18.03.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 162 / Tagesordnungspunkt 19 + ZP 3

Astrid Timmermann-FechterCDU/CSU - Reform der Pflegeberufe

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschliche Zuwendung, Fürsorge und Mitgefühl sind für uns sehr wichtig. Sie geben uns Kraft, sie bauen uns auf. Das gilt für Jung und Alt, das gilt für uns alle. Das gilt insbesondere für jene Menschen, die erkrankt oder pflegebedürftig sind. Sie sind es, die in besonderer Weise auf menschliche Zuwendung, Fürsorge und Mitgefühl angewiesen sind. Das sind daher wichtige Aspekte einer guten Pflege in Krankenhäusern, auf Kinderkrankenstationen oder auch in Altenpflegeeinrichtungen. Zu einer guten Pflege gehört auch, dass die Betreuung und Versorgung durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen.

Eine gute medizinische und pflegerische Versorgung ist auch heute schon Realität. 24 Stunden am Tag, rund um die Uhr arbeiten gut qualifizierte Pflegekräfte in stationären und ambulanten Einrichtungen. Im oftmals anstrengenden Berufsalltag kümmern sie sich mit viel Engagement und persönlicher Hingabe um Menschen, die auf ihre Hilfe angewiesen sind. Sie leisten dabei eine wichtige Arbeit; denn eine gute pflegerische Versorgung ist ein wichtiger Aspekt unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Daher gilt den Pflegerinnen und Pflegern in unserem Land ein besonderer Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe ist es jedoch, eine solche Versorgung auch für die Zukunft sicherzustellen. Die Herausforderungen des demografischen Wandels sind uns alle bekannt. Die Menschen in unserem Land werden immer älter. Das ist einerseits erfreulich, andererseits sind damit auch große Herausforderungen verbunden. Das gilt insbesondere für die Pflege.

Zum einen ändern sich die Anforderungen an die pflegerische Versorgung. In Pflegeeinrichtungen muss immer mehr medizinische Behandlungspflege erbracht werden. In den medizinischen Versorgungseinrichtungen steigt der Anteil pflegebedürftiger Menschen. Das Berufsumfeld des Pflegepersonals wird dadurch immer komplexer. Zum anderen stehen wir vor der Herausforderung der Fachkräftesicherung.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe wollen wir diese Herausforderungen angehen. Kern der Reform ist die Zusammenführung der bisher getrennten Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege. Durch die Zusammenführung werden wir ein neues, einheitliches Berufsbild in der Pflege schaffen. Mit der neuen Pflegeausbildung werden übergreifende pflegerische Kompetenzen vermittelt: Kompetenzen zur Pflege aller Altersgruppen, Kompetenzen in allen Versorgungsbereichen, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in der ambulanten Pflege.

Die neue Pflegeausbildung beinhaltet dabei eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung. Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden die Auszubildenden durch die Wahl des sogenannten Vertiefungseinsatzes einen Schwerpunkt setzen können. Pflichteinsätze und weitere Einsätze sorgen zudem für einen praktischen Erfahrungsschatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege.

Die Durchlässigkeit zwischen den Pflegebereichen wird erhöht. Die Absolventen können zukünftig leichter in andere Pflegebereiche wechseln. Darüber hinaus wird die Ausbildung zukünftig für alle Schülerinnen und Schüler kostenfrei sein. Ein Schulgeld, wie es teilweise bislang noch erhoben wird, wird es nicht mehr geben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Durch diese Maßnahmen werden wir die Attraktivität der Pflegeausbildung erhöhen. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Neben Fragen der Ausbildungsstruktur und der Ausbildungsinhalte nehmen wir die einheitliche Finanzierung in Angriff. Die Ausbildungsfinanzierung wird zukünftig über Ausbildungsfonds auf Länderebene erfolgen. An den Ausbildungsfonds wollen wir alle ausbildenden und nichtausbildenden Einrichtungen, die Krankenkassen, die Pflegekassen und die Bundesländer beteiligen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der neue Pflegeberuf wird zum größten Ausbildungsberuf in Deutschland. Damit unterstreichen wir die Wichtigkeit der Pflegeberufe in einer sich wandelnden Gesellschaft. Wir wollen mit dieser Reform jedoch niemanden überfordern. Übergangsregelungen sollen den Pflegeschulen ausreichend Zeit bieten, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Ganz wichtig ist mir auch, dass der Zugang zur Ausbildung weiterhin mit einer mittleren oder einer sonstigen zehnjährigen Schulbildung möglich sein soll. Auch die Einstiegsmöglichkeit in die Berufsausbildung für Absolventen der Hauptschule soll über eine anrechenbare Helferausbildung weiterhin bestehen.

Ja, wir wollen die Pflegeausbildung weiterentwickeln und attraktiver machen. Das bedeutet jedoch keine Abwertung der Qualifikation der bisher in der Pflege tätigen Personen. Pflegerinnen und Pfleger mit Abschlüssen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden weiterhin in den Arbeitsfeldern arbeiten können, für die sie sich qualifiziert haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das sollen sie auch; denn sie sind gleichwertige und wichtige Pflegefachkräfte in einem dynamischen Tätigkeitsfeld.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können den demografischen und den gesellschaftlichen Wandel nicht aufhalten; aber wir können mit der Reform der Pflegeberufe den Pflegeberuf so gestalten, dass er den verschiedenen Arten von Wandel noch gerechter wird. Dadurch soll auch in Zukunft eine gute medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden.

Ich wünsche mir an dieser Stelle, dass wir im Gesetzgebungsverfahren eine konstruktive Diskussion miteinander führen können; denn unsachliche Schlagwörter wie „Schmalspurgesetz“, „Chaos“, „Kaffeesatzleserei“, „TTIP in der Pflege“ führen doch am Ende nur zur Verunsicherung genau bei den Menschen, für die Sie sich so intensiv einsetzen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6680445
Wahlperiode 18
Sitzung 162
Tagesordnungspunkt Reform der Pflegeberufe
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