Halina WawzyniakDIE LINKE - Sexualstrafrecht
Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hoffmann, dass ich im Jahr 2016 die Reproduktion von Rollenklischees in dieser Art und Weise erlebe, hätte ich mir nicht vorstellen können.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dass Sie offensichtlich nicht verstehen, dass es ein Wert an sich ist, wenn der Gesetzgeber klar die Erwartungshaltung zum Ausdruck bringt, dass der Grundsatz „Nein heißt nein“ gilt, und hier mit der Beweisproblematik argumentieren, macht mich, ehrlich gesagt, ein bisschen fassungslos.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das steht im Grundgesetz!)
Dass wir heute über einen Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz reden, ist aus meiner Sicht eine Blamage, und zwar nicht für den Ausschuss bzw. nur indirekt für den Ausschuss. Es ist eine Blamage, dass wir nicht darüber reden, wie der Grundsatz „Nein heißt nein“ im Gesetz verankert werden kann. Vielmehr müssen wir darüber reden, warum zu dem Gesetzentwurf vom Bündnis 90/Die Grünen bisher keine Anhörung stattgefunden hat. Seit gefühlten 20 Sitzungen wird die Anhörung immer wieder vertagt bzw. nicht beschlossen, und das – das ist schon angesprochen worden –, obwohl sie schon einmal terminiert war. Sie haben natürlich alles Recht der Welt dazu; so steht es nun einmal in der Geschäftsordnung. Aber vielleicht denken wir alle mal eine Minute darüber nach, was es bedeutet, wenn Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker in die Wahlkreise gehen und sagen: Wir haben eine super parlamentarische Initiative, die wir auch gerne zum Abschluss bringen würden. Aber die Mehrheit im Parlament sagt: Nö, das wollen wir noch nicht. – Dieses Bild von Demokratie wollen wir doch überhaupt nicht haben!
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: So ist das aber mit der Demokratie!)
Vielleicht denken wir einfach einmal darüber nach, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn nach einem bestimmten Zeitablauf auch die Minderheit das Recht hätte, eine Anhörung durchzusetzen und eine Initiative zur Abstimmung zu bringen. Ja, dann müssten Sie springen, dann müssten Sie „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ sagen. Aber dieses Nicht-zu-Ende-Bringen einer parlamentarischen Initiative schadet, glaube ich, am Ende uns allen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Kollege Ullrich hat neulich in einer Debatte etwas, wie ich finde, sehr Richtiges gesagt: Außerhalb dieses Kosmos hier nehmen die Leute uns alle als politische Klasse wahr, ob es uns gefällt oder nicht. – Ich muss Ihnen aber sagen: Ich habe dieses Kosmos-Gequatsche von Kollegialität satt; denn ich muss ständig irgendwo hingehen und sagen: Wir haben eine super Initiative, aber wir können sie nicht zum Abschluss bringen. – So schaden wir am Ende der Demokratie und dem Parlamentarismus.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben immer gesagt, Sie wollten keine Anhörung durchführen, weil Sie noch auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung warten wollen. Er liegt nun seit gestern vor. Aber das ist überhaupt kein Argument dafür, keine Anhörung zu dem Gesetzentwurf vom Bündnis 90/Die Grünen durchzuführen.
(Mechthild Rawert [SPD]: 30. Mai!)
– Schön, dass ich hier im Plenum erfahre, dass die Anhörung am 30. Mai stattfindet. Das ist ja mal was Neues.
(Mechthild Rawert [SPD]: Das ist vorhin schon gesagt worden!)
Erstens. Eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf vom Bündnis 90/Die Grünen würde den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht vollständig, sondern nur in Teilen tangieren; denn – darauf ist hingewiesen worden – der Gesetzentwurf der Bundesregierung regelt das „Nein heißt nein“ gerade nicht, es wird darin immer noch Widerstand gefordert. Eine Debatte über den Gesetzentwurf vom Bündnis 90/Die Grünen hätte den Vorteil, dass die Regierungsfraktionen daraus etwas lernen und den Gesetzentwurf präzisieren könnten.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweitens. Man kann über dieses Thema nicht häufig genug sprechen, um dafür zu sensibilisieren. Deswegen wäre es überhaupt kein Problem, eine Anhörung zum Gesetzentwurf vom Bündnis 90/Die Grünen, eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Linken und eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen durchzuführen.
Es wird Sie wenig überraschen: Den Gesetzentwurf der Linken halten wir selbstverständlich für den allerbesten, den es gibt.
(Beifall bei der LINKEN – Mechthild Rawert [SPD]: Erstaunlich!)
Das wird uns aber nicht daran hindern, auch andere Gesetzentwürfe positiv zu bewerten. Wir regeln in unserem Gesetzentwurf, dass sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen strafbar sind, und wir regeln Überraschungsfälle. Wir stricken das Sexualstrafrecht um, indem wir einen Grundtatbestand schaffen, der klar ins Auge springt.
Meine letzte Anmerkung an dieser Stelle: Um Sexismus und sexualisierte Gewalt zu ächten, müssen wir, wie gesagt, ganz häufig über dieses Thema sprechen. Da sage ich Ihnen, meine Herren von der Union: Wenn im Innenausschusses des Bundestages erklärt wird, die Oppositionsfraktionen nähmen die Opfer von sexualisierter Gewalt nicht ernst, dann ist das scheinheilig, solange Präventionsarbeit nicht abgesichert ist, solange die Beratungsstellen für sexualisierte Gewalt nicht finanziell abgesichert sind, solange Schutzräume für Opfer von sexualisierter Gewalt nicht finanziell abgesichert sind und solange es keinen Rechtsanspruch auf psychosoziale und rechtliche Beratung gibt. Das Thema ist umfassender. Da ist noch viel zu tun. Ich finde, es wird endlich Zeit, „Nein heißt nein“ gesetzlich zu verankern.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Dirk Wiese das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6678237 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 161 |
Tagesordnungspunkt | Sexualstrafrecht |