Ulrich LangeCDU/CSU - Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Kühn, wir sind uns sehr sicher und sind sehr guten Mutes, dass das Vertragsverletzungsverfahren der EU mit diesem Gesetz, in dem wir unsere Rechtsprechung zur Umweltverträglichkeit kodifizieren, erledigt sein wird.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie mit der Pkw-Maut!)
Liebe Kollegin Leidig, Ihnen muss ich zumindest mit einem Satz antworten: Wenn Sie meinen, allein die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Regionen um die Flughäfen zu vertreten, dann erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass wir das in den Reihen der Union durch unsere mit Mehrheit direkt gewählten Abgeordneten tun.
(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das ein starkes Argument! – Weitere Zurufe)
– Man muss durchaus auch einmal sagen dürfen, dass man über den Alleinvertretungsanspruch, wie Sie ihn vorhin geltend gemacht haben, sehr wohl streiten kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein sehr guter Tag für die Sicherheit im Luftverkehr. Lieber Kollege Krischer,
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte schon, ich komme gar nicht vor!)
Sie gehen immer von Selbstverständlichkeiten aus. Sie sollten also durchaus würdigen, was wir hier – die Regierung mit dem Bundesminister, das Parlament mit dem Ausschuss –, auch mit Hilfe und Unterstützung einer wirklich guten Taskforce, vorgelegt haben. Ich kann mich an kaum einen Prozess, an ein Gesetzgebungsverfahren erinnern, in dem wir so intensiv und, ich sage auch mal, so sehr im Detail über einzelne Dinge diskutiert haben, uns Gedanken gemacht haben und – das zeigt auch die Anzahl der Änderungsanträge und Änderungen – immer wieder nachgesteuert haben, weil wir als Parlament das Gefühl hatten: Da könnte man noch ein bisschen mehr machen und dabei den reibungslosen Ablauf all dieser komplexen Systeme gewährleisten und trotzdem alles unter der Priorität der Sicherheit halten. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, all den schon Angesprochenen ein herzliches Dankeschön!
Eine der wichtigsten Botschaften betrifft sehr wohl die Hubschrauberlandeplätze; denn die Aufregung vor Ort, in den Wahlkreisen, bei den Krankenhäusern, die Dachlandeplätze haben, die bisher angeflogen worden sind, war natürlich sehr groß. Man konnte ein gewisses Entsetzen im Gesicht sehen, warum es aufgrund einer EU-Regelung nicht mehr möglich sein sollte, dass ein Rettungshubschrauber dort landet, wo er seit Jahren und Jahrzehnten landen konnte. Deshalb haben wir Sorge dafür getragen, dass diese Rettungskette, das funktionierende Rettungswesen der Luftrettung, aufrechterhalten bleibt, ja, gesichert bleibt, und zwar gesichert sowohl für die Krankenhäuser und für die Patienten als auch für die Piloten, damit nicht der, der das Medizinische am wenigsten beurteilen kann, entscheiden muss, ob er landen darf oder nicht landen darf. Das ist ein ganz großer Teil dieses Gesetzes, das wir verabschieden, und das ist heute ein ganz großer Schritt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Gleiches gilt für die Dachlandeplätze; das war uns als Parlament besonders wichtig, auch wenn die Anzahl übersichtlicher ist. Zu den Krankenhäusern ist man seit Jahren, Jahrzehnten mit dem Hubschrauber gekommen. Auch da bleibt die Einzelfallgenehmigung möglich. Wir denken, es ist dem LBA sehr wohl zumutbar, das zu überprüfen, und wir werden – davon bin ich überzeugt – Lösungen finden, die es ermöglichen, dass auch diese Krankenhäuser weiter im Sinne der Patienten, im Sinne der Menschen angeflogen werden können. Das zeigt, wie wichtig uns Luftrettung und Luftsicherheit sind.
Wir haben aber auch etwas geregelt – darüber wurde heute schon mehrfach gesprochen –, was eigentlich für jeden, der Auto fährt, selbstverständlich ist – wir diskutieren beim Radfahren darüber, aber bisher nicht beim Luftverkehr –: dass der, der alkoholisiert ist, der Drogen genommen hat oder aus welchen Gründen auch immer Medikamente nimmt oder nehmen muss, ein Luftfahrzeug nicht führen darf. Wir haben das, was in anderen Ländern bereits gängige, bewährte und erfolgreiche Praxis ist, kodifiziert. Und auch da haben wir als Parlament sehr genau hingeschaut, wie denn diese Kontrolle stattfinden soll. Es ist in unseren Augen absolut richtig, dass dies auf der einen Seite über die Unternehmen erfolgt, damit die Unternehmen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen genau diese Dinge regeln können und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die von solchen persönlichen Problemstellungen betroffen sind, geholfen werden kann. Auf der anderen Seite ist ein solches System immer nur dann schlüssig, wenn es auch einer Gesamtkontrolle unterliegt. Diese Gesamtkontrolle in Form einer stichprobenartigen Kontrolle wird durch das Luftfahrt-Bundesamt durchgeführt werden. Wir glauben, dass genau dieses Zusammenspiel – die Unternehmen auf der einen Seite, das Luftfahrt-Bundesamt auf der anderen Seite – ein schlüssiges Konzept ist und dass wir mit dem heutigen Gesetz einen großen Fortschritt in der Luftverkehrssicherheit erreichen werden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Stichwort „flugmedizinische Datenbank“: Ja, richtig; ja, wichtig. Wir alle wissen, dass wir absolute Sicherheit nicht erreichen können, dass es diese im Leben nicht gibt und dass wir leider immer wieder solchen traurigen Ereignissen ausgesetzt sein können, wie wir es mit dem schrecklichen Absturz erleben mussten. Aber wir handeln nicht reflexartig, sondern überlegt, und wir versuchen – das hat der Kollege Rimkus vorhin, glaube ich, sehr beeindruckend gesagt –, mit dieser Regelung ein Stück mehr Sicherheit in die Kette Luftverkehr zu bringen, ein Stück mehr Sicherheit, die wir auch den Menschen geben. Wenn sie in das Flugzeug steigen, wissen sie: Wir haben, so gut wir denken und so gut wir es uns vorstellen können, alles getan, um die Möglichkeiten der flugmedizinischen Untersuchungen deutlich zu optimieren, um Ärztehopping oder einen Tauglichkeitstourismus auszuschließen. Ich gebrauche diese Worte ungern, weil sie sehr negativ sind und etwas unterstellen, was ich eigentlich niemandem unterstellen möchte; aber tragische Ereignisse zeigen, dass so etwas doch vorkommt. Wir haben uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei dieser flugmedizinischen Datenbank intensive Gedanken gemacht über den Piloten, den Arzt und die Ausgestaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen beiden, aber auch über die Datensicherheit, und darüber, wie wir beides bestmöglich schützen können und trotzdem das Ziel, das wir erreichen wollen, erreichen. Ich denke, dass die Lösung, die wir in das Gesetz aufgenommen haben, genau dem gerecht wird, angelehnt an das, was wir aus der Seeschifffahrt kennen.
(Beifall der Abg. Kirsten Lühmann [SPD])
All dies zusammen macht – da komme ich zur Überschrift meiner heutigen Rede – einen guten Tag für die Luftverkehrssicherheit, ein gelungenes Gesamtwerk, in dem viele Rädchen aus Außenministerium, aus Parlament, aus Sachverständigen vorbildlich ineinandergegriffen haben. Mit diesem Gesetz sind wir einen guten Schritt vorangekommen und machen unseren Luftverkehr noch ein Stück vertrauenswürdiger.
Wir haben, glaube ich, die bestmögliche Balance gefunden. Wir freuen uns, dass wir nach diesen Beratungen ein gutes Gesetz verabschieden. Heute ist – noch einmal – ein guter Tag für die Luftverkehrssicherheit.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Nun erhält Ulli Nissen das Wort für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6753105 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 164 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Luftverkehrsgesetzes |