Johannes FechnerSPD - Änderung des Sexualstrafrechts
Frau Präsidentin, selten ist, glaube ich, ein Redner so sehr unter Leistungsdruck gesetzt worden.
(Heiterkeit)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz im Ernst: Wir beraten heute einen wichtigen Gesetzentwurf. Ich freue mich sehr, dass wir endlich mit dem parlamentarischen Verfahren beginnen können.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!)
Herr Maas hat diesen Gesetzentwurf schon im Juli 2015 vorgelegt. Insofern ist es gut, dass die Kanzlerin heute da ist und sich einen Rüffel abholt. Hätte das Kanzleramt diesen Gesetzentwurf nicht ein halbes Jahr blockiert, wären wir bei diesem Thema schon weiter.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Zur Sache. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit in Vergewaltigungsverfahren allzu oft Freisprüche ausgesprochen, weil man Abwehrhandlungen von Frauen – in der Regel ging es um Frauen – gefordert hat, die aus meiner Sicht nicht zumutbar sind. Das zeigt, dass wir im Strafrecht nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücken haben. Ein sexueller Missbrauch muss auch dann vorliegen, wenn eine Frau, etwa wegen der überraschenden Begehung der Tat, zum Widerstand unfähig ist, sie im Falle ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet oder der Täter sich diesen Umstand zunutze macht. In diesen Fällen kann man von einem Opfer nicht verlangen, dass es sich wehrt, weil es hierzu schlicht nicht in der Lage ist. Hier müssen wir zu Verbesserungen kommen, und genau diese Verbesserungen schafft der Entwurf von Justizminister Maas.
(Beifall bei der SPD)
Die SPD-Fraktion kann sich zudem weiter gehende Regelungen vorstellen. Nicht erst seit den Kölner Vorfällen diskutieren wir über einen Straftatbestand des sexuellen Übergriffs. Auch der Griff in den Schritt oder an die Brust ist unrechtmäßiges Handeln und stellt strafwürdiges Unrecht dar. Auch solche Handlungen sind keine sogenannten Kavaliersdelikte, sondern gehören bestraft. Sie belasten die Opfer ganz erheblich, und das dürfen wir nicht weiter hinnehmen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Auch in meiner Fraktion hat die „Nein heißt nein“-Lösung viele Anhängerinnen und Anhänger, und deswegen wollen wir diese Regelung weiter verfolgen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Auch in dem Entwurf von Justizminister Maas steht diese Regelung ausdrücklich drin.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, eben nicht!)
Daher wollen wir von unserem Koalitionspartner sehr rasch Klarheit haben. Wie sieht es denn bei euch aus? Liebe Lisa Winkelmeier-Becker und liebe Frau Pantel, ich fand eure Reden hervorragend, aber ich hätte mich gefreut, wenn Herr Kauder und Herr Strobl diese Reden hier gehalten hätten. Dann hätten wir nämlich Klarheit.
(Beifall bei der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich würde die Frauen in unserer Fraktion mal nicht unterschätzen!)
– Ich würde die Frauen niemals unterschätzen. Niemals.
Wir haben Herrn Strobl und Herrn Kauder in den Vorberatungen explizit gefragt: Wie sieht es bei ihnen mit „Nein heißt nein“ aus? Darauf haben wir eine glasklare Antwort bekommen. Sie war nicht etwa im Sinne der Mainzer Erklärung, die Sie da beschlossen haben, sondern die klare Antwort war: „Nein heißt nein“ gibt es mit der Union nicht. – Wenn sich daran etwas ändert, dann ist das wunderbar.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN)
Ich wünsche euch alles Gute für die Debatten und dass ihr eure Fraktionsführung überzeugt.
An dieser Stelle aber noch einmal herzlichen Dank an Heiko Maas. Es ist keine Fehlleistung, wie es gesagt wurde, sondern mit seinem Entwurf werden gewichtige Lücken, die wir im Strafrecht in Bezug auf den Schutz der Frauen vor sexuellen Übergriffen haben, geschlossen. Das ist ein guter Gesetzentwurf, dem wir zustimmen sollten.
Herzlichen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6791897 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 167 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Sexualstrafrechts |