17.03.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 161 / Tagesordnungspunkt 15

Britta HaßelmannDIE GRÜNEN - Änderung des Bundeswahlgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die unabhängige Wahlkreiskommission – das geschieht im Übrigen nach jeder Bundestagswahl – einberufen wird und ihre Vorschläge vorlegt, dann sorgt das selten für Begeisterung; denn meistens geht es um Anpassungen und Veränderungen von Wahlkreisen. Gewohnte Wahlkreisgrenzen verschieben sich manchmal – gerade wurden ein paar Beispiele genannt –, und Kommunen, die eigentlich zu Landkreis A gehören, werden künftig einem benachbarten Landkreis B zugeschlagen. Das nimmt nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern eine Konstanz, sondern stellt auch Gebietsstrukturen von Parteien vor neue Herausforderungen.

Jeder und jede von uns weiß, dass es nicht nur bei uns in den Fraktionen, im parlamentarischen Geschehen für Diskussionen sorgt, sondern natürlich auch vor Ort, wenn Wahlkreise neu zugeschnitten werden, obwohl man es eigentlich seit ewigen Zeiten anders gewohnt war. Dennoch gibt es dafür gute Gründe. Für die parlamentarische Repräsentanz darf nämlich die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht zu sehr von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl anderer Wahlkreise abweichen. Das ist der eigentliche Grund, weshalb wir als Wahlkreiskommission überhaupt zusammenkommen und uns, das Ganze betrachtend, überlegen, ob ein Neuzuschnitt notwendig ist. Bei einer Abweichung von über 25 Prozent müssen wir – ob wir das im Einzelfall persönlich gut finden oder nicht, weil wir die Region bzw. die Kommune kennen – eine Änderung vornehmen. Dazu sind wir rechtlich verpflichtet.

Über ein Jahr haben nun die Berichterstatterinnen und Berichterstatter, die Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktionen, die Vorschläge diskutiert. Die Drucksachennummer liegt heute vor. Wir haben das diskutiert – das wissen Sie aus den Vorbereitungen –, um gemeinsam zu einem Konsens zu kommen und nicht auf Mehrheitsentscheidungen setzen zu müssen. Das ist eine Tradition unseres parlamentarischen Miteinanders; das vollziehen wir nach jeder Bundestagswahl, und nach jeder Bundestagswahl gibt es kleinteilige Änderungen.

Aufatmen können an dieser Stelle Niedersachsen, Sachsen, das Saarland, Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. Dort bleiben alle Wahlkreise unverändert, und darüber besteht in der Regel Freude.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Ich sehe gerade, dass genau die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion aus diesen Bundesländern heute anwesend sind. – Weniger glücklich ist dieser Gesetzentwurf – darauf sind meine Vorrednerinnen und Vorredner schon eingegangen – für Thüringen. Da die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil widerspiegeln sollte, wird Thüringen im 19. Deutschen Bundestag leider einen Wahlkreis nach Bayern abgeben müssen.

Ich bin Ihnen, werte Kollegin, dankbar, dass Sie deutlich gemacht haben, dass wir bei dieser Entscheidung bzw. bei diesem Vorschlag die aktuellen Daten bzw. Bevölkerungszahlen nicht einfach ausblenden konnten, sondern uns damit befassen mussten. Da sich die statistischen Daten der letzten Jahre, von der letzten Bundestagswahl bis heute, in diesem Spannungsfeld zwischen Hessen, Thüringen und Bayern verändert haben, ließen die objektiven Zahlen keinen anderen Raum, als diese Entscheidung vorzunehmen. Ich kann verstehen, dass es auch in meiner Fraktion und meiner Partei als schwierig angesehen wird, dass Thüringen von dieser Entscheidung betroffen ist. Aber ich sehe aufgrund der aktuellen Zahlen keine andere Möglichkeit.

Ich will zum Schluss noch einen anderen Punkt ansprechen. Wir reden ja immer von einer Verkleinerung des Bundestages; das war einmal unser gemeinsames Ziel. Leider haben wir es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, dieses Thema anzugehen. An dieser Stelle hätten wir uns das vornehmen und die Zahl der Wahlkreise reduzieren können. Damit hätte die realistische Chance bestanden, dass dem nächsten Deutschen Bundestag weniger Abgeordnete angehören in Anerkennung des Verfassungsurteils, –

Kollegin Haßelmann.

– nach dem die Zweitstimmen eins zu eins repräsentiert sein müssen. Davor haben Sie von Union und SPD sich leider gedrückt. Das ist sehr bedauerlich. Wer die Verkleinerung des Bundestages will, hätte sich da nicht wegducken dürfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Stephan Mayer das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6678888
Wahlperiode 18
Sitzung 161
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundeswahlgesetzes
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