14.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 164 / Tagesordnungspunkt 9

Burkhard BlienertSPD - Gendergerechte und soziale Filmförderung

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Glückwunsch an den deutschen Film, nämlich an Maren Ade! Toni ­Erdmann, ihr Film, ist in Cannes dabei. Wir haben seit Jahren wieder einen deutschen Film bei den Filmfestspielen. Wenn auch allseits beklagt: So schlecht kann der deutsche Film anscheinend doch nicht sein.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Marco Wanderwitz [CDU/CSU])

Neben diesem Film, der von der FFA und vom Deutschen Filmförderfonds gefördert wurde und eine BKM-Filmförderung erhielt, sind noch drei weitere mit anderen Länderförderungen geförderte Filme dabei. Ich freue mich darauf, dass wir, wie ich glaube, in Cannes gut abschneiden werden. Das alles ist ein Zeichen dafür, dass es dem deutschen Film nicht schlecht geht, dass wir auch Gutes und kulturell Wertvolles produzieren und erfolgreich sein können. Was wollen wir denn mehr, wenn wir beides tatsächlich schaffen? Denn das gehört zusammen.

Vor drei Wochen hat das Kabinett den Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes beschlossen. Wir werden genug Gelegenheiten haben, darüber zu diskutieren. Es ist gelungen, mit diesem Gesetzentwurf auf die großen Herausforderungen für die Filmförderung zu reagieren, ohne dabei den Konsens der vielstimmigen Filmbranche außer Acht zu lassen. Darüber, ob die Antworten insgesamt hinreichend sind, werden wir im Rahmen der Anhörung und im Ausschuss diskutieren.

Die größte Herausforderung bestand darin, mit der Klage gegen das FFG fertig zu werden und die brüchig gewordene Solidarität innerhalb der Branche wiederherzustellen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat uns den dafür notwendigen Rückenwind gegeben. Wenn ich an die umfassenden Evaluierungen, Anhörungen und Diskussionen mit den betroffenen Akteuren denke, die der Erarbeitung des Gesetzentwurfes vorangegangen sind, und nun das Ergebnis sehe, dann, meine ich, ist dieser Rückenwind gut genutzt worden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Auch die zweite Herausforderung haben wir gemeistert. Dabei ging es um die prognostizierte Einnahmelücke, die sich gezeigt hätte, wenn wir nichts getan hätten. Ursächlich für diese Lücke sind, wie wir wissen, die Verschiebungen der Abgabeleistungen unter den Abgabepflichtigen, nämlich den Kinos, der Videowirtschaft und den Fernsehsendern. Ursächlich sind aber auch die inzwischen nicht mehr ganz so neuen Marktteilnehmer aus der digitalen Wirtschaft, allen voran die Videoabrufdienste mit ihren unterschiedlichsten Geschäftsmodellen. Noch nicht alle dieser Anbieter sind in die Abgabepflicht einbezogen. Als Marktteilnehmer, die mit dem deutschen Kinofilm Umsätze machen, müssen aber auch sie zu dessen Förderung beitragen.

Dem Gesetzentwurf gelingt es, der absehbaren Schrumpfung des FFA-Haushaltes gegenzusteuern – zum einen durch die Anpassung der Abgabesätze der Abgabepflichtigen und zum anderen durch die Einbeziehung weiterer Anbieter. Damit schaffen wir es, die Finanzierung der Filmförderanstalt für die nächsten Jahre zu sichern.

Mit der Reduzierung der Gremien, ihrer Verschlankung und der paritätischen Besetzung macht der Gesetzentwurf einen weiteren großen Schritt nach vorne. Die vorgesehene Neuausrichtung der Förderung mit dem Ziel, die Qualität und die Vielfalt des Filmschaffens in Deutschland nachhaltig fortzuentwickeln, halte ich für einen wichtigen Schritt.

Ob das alles in der konkreten Ausgestaltung den gesteckten Zielen auch gerecht wird, müssen wir uns in den kommenden Beratungen noch genauer anschauen.

Wie gesagt: Vor drei Wochen wurde der Entwurf der FFG-Novelle verabschiedet. Vorgestern hat die Fraktion der Linken den Antrag zur Filmförderung beschlossen, den wir heute beraten. Leider nehmen Sie mit diesem Antrag wirklich – Sie haben es zugegeben – keinen Bezug auf den Entwurf der FFG-Novelle, sondern Sie arbeiten sich an einem Stand der Debatte ab, den wir eigentlich schon längst hinter uns gelassen haben. Damit werden weite Teile Ihrer Vorlage obsolet; denn mit dem Gesetzentwurf haben sich, wenn er dann auch in Kraft getreten ist, viele Ihrer Forderungen erledigt.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nicht!)

Sie fordern zum Beispiel, die Fördergremien zu verkleinern. Genau das ist ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfes, durch den eine radikale Reduzierung und Neugestaltung der Gremienstrukturen vorgenommen wird.

Daneben fordern Sie die weitere Flexibilisierung der Sperrfristen, zum Beispiel für Filme, die im Kino keinen Erfolg versprechen. Genau das will auch der Entwurf mit der Möglichkeit der Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen einführen.

Sie wollen das Kino als kulturellen Ort erhalten – besonders in der Fläche. Das ist ein guter Vorsatz. Auch meine Fraktion hat sich immer für eine möglichst flächendeckende Kinolandschaft eingesetzt, und wir können es nur begrüßen, wenn das durch den Gesetzentwurf mit zahlreichen Maßnahmen unterstützt wird.

Zu nennen ist hier zuallererst die Anhebung der Umsatzschwelle, ab der die Kinos die Filmabgabe zu leisten haben. Das ist ein wichtiger Beitrag, um gerade die Existenz der kleineren Kinos in Städten mit weniger als 20 000 Einwohnern zu sichern. Auch die neue Regelung, wonach die Verleiher eine angemessene Anzahl an Filmkopien in Orten mit bis zu 20 000 Einwohnern einsetzen müssen, sorgt dafür, dass auch die Kinos auf dem Lande das aktuelle Filmangebot zeigen können und damit für die Zuschauer attraktiv bleiben. Es lohnt sich also, doch einmal ins Detail zu gehen und nicht nur pauschal etwas zu verurteilen. So macht das keinen Sinn.

Vieles von dem, was Sie mit Ihrem Antrag fordern – ich könnte weitere Punkte nennen –, ist mit dem Gesetzentwurf bereits gegenstandslos geworden oder zumindest überholt.

(Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das werden wir sehen!)

Anders sieht es bei der Forderung aus, die soziale Lage der Filmschaffenden zu verbessern. Auch mich treibt es um, dass faire Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung bei der Filmproduktion immer noch nicht die Regel sind und dass die bisherigen Versuche, das FFG entsprechend zu ändern, bisher nicht gefruchtet haben. Im Zuge der kommenden Beratungen werden wir auch das bearbeiten und genau prüfen.

Erfreulich für die Filmschaffenden ist aber, dass der Gesetzentwurf eine Verbesserung für die Urheber vorsieht. Danach greift die Pflicht zur Darlehenstilgung der Produzenten erst dann, wenn die Erlösbeteiligungen der Urheber bedient worden sind. Das sind komplexe Zusammenhänge, aber das macht auch Sinn.

In Ihrem Antrag finden sich Widersprüche. Auf der einen Seite möchten Sie die Produzenten durch einen Erlöskorridor stärken, auf der anderen Seite durch Abgaben belasten. Wenn es nach Ihnen geht, dann sollen sie nämlich für die Videoabrufdienste, deren Abgabepflicht von Brüssel noch nicht genehmigt wurde, finanziell einspringen.

Viele der Forderungen in diesem Antrag haben sich durch den Entwurf der FFG-Novelle, den wir diskutieren werden, erledigt bzw. befinden sich zumindest nicht auf der Höhe der Debatte. Daneben gibt es Widersprüchliches oder Vorschläge in Ihrem Antrag, die aus unserer Sicht übers Ziel hinausschießen.

Meine Fraktion wird dieser Vorlage von Ihnen nicht zustimmen können, aber wir werden in den nächsten Monaten Zeit genug haben, im Rahmen der FFG-Novelle ausgiebig über geeignete Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films zu diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt die Kollegin Dr. Astrid Freudenstein das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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Electoral Period 18
Session 164
Agenda Item Gendergerechte und soziale Filmförderung
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