14.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 164 / Tagesordnungspunkt 8

Rudolf HenkeCDU/CSU - Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Edgar Franke, irgendwie müsst ihr euch schon entscheiden. Entweder stellt man es so dar, wie es eben geschehen ist, nämlich dass die Regelung, die wir mit dem Koalitionspartner FDP in der letzten Legislatur getroffen haben, nicht geeignet ist, oder man wirft uns vor, wir hätten gar keine Regelung geschaffen. Ich bin ausgesprochen dankbar für den Hinweis, dass wir hier im Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung verabschiedet hatten. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass diese dann nur im Sozialgesetzbuch einschlägig gewesen wäre. Man kann auch sagen, das war untauglich. Aber was man sicher nicht behaupten kann, ist, dass wir bisher nicht gehandelt hätten. Das finde ich wichtig festzustellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In den Zeiten der vergangenen Koalition haben wir mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Regelungen, die in der Musterberufsordnung der Ärztinnen und Ärzte stehen – und das bis heute unverändert –, in das Sozialgesetzbuch übernommen. Wir haben die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Recht und aus guten Gründen dazu verpflichtet, die Ärzte zu sanktionieren, die gegen ein Zuwendungsverbot nach dem Sozialgesetzbuch verstoßen. Wie immer dem auch sei, ich glaube, dass es heute ein guter Tag für die Patienten ist und dass wir für die Patienten eine Entscheidung treffen, die ihnen Sicherheit gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen, verehrte Frau Künast, kann ich mich nicht ganz damit abfinden, wenn Sie Kritik üben – keiner hat etwas dagegen, wenn Sie das machen; das ist auch Aufgabe der Opposition – und gleichzeitig sagen, der Schutz der Patienten vor unsinnigen Behandlungen sei nicht gewährleistet. Ich finde, dass wir alle sagen müssen, dass das nicht stimmt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es stimmt übrigens nicht nur wegen dieses Gesetzentwurfes nicht. Es stimmt auch deswegen nicht, weil wir eine Körperverletzung aufgrund einer Behandlung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ahnden können.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum ist es kein Offizialdelikt?)

Es stimmt nicht, weil eine gefährlichen Körperverletzung – eine gefährliche Körperverletzung ist zum Beispiel die Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen – zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führt. Eine Körperverletzung mit Todesfolge wird nicht unter drei Jahren bestraft.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann stellt sie doch hier rein!)

Natürlich haben wir auch die Vermögensdelikte. Wir haben Betrug, Untreue. Wir haben die Verstöße gegen das Heilmittelwerbeverbot. Wir haben die Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz. Wir haben die Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. Das alles sind Sachverhalte, in denen das Strafrecht greift. Deswegen verwahre ich mich einfach gegen den Vorwurf, hier würden Lücken gerissen. Das ist nicht der Fall.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf eine zentrale Lücke geschlossen. Diese wurde in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs benannt, der, wie ich finde, zu Recht gesagt hat: Die freiberuflich niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in selbstständiger Praxis sind keine Amtsträger und sie sind keine Art Angestellten der Krankenkassen. – Ich glaube, dass das auch dem Wunsch der Patientinnen und Patienten entspricht. Wenn Sie die Patientinnen und Patienten und die Versicherten fragen: „Wollt ihr, dass eure Ärzte Angestellte der Krankenkassen oder Amtsträger sind?“, dann sagen die: Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen, dass sie Auftragnehmer von uns Patientinnen und Patienten und Versicherten sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb haben die Ärztinnen und Ärzte ein großes Interesse daran, dass eine klare Scheidelinie besteht zwischen denen, die sich an die Berufsordnung halten und sich nicht schmieren lassen, und denen, die angeklagt werden können, weil sie sich haben schmieren lassen, und die damit Schimpf und Schande über den gesamten Berufsstand zu bringen drohen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen ist diese Entscheidung, die wir heute hier treffen, richtig. Sie hilft den Patientinnen und Patienten. Sie hilft auch den Ärztinnen und Ärzten, die ihre Arbeit gut machen. Sie hilft ebenfalls den Angehörigen anderer Berufe im Gesundheitswesen, die von diesem Gesetz erfasst werden.

Nun gibt es auch eine ärztliche Kritik, die lautet, das Gesetz schieße über das Ziel hinaus. Ich finde, das kann man dem Gesetz nicht vorwerfen. Von den Kooperationen ist ja schon die Rede gewesen. Wer sich die Begründung des Gesetzentwurfes genau anschaut, der stellt fest, dass wir dort ein gutes Maß gefunden haben und die Kooperationen, die beispielsweise das Sozialgesetzbuch vorsieht, ausdrücklich von einer Strafbarkeit ausnehmen, auch wenn dort natürlich für die Leistung Geld gezahlt wird.

Bei den Anwendungsbeobachtungen kommt es auf den Vertrag an. Wenn der Vertrag ordnungsgemäß ist und die ärztliche Leistung im Rahmen der Anwendungsbeobachtung bezahlt wird, dann ist das in Ordnung und nicht strafwürdig. Wenn aber die Anwendungsbeobachtung zur Grundlage einer Unrechtsvereinbarung gemacht wird, dann ist das natürlich strafwürdig.

Wer glaubt, dass jetzt jeder Bleistift, jeder Kugelschreiber und jede Praline, die irgendjemand in der Praxis hinterlässt, zur Strafbarkeit führt, irrt. Auch das ist nicht der Fall. Vielmehr ist das abhängig von der sozialen Adäquanz. Dies wurde aus anderen Tatbeständen übernommen, die als Korruption gewertet werden und zur Strafe führen. Insofern haben wir hier auch kein Sonderstrafrecht, das speziell eine Berufsgruppe treffen würde.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen – das ist meine letzte Bemerkung – bitte ich darum, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Menschen, die auf die Verantwortung der Bundespolitik gucken, nicht das Gefühl haben, dass wir hier ein Gesetz machen, über das wir uns selber zerstreiten und das wir kaputtquatschen. Sorgen wir vielmehr dafür, dass die Menschen davon überzeugt sind, dass wir ein gutes Gesetz gemacht haben. Und dazu gehört auch die Art, wie wir über dieses Gesetz reden.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6754078
Wahlperiode 18
Sitzung 164
Tagesordnungspunkt Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
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