15.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 165 / Tagesordnungspunkt 20

Stephan StrackeCDU/CSU - Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung

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Liebe Frau Präsidentin, vielen herzlichen Dank für das sehr schöne Intro. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist tatsächlich in einer hervorragenden Verfassung. Dazu trägt Bayern als Jobmotor und Stabilitätsanker in vielen Bereichen maßgeblich bei. Wir haben weniger Arbeitslose, mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und deutlich über 630 000 offene Stellen. Davon profitieren natürlich auch diejenigen, die sich auf dem Arbeitsmarkt schwertun: Ältere, Menschen mit Behinderung, aber auch Langzeitarbeitslose.

Sicherlich ist auch die Erkenntnis richtig, dass Langzeitarbeitslose zu wenig von dieser Entwicklung profitieren. Dabei haben wir schon einiges auf den Weg gebracht, um in diesem Bereich für Verbesserungen zu sorgen. Der Schlüssel liegt aber vor allem in einer persönlichen Beratung vor Ort. Genau da setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Mit diesem Gesetzentwurf werden das Leistungs- und Verfahrensrecht des SGB II und damit die Arbeit der Jobcenter deutlich vereinfacht. Unnötige Bescheide, Anrechnungsregeln, Verfahrensvereinfachungen – auf all das zielt der Gesetzentwurf ab, und wir nehmen damit in diesem Bereich eine zentrale Weichenstellung vor. Diese Erleichterungen sind in der Tat überfällig.

Hierüber gab es schon eine lange Debatte. Es wurden durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorbereitungen getroffen. Mich erstaunt, wie viele Vorschläge hier neuerdings vonseiten der Bundesländer auf den Tisch gekommen sind. Ich glaube, im Rahmen der anstehenden Debatte müssen wir uns auf das Wesentliche konzentrieren und dürfen uns nicht mit der Beratung kleinteiliger Vorschläge verzetteln. Ich bin auf die entsprechende Sachverständigenanhörung gespannt, die wir in diesem Bereich vornehmen wollen.

Interessant ist im Rahmen dieser Debatte, welche Vorschläge vonseiten der Opposition unterbreitet werden.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Gute! Gute Vorschläge!)

Oftmals zielen diese Vorschläge darauf ab, die Zielrichtung des Gesetzes zu sprengen. Sie stellen häufig ein ganzes Sammelsurium dar. Entscheidend ist aber wohl die Frage der Sanktionen. Die Linken fordern eine sanktionsfreie Mindestsicherung. Die Grünen positionieren sich mit der Forderung, die Sanktionen auszusetzen. Dem stellen wir entgegen: Wir halten an Sanktionen fest, weil wir sie für richtig erachten. Jeder hat Verantwortung: Verantwortung für sich, aber auch Verantwortung gegenüber denjenigen, die einem helfen und einen unterstützen. Deshalb ist es nur fair, dass es keine Leistung ohne Gegenleistung gibt.

Für uns gilt das Prinzip des Förderns und Forderns. Dass der diesem Prinzip zugrundeliegende Gedanke jetzt auch von der Koalition noch einmal unterstrichen wird, zeigen die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Wir haben uns dort darauf verständigt, ein Integrationsgesetz auf den Weg zu bringen, gerade unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das ist genau das Richtige. Was wir nicht tun, ist, zu lasche Sanktionen zu verhängen. Deswegen haben wir uns dagegen gesperrt.

Wir sperren uns allerdings nicht gegen Vereinfachungen im Sanktionsrecht, etwa was Pauschalierungen oder anderes angeht. Aber Sanktionen müssen weiter wirksam bleiben. Sie müssen weiterhin wirksame Anreize bieten, damit diejenigen, die mit den Jobcentern zu tun haben, mit diesen kooperieren, aktiv nach Arbeit suchen und insgesamt rascher eine Arbeit aufnehmen. All dies ist in diesem Bereich unumstritten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn wir über bestehende Instrumente reden, die wir unter Umständen gemeinsam ausbauen wollen, dann muss allerdings noch eine andere Sache stimmen, nämlich die Sicherstellung der Mittelausstattung der Jobcenter und eine faire Verteilung der Finanzlasten auf alle Bundesländer. Es gilt ja: Ohne Geld ist vieles nichts. Deswegen muss es auch um die Verteilung der Eingliederungsmittel im SGB II gehen. Das tun wir im Bereich der Flüchtlinge, indem wir dem Grundsatz folgen: Das Geld soll dorthin fließen, wo die Arbeit anfällt. Wir müssen noch genauer hinschauen, wo die Arbeit tatsächlich anfällt. Zum anderen müssen wir auch sehen, dass die Gelder dorthin fließen, wo die Langzeitarbeitslosen sind. In Teilen Deutschlands, auch in Bayern, haben wir es mit Menschen zu tun, die sich in einer Situation verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit befinden. Für diese sind höhere Aufwendungen nötig, um ihnen gute Chancen zu geben. Deswegen müssen wir die Mittelausstattung noch einmal verändern. Das werden wir im Rahmen der anstehenden Beratungen zu einem der Kernbestandteile machen.

Ich freue mich auf die Beratungen. Ich glaube, das führt dazu, dass wir diesen Gesetzentwurf noch besser machen. Die Vorlage ist ganz ordentlich.

Herzliches Dankeschön!


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6756069
Wahlperiode 18
Sitzung 165
Tagesordnungspunkt Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung
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