Uwe FeilerCDU/CSU - Aktuelle Stunde zu Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als am 3. April dieses Jahres die sogenannten Panama Papers in der Öffentlichkeit auftauchten, entwickelte sich sehr rasch eine vielbeachtete öffentliche Debatte über vermeintlich prominente involvierte Privatpersonen, Banken, die ihre Kunden bei Offshoregeschäften unterstützten, und eine panamaische Anwaltskanzlei, die sich anscheinend auf alle Finessen sogenannter Briefkastenfirmen mit Schachtelkonstruktionen versteht.
Das Journalistennetzwerk, das wohl in jahrelanger akribischer Kleinarbeit immerhin eine Datenmenge von circa 2,6 Terabyte mit ungefähr 11,5 Millionen Datensätzen zutage förderte, machte zweierlei deutlich:
Erstens. Der von Deutschland maßgeblich initiierte Prozess des internationalen Informationsaustausches in Steuersachen war richtig, ist richtig und muss auch in Zukunft den größten Anteil der Bemühungen ausmachen, um zu verhindern, dass Unternehmen und Privatpersonen im Ausland Vermögen möglichst unentdeckt parken können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, dieser Prozess ist mühselig. Aber die rasch wachsende Zahl der am Informationsaustausch teilnehmenden Staaten von 51 Ende 2014 auf 96 Staaten mit Stand Anfang März dieses Jahres zeigt, dass wir hier am Ball bleiben müssen, um auch die über 100 nichtteilnehmenden Staaten von einer Beteiligung an dem Verfahren zu überzeugen. Selbst bei kritischer Würdigung der Arbeit der Bundesregierung kann wohl niemand ernsthaft bestreiten, dass der Bundesfinanzminister Dr. Schäuble an der Spitze der Bewegung innerhalb der OECD und der G 20 steht, um diesen Prozess entschlossen voranzutreiben. Von daher braucht weder der Bundesfinanzminister noch sonst einer der Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion Nachhilfe in Sachen Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Zweitens. Alleine die schiere Menge an recherchierten Informationen offenbart, dass niemand so kurz nach Veröffentlichung der Daten einen seriösen Gesamtüberblick über die Auswirkungen auf in Deutschland steuerpflichtige Personen haben kann. Der Aktionsplan des Ministers knüpft also an bestehende und bereits geplante Initiativen an, verstärkt den Druck auf die Länder, die sich dem automatischen Informationsaustausch nach wie vor verweigern, und steuert in Einzelfällen, beispielsweise bei der Anlaufhemmung der Verjährung, nach, wenn Steuerpflichtige ihren Meldepflichten nicht nachkommen.
An dieser Stelle sei mir als beurlaubter Landesfinanzbeamter aber erlaubt, festzustellen, dass die Länder mit ihren Finanzbehörden hier mitziehen müssen. Immerhin obliegt ihnen unter anderem die Bekämpfung der Geldwäsche im gewerblichen Bereich. Während der Zoll mit der Wahrnehmung der Geldwäscheverdachtsmeldungen seitens des Bundes beauftragt und entsprechend personell ausgestattet wurde, lässt die Kooperation der Länder in diesem Bereich nach wie vor zu wünschen übrig. Dabei reicht es dann auch nicht, nur den Handlungsbedarf aufzuzeigen. Hier müssen den Worten Taten folgen: Die Länder müssen das notwendige Personal stellen und organisatorisch nachbessern.
Lassen Sie mich auch noch auf die vielen vermeintlich guten Vorschläge eingehen, die sich bei näherem Hinsehen dann aber doch nur als bedingt gut durchdacht herausstellen. Die Bandbreite reicht hier von der Forderung nach dem allgemeinen Verbot von Briefkastenfirmen, dessen Beschluss außerhalb unserer Staatsgrenzen sicher kaum Eindruck hinterlassen würde, bis zur Novelle des Kreditwesen- und des Geldwäschegesetzes. Letztere Vorschläge setzen sich mit dem Thema immerhin inhaltlich auseinander.
Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, das Kreditwesengesetz so zu ändern, dass die BaFin gegen Institute einschreiten und auch die Banklizenz entziehen kann. Der Kollege Schneider hat es vorhin angedeutet: Wenn nachhaltig gegen das KWG, das Geldwäschegesetz oder dazugehörige Verordnungen verstoßen wird, dann kann die BaFin als schärfstes Mittel die genannten Maßnahmen ergreifen. Steuerstraftaten sind hiervon ausgenommen; da gebe ich Ihnen recht, Herr Schneider. Aber der § 35 Absatz 2 Nummer 3 KWG – das habe ich eben nachgesehen – ermöglicht auch den Entzug der Banklizenz, wenn die Zuverlässigkeit oder die fachliche Eignung der Geschäftsführung nicht gewährleistet ist. Dazu gehören selbstverständlich auch Steuerstrafsachen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Ganze darf nämlich nicht dazu führen, dass die individuelle Verantwortung von Geschäftsführern ausgehebelt wird oder gar Tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken und deren Kunden durch den vorschnellen Entzug der Lizenz in Mithaftung genommen werden.
Deshalb werbe ich an dieser Stelle ausdrücklich dafür, den bisher eingeschlagenen Weg von Transparenz und Austausch von Informationen weiterzugehen. Wenn wir aber glauben, mit ausschließlich nationalen Lösungen Steuerparadiese austrocknen zu können,
(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Ausschließlich! Das stimmt!)
ist die Enttäuschung vorprogrammiert.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Als nächster Redner spricht Jens Zimmermann für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6751357 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 163 |
Tagesordnungspunkt | Aktuelle Stunde zu Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen |