17.03.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 161 / Tagesordnungspunkt 10

Katja KeulDIE GRÜNEN - Sexualstrafrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst die gute Nachricht: Oppositionsarbeit wirkt doch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Nachdem wir für diese Woche die Blockade des Verfahrens zur Reform des Sexualstrafrechts auf die Tagesordnung gesetzt hatten, haben Sie gestern endlich Ihren eigenen Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet. Leider haben Sie die Gelegenheit verpasst, Erkenntnisse aus einer Expertenanhörung zu unserem Gesetzentwurf mit einzuarbeiten, da Sie diese seit einem halben Jahr blockieren.

Am 1. Oktober, also vor über fünf Monaten, habe ich hier unseren Gesetzentwurf zur Reform des Vergewaltigungsparagrafen in erster Lesung vorgestellt. Im Rechtsausschuss waren wir uns fraktionsübergreifend einig, dass die jetzige Rechtslage nicht länger hinnehmbar ist. Sie erinnern sich vielleicht: Alle Varianten des heutigen Tatbestandes verlangen neben der sexuellen Handlung als solche zusätzlich eine gesonderte Nötigungshandlung bzw. Gewaltanwendung zur Überwindung von Widerstand oder zur Ausnutzung einer schutzlosen Lage. Das führte in der Rechtsprechung dazu, dass eine sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers nicht unter den Tatbestand fällt und der Täter freigesprochen werden muss, wenn es an dieser zweiten Tathandlung fehlt, und das völlig unabhängig von der Beweislage.

Unser Vorschlag lautet daher im Kern wie folgt: Eine sexuelle Handlung ist immer dann strafbar, wenn die Arg- oder Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt wurde – das sind die Fälle, in denen das Opfer gar keine Möglichkeit hat, einen Willen zu bilden oder zu äußern – oder der entgegenstehende Wille des Opfers erkennbar zum Ausdruck gebracht worden ist. Auf die Frage, ob und warum jemand zum Widerstand in der Lage war, kommt es dann richtigerweise nicht mehr an. Auch eine zusätzliche Nötigungshandlung ist im Rahmen des Grundtatbestandes nicht mehr erforderlich. Allenfalls führt eine solche zur Strafverschärfung.

Wir hatten am 1. Oktober eine erstaunlich sachliche Lesung. Die Hoffnung auf eine konstruktive Auseinandersetzung im Ausschuss sollte sich allerdings schnell zerschlagen. Weil auch Minister Maas im Sommer einen Entwurf erarbeitet hatte, der dem Kanzleramt nicht gefiel, sollte auch unser Entwurf nicht weiter diskutiert werden. Dabei hätten Sie die Möglichkeit gehabt, das gemeinsame Anliegen durch eine Anhörung zu unserem Vorschlag voranzubringen. Aber das wollten Sie nicht.

Ehrlich gesagt habe auch ich erhebliche Bedenken gegen den Maas-Entwurf. Darin wird nämlich doch wieder auf die Frage abgestellt, aus welchem Grund jemand keinen Widerstand leistet. Darauf soll es aber nach der von uns allen so geschätzten und von der Regierung unterzeichneten Istanbul-Konvention gerade nicht ankommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Außerdem trauen Sie sich nicht an § 177 Strafgesetzbuch heran, sondern doktern stattdessen an § 179 herum. Dieser Paragraf zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist schon völlig misslungen. Es kann schließlich nicht sein, dass die Vergewaltigung eines Schwerstbehinderten mit einem geringeren Strafmaß geahndet wird als die Vergewaltigung eines Gesunden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

§ 179 muss nicht geändert, sondern gestrichen werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Mängel Ihres Entwurfes belegen: Es war ein Fehler, sich nicht fachlich mit unseren Vorschlägen auseinanderzusetzen. Stattdessen haben Sie unseren Antrag auf öffentliche Anhörung in der Ausschusssitzung am 16. Dezember schlicht abgelehnt. Dabei ist die Durchführung einer Anhörung ein Minderheitenrecht, das auch der Opposition zusteht. Eine solche Anhörung hätten Sie gar nicht ablehnen dürfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das Verfahren ist symptomatisch für die Große Koalition. Man ist so sehr mit der eigenen Streiterei beschäftigt, dass ein ernsthaftes Rechtsgespräch nicht mehr möglich ist,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

und zwar auch nicht in den nichtöffentlichen Ausschusssitzungen, in denen wir doch angeblich so offen miteinander reden, dass die Öffentlichkeit unbedingt außen vor bleiben soll. Ich sage Ihnen, was ein Grund ist, die Öffentlichkeit von den Ausschüssen fernzuhalten: Die Politikverdrossenheit würde noch mehr befördert, wenn deutlich wird, dass in Ausschüssen auch nicht ergebnisoffener geredet wird als im Plenum.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Anders als in der letzten Legislaturperiode finden nicht einmal mehr Berichterstattergespräche statt. Sie verwenden diesen Begriff zwar gelegentlich noch, meinen damit aber nur Ihre Gespräche untereinander, zu denen die Berichterstatter der Opposition gar nicht eingeladen sind. Wer sich so miteinander verrannt hat, kann weder konstruktive Vorschläge aufnehmen noch qualitativ hochwertige Gesetze verabschieden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das merkt man auch!)

Weil man aber dann bemerkt hat, dass man eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Opposition nicht einfach ablehnen kann, wurde am 13. Januar eine Anhörung dem Grunde nach beschlossen, aber kein Termin in Aussicht gestellt.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das stimmt nicht!)

Unsere weiteren Terminvorschläge wurden weiterhin Woche für Woche von der Mehrheit abgelehnt, einschließlich heute. Da die von der Geschäftsordnung vorgesehenen zehn Sitzungswochen seit der ersten Lesung längst abgelaufen sind, haben wir von unserem Recht Gebrauch gemacht, den Bericht über das Verfahren heute hier im Plenum aufzusetzen. Hören Sie endlich auf, die Anhörung weiter zu blockieren.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Wir haben ja schon Vorschläge gemacht! Im Mai machen wir das!)

Lassen Sie uns wieder an der Gesetzgebung arbeiten. Das allein dient dem Wohl der Opfer sexueller Gewalt und dem Wohle unserer Demokratie.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Alexander Hoffmann.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6678181
Wahlperiode 18
Sitzung 161
Tagesordnungspunkt Sexualstrafrecht
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