28.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 167 / Tagesordnungspunkt 7

Corinna RüfferDIE GRÜNEN - Arbeit für Menschen mit Behinderungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Lieber Herr Schummer, wir hören Ihre Geschichten gerne; aber eigentlich sind wir nicht zum Geschichtenerzählen hier, sondern dazu, Realität zu verändern. Es gibt vielerlei Anlass, darüber zu sprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Insofern bin ich dankbar, dass uns der Antrag der Linken heute Gelegenheit dazu gibt. Seit zwei Tagen – wir haben sehr lange darauf gewartet – liegt der Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz vor. Er gibt mir keinen Anlass, an Geschichten Gefallen zu finden. Ich möchte mich schon mit der Realität und dem Text, den Sie vorgelegt haben, beschäftigen.

Wir erinnern uns ein Stück weit zurück – dies würde ich gerne mit einem Zitat tun –:

Es war ein schöner Traum, ja, es war sogar ein verführerischer Traum, als die derzeitige Bundesregierung ihr Amt antrat. Im Koalitionsvertrag wurde die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes und damit die Forderung vieler Verbände und Aktiver aufgegriffen. „ Nichts über uns ohne uns“, hieß es darin sogar.

(Zuruf von der CDU/CSU: Schöne Geschichte!)

– Ja, das ist jetzt eine Geschichte aus der Realität. –

… Es folgte die Schaffung der Arbeitsgruppe zum Beteiligungsprozess für das groß angekündigte und beworbene Bundesteilhabegesetz. Vieles war plötzlich anders als gewohnt, und auch wenn wir schöne Sonntagsreden gewohnt sind, klangen diese plötzlich noch schöner und hatten mit den Plänen für die Gesetzesreform einen realistischen Touch angenommen.

Dies schrieb jüngst auf kobinet der ehemalige Behindertenbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz.

Zwischenzeitlich ist der Entwurf vorgelegt worden. Die ersten Reaktionen darauf klingen dann weniger schön:

Ich bin wütend und ohnmächtig, da offensichtlich die Stimme der Betroffenen wieder einmal völlig ungehört blieb. An Dreistigkeit nicht zu überbieten ist jedoch die Behauptung, es würde ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung vorgelegt. Dann bitte soll die Regierung Klartext reden und sagen: „Wir müssen sparen, um die heilige schwarze Null zu schaffen – also fangen wir bei der Beschneidung von Menschenrechten Behinderter an“ …

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Wen zitieren Sie denn?)

– So die Reaktion von Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen.

Wenn Sie die humorvollere Variante davon hören wollen, so kann ich diese auch noch vortragen:

Sehr zufrieden zeigt sich der Berliner Rechtsanwalt Dr. Martin Theben mit dem gestern öffentlich bekanntgewordenen Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz. „ Ich bin hocherfreut über den Entwurf“, sagte Theben ... „Auch künftig werden Gerichte und vor allem die Rechtsanwälte alle Hände voll zu tun haben.“

Na, das ist ja mal eine tolle Nachricht!

Jetzt einmal ganz konkret: Frau Tack hat diesen Entwurf und das, was die Bundesregierung auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren gemacht hat, gehuldigt. Es gab eine wesentliche Forderung behinderter Menschen und ihrer Verbände, dass endlich Schluss ist mit der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Das ist ein Menschenrecht; Frau Werner hat es gesagt. Dieses Menschenrecht wollen Sie nicht einlösen. Sie wollen weiterhin – mit gravierenden Folgen für ganze Familien – Einkommen und Vermögen betroffener Personen einziehen, um zum Beispiel die Assistenz zu finanzieren. Aber besonders perfide ist, dass der Referentenentwurf im Vergleich zum Arbeitsentwurf, den wir im Januar bekommen haben, noch schlimmer ist, weil darin geregelt ist, dass Menschen, die sowohl Eingliederungshilfe als auch Hilfen zur Pflege bekommen – das sind nach den neuen Regelungen eigentlich alle Menschen mit Behinderungen –, mit Verschlechterungen rechnen müssen, sobald sie ein entsprechendes Einkommen erzielen. Das ist eine Sauerei und gehört auf den Tisch des Hohen Hauses und hier diskutiert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt nämlich: Behinderte Menschen können arbeiten, wie sie wollen; sie werden am Ende immer arm bleiben. Das können wir so nicht akzeptieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das hat mit guter Arbeit überhaupt nichts zu tun; denn zu guter Arbeit gehören auch gute Löhne, auch für Menschen mit Behinderungen.

Ich möchte noch eine Leerstelle in der Debatte ansprechen. Es wird relativ selten über Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf gesprochen. Wir haben gerade einige Worte zum Budget für Arbeit gehört. Das ist übrigens kein neues Instrument, das Sie sich in den vergangenen Monaten haben einfallen lassen; das gibt es seit Jahrzehnten. Das Problem ist, dass es nur an sehr wenigen Orten angewandt wird; aber das ist eine andere Frage. Zudem ist Kritik angemessen, weil Sie das Budget für Arbeit nicht bundeseinheitlich ausgestalten wollen. Worauf ich aber gezielt hinweisen will, ist, dass Sie die Regelungen zum Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung aufrechterhalten und damit am unteren Ende noch einmal eine Unterscheidung zwischen den Werkstattfähigen und den nicht Werkstattfähigen treffen. Damit entziehen Sie der Gruppe der Menschen, die besonders viel Unterstützung benötigen, das Recht auf Teilhabe an Arbeit. Es ist schlichtweg eine Sauerei, nicht dagegen anzugehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Werner [DIE LINKE])

Ottmar Miles-Paul, den ich anfangs zitiert habe, hat auch Folgendes gesagt – ihn möchte ich abschließend zu Wort kommen lassen –:

Wir müssen nun auch zeigen, dass wir bereit sind, für unsere Menschenrechte zu kämpfen und die schönen Träume einer wohlmeinenden Gesellschaft, die ihre Werkstätten durch Angebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ihre Sondereinrichtungen zugunsten von Angeboten mitten in der Gesellschaft, ihre Sonderschulen zu inklusiven Schulangeboten etc. von selbst umwandeln. Geschweige denn, dass wir von einer Gesellschaft träumen, die bereit ist, das nötige Geld in die Hand zu nehmen, um die Lebensqualität und das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen ernsthaft zu fördern. Nein, wenn wir von Menschenrechten reden, müssen wir uns nun auch in den Menschenrechtsmodus begeben und für unsere Menschenrechte mit allen demokratisch zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen. So bitter es ist, der Traum ist vorbei, die Straße hat uns wieder, auch wenn der Traum für kurze Zeit schön war.

Das sollten wir uns zu eigen machen. Wir sollten hier im Parlament noch so viel geraderücken wie möglich, weil dieser Gesetzentwurf wirklich Mist ist und so nicht zum Gesetz werden sollte.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Jetzt hat der Kollege Dr. Matthias Bartke, SPD-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6792295
Wahlperiode 18
Sitzung 167
Tagesordnungspunkt Arbeit für Menschen mit Behinderungen
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