Susanna KarawanskijDIE LINKE - Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Finanzmärkte haben ja nun wirklich einen katastrophal schlechten Ruf, insbesondere wenn wir an die jüngst bekanntgewordenen Skandale denken – ich will sie noch einmal aufzählen – wie Lehman, Prokon oder German Pellets. Jetzt sollen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Finanzmärkte stabiler und transparenter gemacht werden.
Dabei ist jetzt schon fast das zweite Gesetz in der Pipeline. Aber wenn Sie, meine Damen und Herren von der Bundesregierung oder von der Koalition, wirklich etwas für den Anlegerschutz tun wollen bzw. ihn verbessern wollen, dann sollten Sie das nicht halbherzig tun. Mit diesem Gesetzentwurf haben Sie jedenfalls eine große Chance vertan.
Der Finanzaufsicht sollen in Zukunft mehr Eingriffsrechte an die Hand gegeben werden, um Marktmissbrauch vorzubeugen. Doch die Regelungen, die Sie hier vorschlagen, erschöpfen sich in der Aufklärung, Verhinderung und Sanktionierung. Sie stärken die Finanzaufsicht leider nur oberflächlich in der Funktion als Überwacherin des Wertpapiermarktes. Aber das breite Spektrum unrechtmäßiger Handlungen gegenüber Kleinanlegerinnen oder Kleinanlegern, in dem tatsächlich Marktmissbrauch stattfindet, bleibt davon leider unberührt. Die Aufsicht, also die BaFin, oder die Staatsanwaltschaft hat in der Vergangenheit häufig erst dann eingegriffen, wenn es schon zu spät war. Die Kontrollmacht der Aufsicht wird durch die Vorschläge im vorgelegten Gesetzentwurf viel zu sehr auf die Phase der Ausgabe bzw. der Emission und des Vertriebs der Finanzinstrumente konzentriert.
Die Anlageskandale haben aber gezeigt, dass die Kleinanlegerinnen und Kleinanleger auf sich selbst gestellt waren und sind. Ihnen fehlen einfach Informationen und Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Insbesondere die ausgebenden Institutionen, also diejenigen, die die schrottigen Finanzinstrumente auf den Markt gebracht haben, haben leider nichts zu befürchten. Sie warten nämlich ganz ungestört ab und übermitteln falsche oder irreführende Angaben. Die Kleinanleger werden hingehalten und getäuscht, bis ihre Ansprüche verjährt sind. Zum Teil gehen solche Institutionen sogar den Weg, ihre Anlagepleite gar nicht mehr der Haftpflichtversicherung zu melden. Sie gehen bewusst in die Insolvenz und sitzen die Pleite aus. Die Kleinanleger haben dann das Nachsehen.
Das geht unseres Erachtens nicht so weiter. Nach den bestehenden Regelungen werden die meisten Anleger durch Produkte geschädigt, die bereits auf dem Markt sind. Wir sind der Meinung, dass der Aufsicht hier stärkere rechtliche Grundlagen an die Hand gegeben werden müssen, damit Verbraucher zu ihrem Recht kommen können, wenn sie von einer Anlagepleite betroffen sind.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir fordern kollektiven Verbraucherschutz durch die Aufsicht, um sozusagen die Aufsicht verbraucherfreundlicher zu fassen. Das heißt, die Finanzaufsicht soll für die geschädigten Anleger eintreten, damit sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Sie soll keine Klagen führen, aber sozusagen für Gruppen eintreten und einen Zaun ziehen können, damit die Betrüger nicht entwischen und Anleger ihre Schäden und Regressansprüche geltend machen können.
(Beifall bei der LINKEN)
Wenn Sie Verbraucherschutz tatsächlich ernst nehmen, dann müssen Sie die Aufsicht mit dem Mandat ausstatten, kollektiv die Rechtsverfolgung zu sichern. Für den Gesetzgeber bedeutete das nur eine kleine Änderung im Gesetzentwurf, aber es wäre ein wirklich großer Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz.
Sie haben vorhin die Informationsblätter, die sogenannten Beipackzettel, angesprochen. Hier hätten Sie tatsächlich die Chance ergreifen können, sowohl Struktur, Inhalt und Form als auch den Umfang vorzugeben, um die Produkte für Kleinanleger, die beispielsweise etwas für ihre Altersvorsorge tun möchten, in dem ganzen Dschungel tatsächlich vergleichbar zu machen. Das ist nämlich bislang nicht der Fall.
Schlussendlich: Wenn Sie wirklich Kleinanlegerschutz betreiben wollen, dann brauchen wir ganz klar eine Verfahrensumkehr, und zwar in dem Sinne: erst prüfen, dann zulassen.
(Beifall bei der LINKEN)
Erst dadurch werden Sie sicherstellen, dass schrottige Finanzmarktinstrumente, die mit unüberschaubaren Risiken Anlegerinnen und Anleger schädigen, gar nicht erst auf den Markt gelangen, sodass Verbraucher zukünftig tatsächlich davor geschützt sind. Das wäre wahrhaftiger Verbraucherschutz. Das würde dafür sorgen, dass der ungleiche Kampf zwischen Anlegern und der Finanzmarktlobby auf Augenhöhe stattfinden kann. Solange Sie das nicht tun, bleiben Ihre Gesetzesvorhaben leider halbherzig.
Danke.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Christian Petry.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6754534 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 164 |
Tagesordnungspunkt | Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz |