Sebastian HartmannSPD - Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen ein effektives und ein effizientes Asylsystem –
(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Abschieben! Abschieben!)
effektiv, weil es den Berechtigten gerecht und rechtssicher Asyl zuweist und zuerkennt; effizient, weil es schnell, aber sorgfältig funktioniert. Auch die mögliche Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten stellt eines sicher: dass die Menschen, die Anspruch auf Schutz vor Verfolgung – auf welche Art auch immer – und Folter haben, diesen in Deutschland schnell und rechtssicher erhalten werden. Wir müssen bei unseren Asylsystemen aber unterscheiden zwischen denjenigen, die schutzberechtigt sind, und denjenigen, die eben nicht schutzberechtigt sind, um die Verfahren für diejenigen offenzuhalten, die zu Recht auf ihren Schutz vertrauen.
Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir vor allen Dingen eines sicherstellen: dass der Weg des Asyls denjenigen offensteht, die in Deutschland asylberechtigt sind. Derjenige, der in unserem Land nicht asylberechtigt ist, muss ein anderes Einwanderungsverfahren durchlaufen, ein Verfahren, das eben nicht auf dem Asylrecht basiert, und er muss damit leben, dass er nach diesem Verfahren, wenn er nicht aus humanitären Gründen verfolgt ist, das Land wieder verlassen muss. Das ist kein Widerspruch zum Asylrecht. Wir müssen das in dieser Debatte sehr deutlich ausführen.
Ich weiß, dass das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten durchaus nicht unumstritten ist. Die Debatte, die wir heute fortführen, wurde am 5. November 2015 mit dem Beschluss der Parteivorsitzenden begonnen. Damals haben wir klar gesagt: Wir wollen über die sicheren Herkunftsstaaten Tunesien, Algerien und Marokko sprechen. Das heißt, wir fangen heute nicht bei null an, auch wenn das suggeriert wird.
(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Parlament, im parlamentarischen Verfahren schon!)
Das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten ist ein anerkanntes Prinzip auf Basis des europäischen Rechts, und es werden zu Recht hohe Anforderungen mit dem Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten verbunden. Die Schutzquote ist nur ein Indiz, kann allein aber nicht ausreichen. Man muss sich mit den tatsächlichen Verhältnissen in den Staaten auseinandersetzen. Zu diesem Zweck wird es die Anhörung geben, so wir sie denn beschließen.
Ich finde aber, dass man bei den sicheren Herkunftsstaaten einen Punkt noch einmal sehr deutlich herausstellen muss: Mit der Systematik der sicheren Herkunftsstaaten wird für jeden Einzelnen und jede Einzelne eine Regelvermutung begründet, er sei nicht verfolgt; aber man kann diese Regelvermutung auch widerlegen. Dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren, die wir individuell garantieren, auch wenn die Verfahren entsprechend verkürzt und beschleunigt werden. Diese Vermutung ist trotz des Begriffs der sicheren Herkunftsstaaten nach wie vor widerlegbar. Darauf werden wir achten. Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit, seine Verfolgung nachzuweisen, auch wenn er aus einem dieser Staaten kommt.
Ich möchte auch nicht, dass diese Diskussion dazu missbraucht wird, zu suggerieren, dass Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wir bleiben ein weltoffenes Land, das wie kein anderes Land seiner internationalen Verpflichtung nachkommt und darüber hinaus einer Vielzahl von Menschen, die durch Flucht und Asyl in unser Land gekommen sind, eine Perspektive eröffnet hat. Das sollten wir hier nicht kleinreden.
(Beifall bei der SPD)
Ein weiterer Gedanke. Warum sollten wir, wenn wir auf der einen Seite syrischen Flüchtlingen binnen einer Woche in sehr schnellen Verfahren klarmachen wollen, dass sie hier eine Perspektive haben, dass es eine Vermutung zu ihren Gunsten gibt, dies nicht zum Prinzip erheben und mittels des Instruments der sicheren Herkunftsstaaten ebenso anwenden, wenn wir auf der anderen Seite ähnliche Indizienlagen, nur eben umgekehrt, haben? Wir wollen ja schnelle Verfahren, sodass diejenigen, die Asyl- und Fluchtgründe vortragen, auch schnell eine Entscheidung bekommen und damit ein wenig mehr Sicherheit in einem von Flucht, Vertreibung und Verfolgung geprägten Leben haben. Das ist nicht unmenschlich.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Es gibt eine Erwartung der Bevölkerung, aller hier in unserem Land lebenden Menschen, dass diejenigen, die einen Anspruch auf Asyl haben, schnell Asyl bekommen. Es gibt eine Erwartung der hierher Geflüchteten, dass die Entscheidung über Asyl schnell und effizient getroffen wird. Deshalb müssen wir die Verfahren für diejenigen offenhalten, die tatsächlich des Asyls bedürfen. Dann – da bin ich mir sicher – bleibt die hohe Akzeptanz, die in unserem Land für dieses erprobte System existiert, auch erhalten. Dafür können wir eintreten.
Die SPD steht für den Flüchtlingsschutz und ein Integrationskonzept. Wir wollen diese Aufgaben als Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erreichen. Wir haben im Oktober des vergangenen Jahres Beschlüsse gefasst, um dafür zu sorgen, dass der Bund seine Aufgaben noch besser als in der Vergangenheit erfüllen kann. Wir haben zugesagt, dass wir Asylanträge schnell und rechtssicher bearbeiten und dass wir die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene erleichtern, indem wir Finanzmittel zur Verfügung stellen und entsprechende Möglichkeiten einräumen und indem wir dieses Recht auch anwendbar machen. Dazu gehört auch, dass Menschen, die keine Perspektive im Asylsystem haben, in den entsprechenden Zentren verbleiben, wo wir durch schnelle Verfahren sicherstellen, dass wir gar nicht erst die knappen Plätze in den Kommunen blockieren und Integrationsmöglichkeiten nicht an die Falschen gegeben werden, die ohnehin keine Chance in diesem System haben.
Gute Integration heißt Sicherheit für die einen, die einen Anspruch haben, aber auch klare Ansagen an diejenigen, die keinen Anspruch auf Asyl haben. Wir haben uns nicht nur einfach dazu bekannt, sondern gestern auf dem Koalitionsgipfel auch entsprechende Entscheidungen getroffen. Das heißt: Wir reden nicht nur, sondern wir handeln auch. Wir können nicht für die einen schnelle Verfahren fordern und für die anderen eben nicht. Das ist die Zusage, die im Raum steht. Gestern hat der Koalitionsgipfel sehr deutlich gezeigt: Wir sind handlungsfähig. Wir treffen entsprechende Entscheidungen und bleiben unserem Wort treu. Dafür sage ich Danke.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Wenn wir weiter über das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten sprechen, sollte die Formulierung vielleicht lieber „mutmaßlich sichere Herkunftsstaaten“ lauten; denn es ist eine widerlegbare Vermutung.
Wir haben in diesen Tagen in Nordrhein-Westfalen den Aufenthaltsstatus von vielen Menschen aus Nordafrika überprüft.
(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Redet doch mal über die Folter, die dort stattfindet!)
Dabei wurde vor allen Dingen eines deutlich: Obwohl Menschen durch das BAMF mehrfach angeschrieben worden sind, wurde nicht die Chance ergriffen, ein entsprechendes Asylverfahren anzustreben. Als das dann in einer gezielten Aktion am Dienstag noch einmal ermöglicht worden ist – Ralf Jäger hat als nordrhein-westfälischer Innenminister sehr deutlich gemacht, wie handlungsfähig ein Staat ist –, wurden erstmalig überhaupt Asylverfahren angestrebt und Anträge gestellt; von einigen wurde darauf verzichtet. Dies wird die Schutzquote nicht schmälern. Das ist für uns als SPD das Kriterium. Wir wollen nicht auf eine relative Zahl, die zwischen dem einen Extrem und dem anderen Extrem pendelt, schauen. Vielmehr gibt eine tatsächliche Zahl von Fällen und absolute Zahlen, die in Statistiken und Antworten der Bundesregierung nachgewiesen sind.
Wenn sich diese Verhältnisse verändern, dann ist das für uns der Ausgangspunkt, das zu überprüfen. Wir haben im Oktober letzten Jahres deutlich gemacht, dass wir regelmäßig auch die Staaten in den Blick nehmen, die zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt worden sind. Wir verschließen eben nicht die Augen, sondern werden eine Anhörung und ein entsprechendes Verfahren durchführen. Wir werden die Entscheidung auch in den Folgejahren überprüfen müssen; das ist klar zugesagt. Dazu haben wir gesetzliche Vereinbarungen getroffen; wir werden diese einhalten. Umgekehrt kann aus der klaren Aussage Deutschlands: „Wir haben euch und die Menschenrechtslage im Interesse der Menschen, die in den sicheren Herkunftsstaaten leben, klar im Blick“, auch eine Verantwortung für die Staaten entstehen; denn auch die Vermutung hinsichtlich der sicheren Herkunftsstaaten ist widerrufbar. Damit ist diese Debatte nicht abgeschlossen, sondern beginnt erst richtig.
Meine Damen und Herren, neben der Entscheidung über die entsprechenden Verfahrensschritte, die Zuweisung von Asyl und die Anerkennung von Flucht gibt es auch eine Folge daraus, dass eine Schutzquote nur ein Indiz ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und ihre Begründung noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Frau Jelpke zu?
Ja, bitte.
Bitte.
Danke, Herr Kollege. – Ich habe zwei Nachfragen.
Erstens. Sie wissen ganz genau, dass beispielsweise in Marokko nur verurteilt werden kann, wer auch geständig ist. Warum sagen Sie nichts zu den Foltervorwürfen, die von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International erhoben werden?
Zweiter Punkt. Es gibt vonseiten Marokkos eine völkerrechtswidrige Besetzung der Westsahara. Es gibt ein klares Votum der UN, dort ein Referendum durchzuführen, was Marokko verweigert. Es gibt dort riesige Lager mit Flüchtlingen, die nicht nach Europa kommen wollen, dort aber in schlimmster Armut leben. Warum sagen Sie zu all diesen Punkten nichts? Genau das sind doch die Kriterien, die zugrunde gelegt werden, wenn es darum geht, ob man ein Land als sicher einstuft oder nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Frau Kollegin Jelpke, vielen Dank für diese Nachfrage. – Ich wollte gerade auf die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts eingehen. Ich lade Sie auch herzlich ein, heute Abend im Innenausschuss gemeinsam für die Anhörung zu stimmen und den Weg für diese Diskussion freizumachen.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns im Zusammenhang mit der Überprüfung des damals beschlossenen Gesetzes, als wir das Grundgesetz entsprechend geändert haben, einige Punkte auf den Weg gegeben und klar bestätigt, dass man eben nicht nur über das Indiz der hier schon thematisierten Schutzquote sprechen darf, sondern sich auch mit den tatsächlichen Verhältnissen in den jeweiligen Staaten auseinandersetzen muss. Das ist eine klare Aufgabe an uns als Gesetzgeber. Dazu gehört, dass man von einem demokratischen System, einem Mehrparteiensystem, einer unabhängigen Justiz und einem effektiven Schutz vor Verfolgung ausgeht. Wir müssen uns ein Urteil darüber bilden und unseren Entscheidungsspielraum als Gesetzgeber ausfüllen. Dazu dient dieses Verfahren. Heute beginnen wir mit der Beratung in diesem Hohen Haus, die mit einer Anhörung fortgesetzt wird.
(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sich doch schon festgelegt!)
Zu guter Letzt gibt es hierzu schon eine sehr umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates. Auch er hat einige Hinweise gegeben, wo er weiteren Prüf- und Diskussionsbedarf sieht.
Mit Ihrer Frage belegen Sie, dass wir in diese Diskussion einsteigen müssen, weil wir erst danach die Einstufung der drei genannten Staaten – Algerien, Tunesien und Marokko – als sichere Herkunftsstaaten beschließen können. Das ist eine Frage, die in diesem Verfahren zu klären ist. Sie haben Punkte eingebracht, und der Bundesrat hat Punkte eingebracht. Ich habe mich dieser Diskussion in keiner Weise verweigert, sondern gesagt: Wir werden das im Rahmen einer ordentlichen Anhörung tun, damit die Minimalanforderungen an die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat auf jeden Fall erfüllt werden. Das ist im Einklang mit europäischem Recht. – Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zur Einstufung als sicherer Herkunftsstaat gehört aber Folgendes: Die Diskussion, die mit den sicheren Herkunftsstaaten begonnen hat, hat Auswirkungen. Sie haben selber als Beispiel genannt, dass die Schutzzahlen zurückgehen. Es gibt in diesem Fall gar nicht so viele Beantragungen. Es gibt aber einen Unterschied: Im Vergleich zu der großen Zahl von Menschen, die hierhergekommen sind, fällt die Zahl derjenigen, die tatsächlich Asyl beantragen, relativ weit ab. Das heißt, es gibt einen deutlichen Unterschied im Hinblick auf die Menschen, die aus den drei vorgenannten Staaten kommen und tatsächlich Asyl beantragen. Das muss man aufklären. Wir brauchen schnelle Verfahren, damit das nicht als Umgehungstatbestand genutzt werden kann. Wir wollen nur denjenigen Menschen Asyl geben, die tatsächlich des Asyls bedürfen.
Zweiter Punkt – ihn hat Innenminister Ralf Jäger in der letzten Debatte hier angesprochen –: Zum Konzept der sicheren Herkunftsstaaten gehört auch, dass in diesen Ländern eine entsprechende Debatte stattfindet. Es ist darüber zu informieren, welche Chancen man in einem Asylverfahren überhaupt hat, damit man das Asylrecht vor Ort nicht als Möglichkeit zur Einwanderung aus welchen Gründen auch immer missversteht. Ich würde jetzt nicht so weit gehen, das pauschal zuzuordnen; aber das Asylrecht ist nur für einen bestimmten Kreis vorgesehen. Dass sich die Debatte, die wir hier begonnen haben, in diesen Staaten schon im November ausgewirkt hat, zeigt sich daran, dass die Fallzahlen zurückgehen. Das ist erst recht ein Beleg dafür, dass das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten wirkt, wenn man es vernünftig einsetzt.
Zu guter Letzt gehört zum Konzept der sicheren Herkunftsstaaten, dass die Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, wenn eine negative Entscheidung im Asylverfahren getroffen worden ist und sie aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen. Dafür braucht man Rücknahmeabkommen. Ich glaube, dass die Bundesregierung hier einen weiteren Schritt gegangen ist, indem es zu entsprechenden Vereinbarungen mit Marokko, Algerien und Tunesien gekommen ist. Eine klare, schnelle und rechtssichere Entscheidung würde nämlich nichts bringen, wenn diejenigen, die nicht bleiben dürfen, hier im Land verbleiben und wichtige Plätze blockieren würden, die wir für die Menschen brauchen, die tatsächlich integriert werden müssen.
Meine Damen und Herren, ich sehe einer schwierigen Beratung entgegen. Für diese Diskussion müssen wir uns die entsprechende Zeit nehmen. Heute Abend soll die Anhörung beschlossen werden. Ich sage zu, dass für die SPD beides zusammengehört: der Schutz der Flüchtlinge und die die Integration der Menschen, die hier bleiben können, aber ebenso schnelle und rechtssichere Verfahren. Das ist kein Widerspruch. Deutschland ist und bleibt ein weltoffenes Land, das wie kein anderes Land in Europa seine internationale Verantwortung wahrnimmt. Das lassen wir uns nicht kleinreden.
Danke.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Kollege Hartmann. – Wir haben übrigens gerade festgestellt, dass das Hohe Haus heute strahlt. Das liegt nicht nur an Ihnen, sondern auch – falls Sie es noch nicht gesehen haben – an den neuen Stuhlbezügen. Vielen Dank der Verwaltung. Es ist heute wirklich ein strahlendes Hohes Haus.
Das Strahlen geht jetzt mit der nächsten Rednerin weiter: Luise Amtsberg vom Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6753809 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 164 |
Tagesordnungspunkt | Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien |