Sarah RyglewskiSPD - Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist in der Tat eine etwas ungewöhnliche Situation. Der Kollege Petry und ich hatten schon überlegt, ob wir quasi im Wechsel unsere Rede vortragen, um bestimmte Punkte nachdrücklich zu unterstreichen, aber wir haben dann doch darauf verzichtet. Ich weiß auch nicht, ob das in der Geschäftsordnung so vorgesehen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ostern ist zwar gerade vorbei, aber ich möchte trotzdem einen Vergleich bemühen, der uns ein bisschen an Ostern erinnert. Wir alle kennen die schönen Überraschungseier. Wir wissen auch: Das Ei sieht auf den ersten Blick gut aus, schmeckt lecker, aber wenn man das Ei ausgepackt hat, ist die Enttäuschung oft groß. Statt des schönen kleinen Sammelfigürchens, das man sich erhofft hat, ist oft nur so ein kleinteiliger Kram drin, den man mühselig zusammenbauen muss und der beim Spielen keinen Spaß macht.
Genauso ist es leider oft auch, wenn man sich auf die Suche nach dem richtigen Finanzprodukt macht. Im Gegensatz zur Kinderüberraschung handelt es sich bei einer Anlage aber nicht um ein Spiel, sondern für viele Menschen, gerade für Kleinanleger – das habe ich auch in meiner letzten Rede deutlich gemacht –, geht es hier um existenzielle Sachen. Auch wenn ich natürlich davon ausgehe, dass es nicht so wie bei dem berühmten siebten Ei ist, dass also nur bei jeder siebten Anlageberatung ein passendes Produkt vermittelt wird, gibt es beim Anlegerschutz auf jeden Fall deutlichen Nachholbedarf. Deswegen ist es gut, dass wir hier heute dieses Gesetz verabschieden.
Ich möchte gerne auch noch einmal, weil das vorhin von Frau Karawanskij kritisiert wurde, auf die Produktinformationsblätter eingehen. Es ist so, dass wir in Deutschland schon verschiedene gute Regelungen getroffen haben. Es ist aber zugleich so – das hat Herr Hauer schon deutlich gemacht –, dass wir auch eine Regulierung auf europäischer Ebene brauchen, weil der Markt international ist. Wir brauchen hier also EU-weit Einheitlichkeit.
Ein weiterer Punkt, der noch wichtig ist, ist folgender: Wenn man sich die Produktinformationsblätter in der Praxis anschaut – ich habe mir neulich den Spaß gemacht –, dann stellt man fest, dass es sich bei diesen tatsächlich wie mit den Beipackzetteln verhält, die Herr Hauer beschrieben hat. Auch das kennen wir alle. Wir schauen uns die Beipackzettel an und verstehen die Hälfte davon nicht. In der PRIIPs-Verordnung ist ganz deutlich geregelt, dass es eine klare und verständliche Sprache für Verbraucherinnen und Verbraucher geben soll. Das ist ein Punkt, von dem ich glaube, dass er eine echte Verbesserung darstellt. Ich will an der Stelle aber auch Wasser in den Wein gießen. Wir müssen da am Ball bleiben. Wir müssen schauen, dass das auch umgesetzt wird und dass sich die verständliche Sprache nicht am Anlageberater orientiert, sondern am Endverbraucher, dem Kleinanleger.
Zum Thema Finanzaufsicht wurde schon von dem Kollegen Petry etwas gesagt. Aber weil das ein Punkt ist, der uns besonders wichtig ist, möchte ich ihn kurz wiederholen. Ich verstehe nicht, warum wir dabei bleiben, dass diese bei den Gewerbeämtern angesiedelt ist. Ich habe großes Zutrauen zu den meisten Leuten, die in einem Gewerbeamt arbeiten, aber wir haben die BaFin extra mit dieser Kompetenz ausgestattet. Ich würde mir wünschen, dass wir in einem komplexer werdenden Markt dazu übergehen, die Aufsicht bei der Institution zu verankern, wo die Kompetenz ist. Der Kollege Petry hat es ja schon gesagt: Wir bleiben da am Ball.
Eine Sache möchte ich gerne noch sagen: Bei der Umsetzung darf man nicht nur die Anlegerseite betrachten, sondern wir müssen auch die Seite betrachten, die die Produkte anbietet. Deswegen war unser Vorschlag, es gerade bei den unverpackten Produkten kleineren Banken leichter zu machen. Da soll der Emittent die Produkte erstellen dürfen; die Daten sind ohnehin vorhanden.
Ich weiß, ich muss zum Schluss kommen; deswegen mache ich es ganz kurz: Ich glaube, wir haben hier ein gutes Gesetz vorliegen. Ich hoffe, dass wir mit diesem Gesetz dazu kommen, dass der Spruch „Lass dich überraschen!“ zwar weiterhin ein toller Werbeslogan für Kinderprodukte, aber eben nicht für Finanzprodukte ist. Ich hoffe, dass wir da zu einem Fortschritt kommen.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6754584 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 164 |
Tagesordnungspunkt | Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz |