15.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 165 / Tagesordnungspunkt 20

Gabriele Lösekrug-Möller - Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung

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Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass wir heute einen wahrhaftig langen Prozess endlich auf die Zielgerade bringen können. Dieser Gesetzentwurf basiert auf der sehr intensiven Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK – das sind die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer – zur Rechtsvereinfachung im SGB II. Ja, viele Beteiligte hätten gern noch weitere Änderungen erreicht. Ja, nicht auf alles, was wünschenswert gewesen wäre, konnten wir uns einigen. Aber jetzt können wir den Gesetzentwurf endlich im Bundestag beraten. Jeder Schritt in die richtige Richtung bringt uns voran. Das gilt im Leben allgemein und in diesem besonderen Fall auch.

Ich kann sagen: Dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung und in der Tat ein echter Fortschritt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Was erreichen wir? Wir erreichen, dass Leistungsberechtigte entlastet werden. Es werden aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern entlastet.

(Katja Kipping [DIE LINKE]: Das sehen die selber anders!)

Zudem werden auch – eine Vermutung, die sich bestätigen wird – die Sozialgerichte entlastet.

(Beifall bei der SPD)

Das Leistungs- und Verfahrensrecht wird an über 30 Stellen geklärt und vereinfacht. Das schafft Rechtssicherheit. Das vermeidet Widersprüche und Klagen. Damit ist es im Sinne von uns allen.

Wo kommen wir ganz konkret voran? Zum Beispiel bei den Regelungen zur Anrechnung von Einkommen. Sie werden pauschalisiert und vereinfacht, etwa bei geringen Zinserträgen oder beim Bezug von Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes. Außerdem fallen, ich will sagen: unnötige Bescheide weg; denn der Bewilligungszeitraum wird von grundsätzlich 6 auf 12 Monate verlängert.

(Katja Kipping [DIE LINKE]: Das war eh schon Praxis! – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist schon so!)

Damit sparen wir jedenfalls nach Adam Riese bestenfalls jeden zweiten Antrag.

(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)

Das freut Antragsteller und Behörde gleichermaßen. Die Leistungsberechtigten erhalten mehr Beratung als früher. Stärker als bisher wollen wir außerdem ihre Potenziale in den Blick nehmen und sie mit einer Eingliederungsvereinbarung konkret einbinden.

Neu, meine Damen und Herren, ist die nachgehende Betreuung, also der Brückenbau über die Arbeitsaufnahme hinaus. Wir bleiben dran und unterstützen weiter, um die Menschen selbst und ihr Arbeitsverhältnis in den Monaten nach Beschäftigungsaufnahme nachhaltig zu stabilisieren. Darin sehen wir einen sehr großen Fortschritt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Gewinner sind aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern – und das genau im richtigen Moment: Viele Flüchtlinge, die im letzten Jahr zu uns gekommen sind, wechseln in der nächsten Zeit als Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in den Rechtskreis des SGB II. Damit sie hier Fuß fassen und auf eigenen Beinen stehen können, wollen wir sie bestmöglich – wie alle anderen auch – betreuen und sie in Praktika, berufsbezogene Sprachkurse, Ausbildung und Arbeit vermitteln. Gleichzeitig wollen wir unsere Anstrengungen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen verstärken. Für diese oftmals schwierige Arbeit brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern Kraft und Zeit. Die geben wir ihnen mit den Rechtsvereinfachungen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir wollen, dass alle – ob sie schon lange ohne Arbeit sind oder sich hier ein neues Leben aufbauen wollen – die Chance auf einen erneuten oder einen erfolgreichen Neustart in Deutschland haben. Für diese Aufgabe brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern Kapazitäten. Wir helfen mit diesem Gesetz, sie freizuschaufeln. Deshalb werden die Menschen, die neben Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beziehen, zukünftig von der Agentur für Arbeit betreut – wie alle anderen Versicherten, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten. Auch darin sehen wir einen großen Fortschritt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, über eine Regelung – das will ich gern abschließend sagen – freue ich mich persönlich ganz besonders. Auszubildende sind künftig nicht mehr ausgeschlossen von Leistungen des SGB II. Das ist wirklich ein Meilenstein.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Damit werden hoffentlich mehr junge Menschen, die bisher gar keine oder nur eine geringe Ausbildungsförderung erhalten, eine Ausbildung beginnen. Sie können nun ergänzende Leistungen aus dem SGB II erhalten und so ihre Ausbildung finanzieren.

Ich fasse zusammen: Wir konzentrieren die Arbeit der Jobcenter. Wir vereinfachen das Leistungsrecht und erweitern Beratungsansprüche. Das sind in der Tat Fortschritte. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung bei diesem Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Katja Kipping für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6755958
Wahlperiode 18
Sitzung 165
Tagesordnungspunkt Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung
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