17.03.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 161 / Tagesordnungspunkt 9

Harald PetzoldDIE LINKE - Abschlussprüfungsreformgesetz

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Besucherinnen und Besucher auf den Besuchertribünen! Die Folgen der Finanz- und Bankenkrise von 2007 sind nach wie vor nicht ausgestanden. Nach wie vor sind keine konsequenten Schlussfolgerungen gezogen worden, um ein erneutes Wiederaufflammen oder eine Wiederholung dieser Krise zu verhindern. Die Linke sagt: Das ist unverantwortlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Für das heute zu beschließende Gesetz mit dem etwas verwirrend klingenden Namen „Abschlussprüfungsreformgesetz“ wird es höchste Zeit; denn das Gesetz soll die Prüfung der Jahresabschlüsse bei Unternehmen von öffentlichem Interesse regeln. Dass wir es beschließen müssen, hat vor allen Dingen mit der Finanz- und Bankenkrise zu tun. In dieser Krise waren, scheinbar plötzlich, vor allem Banken, aber auch andere Unternehmen mit existenzbedrohenden Verlusten und Risiken konfrontiert, die aus ihren Jahresabschlüssen, den darin enthaltenen Lageberichten sowie den Bilanzen nicht oder nicht in diesem Umfang und nicht in dieser Konsequenz erkennbar gewesen sind. Dabei hätten sie erkannt werden müssen. Die EU-Kommission sowie das EU-Parlament haben reagiert, zwar sehr widerwillig, aber immerhin. Sieben Jahre nach der Krise wurden eine entsprechende Richtlinie und eine entsprechende Verordnung verabschiedet.

Die Reformregelungen sind vor dem Hintergrund der bisherigen Untätigkeit der Bundesregierung fast ein Segen; denn die EU hat im Zuge ihrer Erarbeitung und Beschlussfassung verschiedene Risikofaktoren ermittelt. Einer davon – aus meiner Sicht der wichtig­ste – ist die Monopolstellung der sogenannten Big Four, also der vier großen Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und Unternehmensberatungsgesellschaften, deren Namen in den letzten Jahren fast in aller Munde waren.

Zum Beispiel PricewaterhouseCoopers, PwC. Diese Gesellschaft ist im Zusammenhang mit dem Skandal um die aus der Hypo Real Estate, HRE, ausgegliederte Bad Bank FMS Wertmanagement in die Schlagzeilen geraten. In der Bilanz dieser Gesellschaft war es 2010 zu einem sogenannten Buchungsfehler in Höhe von 55,5 Milliarden Euro gekommen. PwC hatte ihr vorher eine einwandfreie Bilanz attestiert. Bundesfinanzminister Schäuble hat das damals als Kommunikationsproblem zwischen den beteiligten Banken abgetan.

Die zweite Gesellschaft ist KPMG. Zu ihren Großkunden gehört die Deutsche Bank. Jeder erinnert sich, in welchen Schwierigkeiten die Deutsche Bank gewesen ist.

Die dritte Gesellschaft ist Ernst & Young, das war die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft der Investmentbank Lehman Brothers, die 2010 pleitegegangen ist. Ernst & Young soll ihr mit Bilanztricks geholfen haben, ihre tatsächliche Verschuldung zu verschleiern.

Schließlich gibt es noch Deloitte. Sie erlangte vor allen Dingen im Zusammenhang mit dem Skandal um die Bilanzfälschungen des amerikanischen Energieriesen Enron traurige Berühmtheit.

Diese Big Four prüfen in Deutschland 80 Prozent der Jahresabschlüsse der großen Aktiengesellschaften, und die EU ist zu dem Schluss gekommen, dass eine solche Monopolstellung und Konzentration im Bereich der Prüfung von Jahresabschlüssen und Bilanzen selbst ein Marktrisiko darstellen würde. Diese Schlussfolgerung teilt die Linke voll und ganz, und wir sagen: Diese Monopolmacht muss aufgebrochen werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus waren EU-Kommission und -Parlament zu dem Schluss gekommen, dass die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer gestärkt werden müsse und dass der Prüfmarkt außerhalb des Kapitalmarktes dereguliert und liberalisiert werden müsste. Schließlich legten sie internationale Standards für Abschlussprüfungen, ISA, als gemeinsame Basis für eine einheitliche und vergleichbare Qualität von Abschlussprüfungen fest. Die Linke sagt dazu ganz klar und deutlich: ja.

In einer Verordnung legte die EU dann erhöhte Anforderungen an die Prüfer und an die Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse – in aller Regel sind das an der Börse notierte Unternehmen – fest. Ich sage: Aus Sicht der Linken wird das höchste Zeit.

Diese Reformen sind nun in nationales Recht umzusetzen. Das macht die Bundesregierung aber in der ihr eigenen Inkonsequenz. Sie setzt die Richtlinie nicht eins zu eins um, sondern sie nutzt Spielräume, die den Mitgliedstaaten gewährt wurden, um den unbefriedigenden einheimischen Status quo zu erhalten.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Das ist doch Sinn und Zweck der Richtlinie!)

Der Kollege sprach vom Rotationsprinzip. Die EU hat eine sechsjährige Bindung an die Beratungsgesellschaften vorgeschlagen, Sie machen daraus zehn und schaffen darüber hinaus noch eine Ausnahmeregelung. Die Prüfungsgesellschaften können also bis zu 24 Jahre weiter mit einem Unternehmen zusammenarbeiten.

Sie schränken nicht die Erlaubnis ein, dass die Prüfungsgesellschaften neben der Prüftätigkeit für die von ihnen zu prüfenden Unternehmen auch noch sogenannte Nichtprüfungsleistungen erbringen können wie Steuerberatung und Unternehmensberatung, und Sie haben eine Reihe der Vorschriften sehr unbestimmt formuliert.

Von den Kritikpunkten, die mein Fraktionskollege Pitterle in der ersten Lesung vorgetragen hat, müssen wir also keinen einzigen Punkt zurücknehmen. Auch das parlamentarische Verfahren hat keine Verbesserung dieses Gesetzentwurfs gebracht. Wir werden diesen Gesetzentwurf heute trotzdem nicht ablehnen, weil wir wollen, dass wenigstens einige Reste der EU-Reform erhalten bleiben. Wir wollen damit diejenigen in der Großen Koalition stärken, die wenigstens diese Ansätze retten wollten. Zustimmungsfähig ist das Gesetz nicht. Wir bedauern es, dass die Große Koalition hier wieder einmal auf der ganzen Linie versagt hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich jetzt dem nächsten Redner das Wort gebe, möchte ich gern das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf den Drucksachen 18/7556 und 18/7722 bekannt geben: abgegebene Stimmen 580. Mit Ja haben gestimmt 456, mit Nein haben gestimmt 123, eine Enthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Debatte fort. Als nächster Redner hat Dr. Heribert Hirte von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6678107
Wahlperiode 18
Sitzung 161
Tagesordnungspunkt Abschlussprüfungsreformgesetz
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