14.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 164 / Tagesordnungspunkt 8

Renate KünastDIE GRÜNEN - Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Luczak, Ihre Rede und Ihre Erklärungen haben mich an Bismarck erinnert

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Die war gut!)

– ich habe nicht gesagt, dass er mich an Bismarck erinnert,

(Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Der war auch gut!)

sondern, dass seine Rede mich an Bismarck erinnert hat.

(Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Ach Gott! An welche Rede von Bismarck denn?)

Von Bismarck stammt der Satz: Bei zwei Sachen soll man nicht dabei sein wollen, beim Gesetzemachen und beim Wurstmachen. – Sie verstehen! Er hielt offensichtlich beides für unappetitlich. So wie Sie es nun dargelegt und erklärt haben, hat man ein bisschen das Gefühl, dass es sich um einen unappetitlichen Vorgang handelt. Schön, dass Sie sich nach vier Jahren überhaupt bewegt haben und nicht nur sagen, alle, die Korruption im Gesundheitswesen bestrafen und sanktionieren wollen – genauso wie in anderen Bereichen –, seien misstrauisch gegenüber allen Ärzten. Da haben Sie sich immerhin bewegt, mehr aber auch nicht, Herr Luczak.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Es ist zehn Jahre her, dass Oliver Pragal aus Hamburg in seiner Dissertation darauf hingewiesen hat, Bestechung von niedergelassenen Ärzten im Vertragsarztsystem – früher Kassenarztsystem – sei eigentlich ein Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB und deshalb strafbar. Dann begann ein großer Streit in Wissenschaft und Politik. Es gab Revision beim BGH. Zwei Senate haben gesagt, dass das möglich ist und dass es sich bei Ärzten um Amtsträger im staatlichen System der Gesundheitsversorgung oder um Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs handeln könnte, und haben eine Vorlage für den Großen Senat für Strafsachen gemacht. Dieser ist dann allerdings leider zu dem Ergebnis gekommen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Nicht „leider“!)

dass es sich bei ihnen nicht um Amtsträger oder Beauftragte im Sinne des StGB handele. Diese Entscheidung stammt von Anfang 2012. Seitdem, meine Damen und Herren, bemühen wir uns, dieses große, tiefe schwarze Loch zu stopfen, weil Bestechung in diesem Bereich nicht strafbar ist.

Am Ende der Begründung hat der Große Senat gesagt, dass jedwede vergangene Korruption straffrei sei, dass nun aber der Gesetzgeber gefordert sei. Vier Jahre haben wir nun daran gearbeitet. Mit der FDP war hier gar nichts möglich. Aber ich habe das Gefühl, dass sich irgendein FDPler in Ihre Reihen geschlichen hat.

(Zuruf von der LINKEN: Nicht nur einer!)

– Ich will mich nicht festlegen, wie viele es sind. – Denn der Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr war bedeutend besser als das, was wir heute zur Abstimmung vorliegen haben, meine Damen und Herren von der Koalition.

(Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Das kann man nur sagen, wenn man ihn nicht gelesen hat!)

Er war besser auch und gerade wegen des Themas, das Sie und auch die Kollegin von der Linken hier angesprochen haben, nämlich wegen des Verweises auf die Pflicht, die eigenen berufsständischen Regeln, das Kammerrecht und den Eid des Hippokrates einzuhalten. Das war doch eigentlich der Kern des Gesetzes.

Mit Verlaub, Herr Luczak, mit etwas Bemühen hätte man zum Beispiel Praxisschilder und andere Dinge von der Regelung ausnehmen können.

(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das war doch gar nicht erst drin!)

– Er hat ja die Sorge gehabt, dass dann die Größe von Schildern und der damit verbundene Werbeeffekt ein Thema gewesen wäre.

(Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Er wollte Ihnen etwas verdeutlichen!)

Abgesehen von der Tatsache, dass das Quatsch ist, hätte ich dem BMJV zugetraut, eine Formulierung zu finden, die Schilder vor der Tür ausschließt. Wir hätten jedenfalls gerne gehabt, dass es einen umfassenden Schutz vor unsinnigen Behandlungen gibt, die am Ende nur den Zweck haben, das Portemonnaie der betreffenden Ärztin oder des betreffenden Arztes zu füllen. An dieser Stelle sind Sie, selbst wenn es kritische Anmerkungen in der Anhörung dazu gab, trotzdem dem Lobbydruck erlegen. Sie haben sich nämlich noch nicht einmal um neue Formulierungen bemüht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Schön, dass Sie es besser wissen!)

– Manchmal muss man ja was besser wissen. Es können ja nicht nur Sie alles besser wissen. Manchmal wissen auch Frauen etwas besser. Das ist halt so.

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, es sollte eigentlich Kern des Gesetzes sein, dass wir für Begrenzungen sorgen; ich nenne zum Beispiel als Stichwort „überflüssige Medikamentenabgabe“.

Mich irritiert bei Ihrer Argumentation – Herr Luczak hat das auch gerade gesagt –, dass Sie sagen, es gehe Ihnen um das Vertrauen in die Ärzteschaft.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Um Integrität!)

Das gehen Sie aber nicht so richtig an, wenn Sie das Kammerrecht nicht einbeziehen. Davor drücken Sie sich bei der CDU/CSU. Aber ich verstehe eines nicht: Als wir über die Integrität des Sports diskutiert haben, haben die SPD- und die CDU/CSU-Fraktion mit Verve gesagt: Ja, das Strafrecht ist das richtige Mittel, um die Integrität des Sports zu schützen. – Wenn es aber um das Vertrauensverhältnis des Patienten zum Arzt in einem sehr breiten Schutzbereich geht, drücken Sie sich vor der eigenen Verantwortung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, für Sie war es ein gefundenes Fressen, hier Verweise zu streichen. So wie die Norm jetzt ist, hätten wir eigentlich einfach einen Absatz an den § 299 mit einem rein wettbewerbsrechtlichen Hinweis anfügen können. Das hätte auch ausgereicht.

Ich verstehe auch nicht, wieso die Apothekerinnen und Apotheker jetzt draußen sind; denn mit den Rabattverträgen, die die Krankenkassen abschließen, haben die Apotheker ja auch die Möglichkeit, am Ende den einen oder anderen zu bevorzugen. Schon gar nicht verstehe ich, wenn die Apothekerinnen und Apotheker draußen sind, warum eigentlich die anderen Heilberufe wie Hebammen, Physiotherapeuten oder Gehilfen immer noch drin sind. Bei diesen kann ich mir weniger Korruption vorstellen als bei den Apothekerinnen und Apothekern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, dass Sie sich hiermit keinen Gefallen getan haben, sondern dass das Ergebnis – teilweise unter Berufung auf die Anhörung zustande gekommen – doch sehr dürftig ist. Gut, dass Sie ein Offizialdelikt daraus gemacht haben.

(Hilde Mattheis [SPD]: Na also!)

Es wäre ja noch schöner, wenn Sie auch das unterlassen hätten, nachdem Sie Regelungen zu den Whistleblowern und die Herstellung einer umfassenden Transparenz durch entsprechende Veröffentlichungsvorschriften vergessen haben.

Mein Fazit ist: Gut, dass es nach viel Druck endlich einen Gesetzentwurf gibt, über den wir abstimmen können, sehr schlecht aber, dass Sie ihn entkernt haben. Deshalb werden wir uns enthalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Renate Künast. – Nächster Redner: Dirk Wiese für die SPD.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6754069
Wahlperiode 18
Sitzung 164
Tagesordnungspunkt Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta