29.04.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 168 / Tagesordnungspunkt 26

Christel Voßbeck-KayserCDU/CSU - Petitionen zum Thema „Arbeitslosengeld II“

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Mehrere Beratungen in den Ausschüssen Arbeit und Soziales und Petition, mehrere Debatten hier im Plenum, öffentliche Anhörungen im Petitionsausschuss und im Ausschuss Arbeit und Soziales – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! –, und wieder einmal debattieren wir heute über die Abschaffung der Sanktionen im SGB II.

Sozialleistungen bedarfsunabhängig und voraussetzungslos zu leisten, das ist im deutschen Sozialrecht nicht vorgesehen. In der Sammelübersicht 289 zu Petitionen, über die wir heute debattieren, geht es um 103 Petitionen. Sie von den Linken aber greifen in Ihrem Änderungsantrag eine von Ihnen öffentlich platzierte Petition heraus, sie beleuchten ausschließlich die Perspektive dieser einen Petentin und erklären diese für allgemeingültig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie scheren somit alle Anliegen der 103 Petitionen über einen Kamm. Aber ich frage Sie: Sind die darin geschilderten Verläufe nicht sehr unterschiedlich und auch individuell?

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immer! Immer!)

Lassen Sie mich aus einer anderen Petition dieser Sammelübersicht berichten. In einem Schreiben teilt ein Petent dem Jobcenter mit, dass er seinen Termin beim Ärztlichen Dienst nicht wahrnehmen werde, da er hierfür keinen Anlass sehe. Gleichzeitig sagt er den Termin beim Ärztlichen Dienst selbstständig ab. Ziel dieses Untersuchungstermins war es, die Erwerbsfähigkeit des Petenten und damit seine körperliche Leistungsfähigkeit festzustellen. Dieser Fall zeigt eine fehlende Mitwirkung des Petenten. Der Petent ist seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Aber das Mitwirken des Betroffenen ist doch wichtig, um ihm in der Beratungskette des Jobcenters entsprechende Angebote machen zu können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie wollen doch hier nicht allen Ernstes behaupten, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es sich bei der Mitwirkungspflicht um eine Form von Gängelung von Menschen im SGB‑II-Bereich handelt.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Artikel 1 Grundgesetz!)

Vielmehr ist es eine notwendige Maßnahme, um gemeinsam miteinander arbeiten zu können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])

Auch diese Schilderung des Sachverhalts entspricht der Realität. Sie entspricht vereinzelt dem Alltag von Jobcentermitarbeitern.

Zur Realität gehört auch – das sollten wir einmal zur Kenntnis nehmen –, dass das Bundesverfassungsgericht sowohl 2010 als auch 2012 festgestellt hat, dass Sanktionen weder gegen das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Lösekrug-Möller hat dies bei der öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss zu diesem Thema noch einmal betont.

Zur Wahrheit gehört auch – das wurde heute Morgen schon angesprochen –, dass beim SGB II das Fördern und Fordern im Vordergrund steht und nicht das Sanktionieren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sanktionen stehen erst am Ende einer langen Beratungskette.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Personal!)

Unser Sozialgesetz erwartet Mitwirkung, indem Termine wahrgenommen und persönliche Unterlagen eingereicht werden,

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

ebenso dass auf Angebote zur Weiterbildung reagiert wird und Vorschläge zur Beschäftigung angenommen werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit gerade denjenigen Menschen gegenüber, die diesen Sozialstaat durch ihre Erwerbstätigkeit erst ermöglichen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Beratungsangebote, Hilfen und Unterstützung können nur in wechselseitigen Beziehungen erfolgreich sein, und die Mitarbeiter in den Jobcentern engagieren sich großartig. Unsere Aufgabe in der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit erfolgreiche Arbeitsvermittlung stattfinden kann. Wir sind dabei, Rechtsvereinfachungen und Änderungen im SGB II vorzunehmen. Den Grundsatz unserer Sozialgesetzbücher, die Mitwirkungspflicht, werden wir nicht aufgeben. Von daher ist die Abschaffung von Sanktionen für uns kein Thema.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat der Kollege Udo Schiefner für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6794771
Wahlperiode 18
Sitzung 168
Tagesordnungspunkt Petitionen zum Thema „Arbeitslosengeld II“
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