15.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 165 / Tagesordnungspunkt 23

Halina WawzyniakDIE LINKE - Evaluierung der Staatsleistungen an Kirchen

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Da Sie eine Zwischenfrage nicht zugelassen haben, muss ich eine Kurzintervention machen. – Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir in der vorigen Legislaturperiode – das haben Sie zu Recht erwähnt – einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Das war vor dem Beitrag von Herrn Kubicki. Wenn, dann hat Herr Kubicki bei uns abgeschrieben. Pech für die Liberalen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich wollte Sie fragen, ob Sie nicht zugehört haben. Offensichtlich haben Sie nicht zugehört. Deswegen will ich das an dieser Stelle wiederholen: Ich habe an diesem Pult gesagt, dass wir die Einwände, die gegen den Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode gekommen sind, aufgenommen haben und dass wir vor dem Hintergrund der Einwände diesen Antrag auf Einsetzung einer Kommission gestellt haben. In dieser Kommission – wenn Sie den Antrag noch einmal lesen möchten – sind im Übrigen Ländervertreter vorgesehen. Die Länder wären also mit am Tisch.

Ein letzter Punkt. Sie haben gesagt, die Länder könnten die Staatsleistungen einfach ablösen. Ich habe vorhin in der Rede auch Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung zitiert. Die Grundsätze für die Ablösung muss das Reich und jetzt, da das im Grundgesetz steht, der Bund aufstellen. Die Länder können überhaupt erst dann ablösen, wenn der Bund die Grundsätze aufgestellt hat. Deswegen macht eine Kommission beim Bundesministerium der Finanzen auch Sinn.

Deswegen muss ich Ihnen leider sagen: Einmal zuhören, einmal lesen, das bringt eine bessere Rede.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie möchten erwidern? – Nein. Dann hat jetzt der Kollege Dr. Gerhard Schick für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6756312
Wahlperiode 18
Sitzung 165
Tagesordnungspunkt Evaluierung der Staatsleistungen an Kirchen
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