Stephan KühnDIE GRÜNEN - Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Experten, die die Bundesregierung beraten, der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung, kamen 2014 in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis – Zitat –:
Die gesetzliche Regelung der Fluglärmproblematik im Luftverkehrsrecht ist unterentwickelt.
Das wird sich mit der aktuellen Änderung des Luftverkehrsgesetzes nicht ändern.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schlimm!)
Ob das Festschreiben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht, die EU-Kommission zu überzeugen, das Vertragsverletzungsverfahren aufzuheben, darf bezweifelt werden. Die Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Prüfung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete gehört in das Verfahren zur Festlegung von Flugrouten und nicht nur in das Zulassungsverfahren für Flughäfen;
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
denn die Gesetzgebung, wie Sie sie heute vorschlagen, wird nur einen begrenzten Anwendungsbereich haben. Substanzielle Verbesserungen für die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner an den Hotspots in Deutschland? Fehlanzeige.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wo bleibt die im Koalitionsvertrag versprochene verbesserte Transparenz und Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten? Im Zusammenhang mit der Festlegung von Flugverfahren fehlen weiterhin jegliche Bewertungskriterien. Nicht einmal das Wenige, das Sie im Koalitionsvertrag aufgeschrieben haben, setzen Sie um.
Bei der Festlegung von Flugrouten sollte nach dem Koalitionsvertrag eigentlich der Lärmschutz insbesondere in den Nachtstunden verbessert werden. Nichts ist passiert. Die Ergebnisse der NORAH-Studie, der Lärmwirkungsstudie, zeigen den dringenden Handlungsbedarf. Bei allen Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht sich das Risiko, insbesondere durch nächtlichen Fluglärm. Das sollte uns zum Denken und vor allen Dingen zum Handeln bringen. Was eigentlich zu tun wäre, haben wir in unserem Antrag „Fluglärm wirksam reduzieren“ aufgeschrieben, über den wir heute mit abstimmen werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit der Novelle des Luftverkehrsgesetzes werden wir aber heute auch die notwendigen luftverkehrsrechtlichen Konsequenzen aus dem tragischen Absturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen ziehen. Zwei Kommissionen haben sich insbesondere mit Maßnahmen beschäftigt, die die Feststellung und Überprüfung der Flugtauglichkeit von Piloten verbessern. Dazu gehört insbesondere der schon angesprochene Aufbau einer flugmedizinischen Datenbank, den wir für geboten halten, wie der Fall Lubitz auch zeigt.
Allerdings: Die Unzulänglichkeiten bei den flugmedizinischen Tauglichkeitsprüfungen waren bereits vor dem Absturz der Germanwings-Maschine bekannt. Die europäische Flugaufsichtsbehörde EASA hat zuletzt 2014 an der Arbeit des Luftfahrt-Bundesamtes als zuständiger Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit den flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen deutliche Kritik geäußert: zu wenig Personal, fehlende fachliche Qualifikation der Sachverständigen beim Luftfahrt-Bundesamt, fehlende elektronische Dokumentation der Tauglichkeitsuntersuchungen. Nichts ist passiert.
Ich hatte die Bundesregierung gefragt, wie viele Tauglichkeitsuntersuchungen für Berufspiloten in den Jahren 2012 bis 2014 durchgeführt und wie viele Berufspiloten zeitweise oder dauerhaft für fluguntauglich erklärt wurden. Man hat mir daraufhin mitgeteilt, dass für die Beantwortung meiner Anfrage von einer Bearbeitungszeit von mehreren Jahren auszugehen sei, weil die Unterlagen nur in Papierform vorliegen würden. Es kann doch nicht sein, dass die Bundesregierung bei einer so sicherheitsrelevanten Frage nicht weiß, wie viele Flugtauglichkeitsuntersuchungen in den letzten Jahren in Deutschland durchgeführt wurden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!)
Dass all diese Daten offensichtlich nur handschriftlich vorliegen, ist in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung unfassbar. Wir brauchen die Datenbank, damit die Vorgeschichte der Piloten vollständig dokumentiert und vor allen Dingen einsehbar ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bisher sind beim Luftfahrt-Bundesamt in der flugmedizinischen Abteilung gerade einmal zwei Personen mit der Beurteilung der Tauglichkeit befasst. Die Untersuchungen selber machen die Flugmediziner, aber für die Aus- und Weiterbildung sowie die Qualitätskontrolle der Flugmedizin ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Der Verband der Fliegerärzte fordert zu Recht mehr Fortbildung für Fliegerärzte. Erst in diesem Jahr soll das Personal der zuständigen Abteilung im Luftfahrt-Bundesamt auf sechs Personen aufgestockt werden.
Wichtig sind aus unserer Sicht die Beratungs- und Anlaufstellen für Airlinecrews, damit insbesondere psychische Probleme früh bemerkt werden können. Die Regierungsfraktionen wären klug beraten, die Einrichtung dieser Angebote verbindlich zu regeln, so wie das der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke fordert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Verkehrsminister Dobrindt muss jetzt in Brüssel aktiv werden und sich dafür einsetzen, dass die Vorschläge der nationalen Kommission zum einheitlichen europäischen Standard werden. Die hohen Sicherheitsstandards, meine Damen und Herren, müssen dem hohen Wettbewerbsdruck standhalten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Minister Dobrindt muss endlich dafür sorgen, dass die lange bekannten Probleme beim Luftfahrt-Bundesamt gelöst werden. Da hat die Arbeit erst begonnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nächster Redner ist der Kollege Ulrich Lange für die CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6753104 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 164 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Luftverkehrsgesetzes |