28.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 167 / Tagesordnungspunkt 12

Burkhard BlienertSPD - Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegen Christian Flisek und Herr Heck haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus juristischer Sicht schon sehr ausführlich erörtert. Meine Bewertung als Kulturpolitiker bleibt die gleiche im Ergebnis, hat aber einen anderen Blickwinkel. Die kollektive Rechtewahrnehmung, wie sie sich im Prinzip der Verwertungsgesellschaften widerspiegelt, ist einer der weitreichendsten kulturpolitischen Schritte gewesen. Das ist die Einschätzung des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, der ich mich nur allzu gerne anschließe.

Verwertungsgesellschaften erfreuen sich – das wurde schon gesagt – in Deutschland insbesondere aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher keiner großen Beliebtheit. Das liegt in erster Linie – positiv gedacht – darin begründet, dass vielen nicht bekannt ist, was Verwertungsgesellschaften genau tun und wem sie dienen. Verwertungsgesellschaften sichern letztendlich die Rechte und vertreten die Interessen von Künstlerinnen und Künstlern, damit diese einen adäquaten Ertrag aus der Nutzung ihrer kreativen Leistung ziehen können. In der öffentlichen Diskussion wird zudem häufig übersehen, dass Verwertungsgesellschaften durch den Gesetzgeber einen direkten sozialen Auftrag erhalten haben und diesen auf vielfältige Weise wahrnehmen.

(Beifall bei der SPD)

Das Prinzip der Solidarität ist also ein wichtiges Strukturelement der Verwertungsgesellschaften. Etablierte Künstlerinnen und Künstler fördern mit ihren Beiträgen kommerziell weniger erfolgreiche Kolleginnen und Kollegen; auch das gehört dazu. Diesen Solidargedanken der Verwertungsgesellschaften erhalten wir aufrecht. Er ist uns wichtig. Erfreulicherweise wurde an dieser Stelle im vorliegenden Regierungsentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf nachgebessert. Wie bislang sollen – und nicht können – Verwertungsgesellschaften nach § 32 VGG kulturelle und soziale Zwecke erfüllen. Die Verpflichtung wurde also nicht zur bloßen Möglichkeit degradiert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

An dieser Stelle möchte ich kurz auf das aktuelle Urteil des BGH im Kontext des Urteils des EuGH eingehen. Mit Letzterem wurde bereits die in Belgien vorgeschriebene Verlegerbeteiligung aus der Privatkopievergütung gekippt. Mit dem BGH-Urteil wurden nun auch in Deutschland Beteiligungen der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheberinnen und Urheber für rechtswidrig erklärt. Zum einen sollen nun die Verwertungsgesellschaften nach Lösungsmöglichkeiten suchen, um Schaden von den Verlagen abzuwenden. Aber dabei können sie nur zum Teil auf bereits bestehende Mechanismen zurückgreifen, die die Rückabwicklung bei Verteilungsplänen regeln. Zum anderen muss jetzt der Gesetzgeber tätig werden. Bundesjustizminister Heiko Maas hat bereits angekündigt, sich auf europäischer Ebene für die erforderliche Änderung des Rechtsrahmens einzusetzen. Gleichzeitig sollte die Bundesregierung prüfen, ob auch auf nationaler Ebene eine angemessene Lösung gefunden werden kann. Das enge Zusammenwirken der Verleger und der Urheber bei der Entstehung kreativer Werke in Deutschland hat sich in Deutschland und Europa seit Jahrzehnten bewährt. Dies sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

Das Thema insgesamt weitet sich auf andere Bereiche aus. Angesichts meiner begrenzten Redezeit will ich Sie daran erinnern, dass es wichtig ist, dass wir die soziale Situation der Künstlerinnen und Künstler und die teilweise prekären Arbeitsbedingungen im Blick behalten, jenseits von VGG, Urhebervertragsrecht und aller anderen Instrumente, die wir an dieser Stelle haben.

(Beifall bei der SPD)

Verwertungsgesellschaften waren in den letzten 15 Jahren immer wieder auch Gegenstand von En­quete-Kommissionen. Nun haben wir ein Ergebnis von Heiko Maas vorgelegt bekommen, das den modernen Bedingungen entspricht, und das ist dem Justizministerium sehr gut gelungen. Ich danke ausdrücklich dafür, dass wir uns dort in einem guten Umfeld befinden. Das bewährte System der kollektiven Rechtewahrnehmung ist nun dauerhaft auf sichere Beine gestellt. Das ist ein gutes Signal, und dafür danke ich allen, die sich daran beteiligt haben.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erhält nun der Kollege Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Electoral Period 18
Session 167
Agenda Item Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie
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