28.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 167 / Tagesordnungspunkt 10

Matthias IlgenSPD - Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist ja heute ein äußerst spannendes Thema für die meisten Zuschauerinnen und Zuschauer an den Fernsehschirmen. Deswegen habe ich gedacht, ich mache das einmal ein bisschen anschaulich und stelle hier die Frage: Was haben die gute alte Bibel und die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika auf einem handelsüblichen Tablet – ich habe es hier; die Farbe ist natürlich rein zufällig gewählt – gemeinsam? Ja, sie waren beide das erste Buch, die Gutenberg-Bibel um 1450, als der Buchdruck erfunden wurde, die Unabhängigkeitserklärung das erste E-Book, und zwar bereits 1971, nur ungefähr 20 Jahre, bevor das World Wide Web, also das Internet, in seiner jetzigen Form, wie wir es kennen, so richtig weltweit durchgestartet ist. Aber schon damals gab es die Entwicklung, dass man Bücher auch digital verschicken kann.

Wir sind mitten in einer gesellschaftlichen Revolution. Viele Dinge passieren heute über das Internet. Handel und Kommerz sind dabei nicht ausgeschlossen. Wir stehen vor der Fragestellung, wie wir vonseiten der Politik mit dem Kulturgut Buch in Zukunft umgehen wollen. Dabei geht es heute darum, die Buchpreisbindung auf sogenannte E-Books auszudehnen.

Der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel versucht, mit dieser Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes Rechtssicherheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass eine Vielfalt von Buchtiteln und eine Vielzahl von Buchhandlungen in Deutschland auch in Zukunft erhalten bleiben. Das ist uns Sozialdemokraten besonders wichtig und liegt uns am Herzen. Deswegen unterstützen wir dies.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es geht um die Fragestellung: Wollen wir, dass der Wettbewerb bei dem Kulturgut Buch über den Preis stattfindet, wie es zunehmend der Fall ist, wenn die Buchpreisbindung online umgangen wird? Oder wollen wir, dass der Service und die Dienstleistungen des Handels, also auch der vielen Buchhändler in Deutschland, die mit ihren Buchhandlungen vor allem – ich sage das ganz deutlich – unsere Innenstädte beleben, darüber entscheiden, was der Kunde kauft und wie er es kauft? Wollen wir also den Wettbewerb nicht über den Preis, sondern über die Qualität führen? Das wollen wir auch in Zukunft tun. Deswegen wollen wir, dass die Buchpreisbindung auch auf E-Books übertragen wird.

In dem Gesetzgebungsprozess sind auch weitergehende Forderungen angeklungen. Wir haben Forderungen von Verbänden auf dem Tisch gehabt, die in die Richtung gingen, dass man viele Dinge miterledigen könne, unter anderem die Themen „unlauterer Wettbewerb“ oder „Absatzförderung“. Wir müssen aber auch sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante. – Die Buchpreisbindung ist ein sehr deutschraumsprachig singulär gestattetes Gesetz – so würde ich es übersetzen. Die Europäische Kommission hat es zwar notifiziert, sagt aber: Seid vorsichtig. Wenn Erweiterungen vorgenommen werden, müssen wir sehr genau sehen, ob es keine Wettbewerbsbeschränkungen sind. – Deswegen hat die Regierung den klugen Vorschlag gemacht, wie er heute vorliegt, ein solches Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen und abzuwarten. Es sind noch sehr viele Urteile zu diesen Rechtstatbeständen anhängig. Diese müssen wir abwarten, um dann zu sehen, ob es Umgehungstatbestände im Wettbewerb gibt und wir gegebenenfalls noch einmal parlamentarisch nachsteuern und ein neues Verfahren anstrengen müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Als Nächste hat die Kollegin Sigrid Hupach, Fraktion Die Linke, das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6792301
Wahlperiode 18
Sitzung 167
Tagesordnungspunkt Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
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