Schwierigkeiten behinderter Menschen wie von selbst in Luft aufgelöst.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Träger öffentlicher Gewalt, insbesondere die Bundesbehörden, zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Barrierefreiheit. Es hat also von vornherein einen sehr begrenzten Anwendungsbereich. Ich wiederhole in leichter Sprache: Dort steht, wie der Staat mit behinderten Menschen umgehen muss.
Aber wie sieht es eigentlich mit der Befürchtung der Betroffenen aus, dass das Gesetz sowieso nichts bringt? Auch diese Frage lässt sich heute beantworten, weil wir das Gesetz auf seine Wirkung hin ausführlich überprüft haben. In dem Evaluationsbericht, in dem Bericht darüber, wie dieses Gesetz wirkt, steht, dass der Behinderungsbegriff veraltet ist, dass geistig und seelisch behinderte Menschen wenig beachtet werden, dass das Benachteiligungsverbot oft nicht wirklich wirkt und dass den Behindertenverbänden Ressourcen fehlen.
Zusammengefasst könnte man also sagen, dass das Gesetz eben nicht in allen Bereichen gewirkt hat, und genau deswegen wollen und müssen wir es weiterentwickeln.
Für mich liest sich der jetzige Gesetzentwurf tatsächlich wie eine Antwort auf den Evaluationsbericht, weil einige Punkte gut berücksichtigt werden.
Erstens. Der Behinderungsbegriff wird dem Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst. Er ist nicht mehr defizitorientiert. Das heißt, wir schauen nicht mehr auf das, was ein Mensch nicht kann, sondern wir schauen mehr auf das, was ein Mensch kann.
Zweitens. Die leichte Sprache wird deutlich gestärkt. Die Bundesbehörden – wir haben es schon einige Male erwähnt – sollen künftig mehr Informationen in leichter Sprache bereitstellen. Damit wird insbesondere auf die Belange geistig und seelisch behinderter Menschen eingegangen. Dass das uns allen hilft, haben wir in dieser Aussprache schon gemerkt.
Drittens. Das BGG hat bereits geregelt, dass Träger öffentlicher Gewalt Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen dürfen. Hier wird die Regelung noch einmal geschärft.
Viertens. Die Behindertenverbände erhalten mehr Ressourcen. Es wird eine finanzielle Förderung der Verbände, insbesondere der Selbstvertretungsorganisationen dieser Verbände geben, damit sie wirklich einwirken können.
Dieser Bericht weist aber auch darauf hin – das halte ich für wichtig –, dass die Bewusstseinsbildung das A und O der Inklusion und der Gleichstellung bleibt. Ich möchte hier als positives Beispiel das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nennen: Bundesminister Dr. Gerd Müller hat damit begonnen, auf seinen Dienstreisen ins Ausland Menschen mit Handicap mitzunehmen und in den Partnerländern kleine Kongresse zu veranstalten, um auch dort die Gleichstellung, die Integration, die Inklusion voranzubringen. Auch so etwas darf Schule machen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Auch in den Kommunen tut sich einiges. In meiner Heimatstadt zum Beispiel gibt es seit einigen Jahren das Projekt „Regensburg inklusiv“. Es wurde unter anderem eine Karte zur Barrierefreiheit erstellt. Anhand eines Ampelsystems erkennt man sehr gut, welche Orte in welchem Ausmaß barrierefrei sind oder eben nicht. Ich gebe zu: Es gibt noch viel zu viele rote Ampeln. – Es gibt auch einen sogenannten Pflasterplan, auf dem man genau sieht, welche Plätze in dieser mittelalterlichen Welterbestadt am besten barrierefrei zu erreichen sind. Das ist nicht die Lösung, aber es ist ein Anfang, der uns dazu bringen kann, Lösungen zu finden.
Man merkt, dass durch Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung schon sehr viel passiert ist. Wenn wir nur darüber nachdenken, an welchen Orten nachgebessert werden muss, dann haben wir schon etwas erreicht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Aber es gibt selbstverständlich – das bestreitet niemand – noch viel zu viele Orte in unserem Land, an denen es Barrieren gibt. Wenn Sie, Frau Kollegin Rüffer, vorhin das Beispiel eines Cafés genannt haben, bei dem es eine Barriere gibt, und es als beschämend bezeichnet haben, dass ein Mensch mit Gehbehinderung nicht einfach darüberkommt, so meine ich, dass wir den Eigentümer dieses Cafés dazu bringen müssen, diese Barriere zu beseitigen; das ist richtig. Ich hielte es aber für wirklich beschämend, wenn keiner diesem Menschen helfen würde. Das ist aber nicht der Fall.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich glaube, auch das kann man in dieser Debatte sagen: Es gibt eine große Bereitschaft in unserer Gesellschaft, zu helfen.
(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sollen behinderte Menschen jetzt Bittsteller werden, oder was?)
Ich glaube, auch das dürfen wir heute hier erwähnen.
Ich danke Ihnen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6677632 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 161 |
Tagesordnungspunkt | Behindertengleichstellungsrecht |