Edgar FrankeSPD - Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit über sechs Jahren versucht die SPD, ein Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen auf den Weg zu bringen. Ziel neben einer Wettbewerbsregelung war es vor allen Dingen, den Patientenschutz umfassend zu gewährleisten. Natürlich wissen wir, Herr Dr. Luczak – das ist ganz wichtig; das sagen alle Gesundheitspolitiker –, dass wir bei Verordnungs- und Therapieentscheidungen sicher sein müssen, dass nicht monetäre, sondern allein medizinische Entscheidungen maßgebend sind für das, was verordnet wird. Ich glaube, das ist wichtig, und das wird auch durch das Gesetz gewährleistet, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Ich darf daran erinnern: Die Gesundheitspolitiker der SPD haben 2010 einen Antrag mit dem Titel „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ vorgelegt; die Älteren erinnern sich, Herr Stritzl.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Damals haben alle anderen Fraktionen gegen diesen Antrag gestimmt. Teilweise wurde sogar argumentiert, die Forderungen seien überflüssig.
Ich darf auch daran erinnern, dass der Große Senat für Strafsachen des BGH in Karlsruhe unter Bezugnahme auf unseren Antrag gesagt hat, dass wir tätig werden müssten. Auch Frau Künast hat zu Recht gesagt, dass der damalige FDP-Minister kein Gesetz auf den Weg gebracht, sondern lediglich eine Regelung im SGB V angestrebt hat. Wenn man das im SGB V geregelt hätte, hätte man sozusagen eine Dreiklassengesellschaft von Ärzten gehabt: die Krankenhausärzte, die weiter nach § 299 StGB strafbar gewesen wären, die Kassenärzte, für die das SGB V gegolten hätte, und die Privatärzte, die nicht strafbar gewesen wären. Das hätte absolut keinen Sinn gemacht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen ist eine strafrechtliche Regelung wichtig und richtig.
(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)
Nachdem von der Großen Koalition – Dirk Wiese hat es gesagt – auf Wunsch der SPD das Thema Korruption in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, liegt uns jetzt ein Gesetzentwurf vor. Ich muss sagen: Ich glaube, es ist kein zahnloser Tiger, was uns vorliegt; denn der Wettbewerbsbegriff ist weit gefasst. Allerdings sage ich auch kritisch, dass es Fallkonstellationen in Monopolsituationen oder bei im ersten Jahr patentgeschützten Medikamenten geben kann, die nicht geregelt sind; das müssen wir sehen. Wir müssen auch sehen, dass der Wettbewerbsbegriff streitig ist. All das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt es zu berücksichtigen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Nicht ganz unproblematisch in diesem Gesetzentwurf – auch das will ich kritisch anmerken – ist, dass die Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bzw. Medizinprodukten aus dem Tatbestand genommen wurde. Ich glaube, das darf man so sagen. Das bedeutet, dass der Bezug von Arzneimitteln zum Beispiel nur dann strafbar sein soll, wenn die Produkte zur unmittelbaren Anwendung bestimmt sind. Da dieser Fall aber nicht eintreten wird, wird diese Regelung in der Praxis weitgehend leerlaufen. Auch das muss man kritisch anmerken.
Aber ich möchte ausdrücklich betonen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass auch der Patientenschutz in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten ist. Durch den unbestimmten Begriff der Lauterkeit in § 299 a ist die heilberufliche Integrität geschützt, also auch der Patient; das muss man auch sagen.
(Beifall des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])
Denn der unbestimmte Rechtsbegriff der Lauterkeit wird durch die Berufsordnung konkretisiert. Das sollte man erwähnen, weil das in der Diskussion, meine sehr verehrten Damen und Herren, immer wieder übersehen und vergessen wird.
Als SPD-Politiker sage ich: Ganz persönlich hätte ich mir gewünscht, dass im Strafgesetzbuch der Patientenschutz präziser gefasst worden wäre und dass er insgesamt einen höheren Stellenwert bekommen hätte; das will ich nicht verhehlen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Gesetzgebung ist immer ein Prozess, in dem man vielleicht auch noch nachsteuern muss. Herr Stritzl, wir werden beobachten, wie der Wettbewerbsbegriff weiter ausgelegt wird. In diesem Prozess werden Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten immer an der Seite der Patienten stehen.
(Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Keine Drohung!)
Das Gesetz ist bei aller Kritik ein Paradigmenwechsel, weil zum ersten Mal ein Spezialtatbestand gegen Korruption im Gesundheitswesen geschaffen worden ist. Das ist ein Erfolg für alle Patientinnen und Patienten in Deutschland. Darauf kann die SPD stolz sein.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten; denn jetzt hat als letzter Redner der Kollege Rudolf Henke das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6754077 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 164 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen |