Uwe Beckmeyer - Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bulling-Schröter, Herr Krischer, jeder bastelt sich seine Wahrheit selber,
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, Sie auch!)
wenn er ins Gesetz schaut; jedenfalls habe ich den Eindruck.
Es steht etwas klar sozusagen als Überschrift darüber: Rekommunalisierung der Energieversorgungsnetze. – Das ist etwas, über das wir lange debattiert haben, das auch im Bundesrat beraten worden ist. Merkwürdigerweise hat uns der Bundesrat gerade in dieser Frage recht gegeben. Er unterstützt ausdrücklich diese Positionierung.
(Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich will an dieser Stelle sagen: Rekommunalisierung ohne wettbewerbliches Verfahren schließt das Gesetz aus. Rekommunalisierung ja, aber bitte mit wettbewerblichem Verfahren! Das ist der Unterschied. Wir geben nicht einfach etwas preis. Nach 20 Jahren ist es vielleicht ganz klug, einmal über die Netze, den Zustand der Netze, die Qualität der Netze zu sprechen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, was das bedeutet. Also, es geht um einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe der Energieversorgungsnetze, die wir nicht durch Gerichte klären lassen wollen.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber genau das werden sie wieder tun!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch etwas zum Inhalt ausführen:
Streitigkeiten um den Netzkaufpreis wollen wir vermeiden. Dazu wird klargestellt, dass sich der Preis nach den Erlösen zu bemessen hat, die mit dem Netz zu erzielen sind.
Wenn Fehler im Vergabeverfahren frühzeitig geltend gemacht werden, ist das okay. Wer sich aber nicht rechtzeitig rührt, kann das Verfahren nicht mehr angreifen. So wird das gesamte Vergabeverfahren aus unserer Sicht deutlich robuster.
Ebenfalls wird klar geregelt, welche Daten der aktuelle Netzbetreiber an die Gemeinde herausgeben muss. So wird Transparenz geschaffen, was einen fairen Wettbewerb um die Energieversorgungsnetze unterstützt.
Der Entwurf enthält weiterhin die Klarstellung, dass bei der Auswahl des künftigen Netzbetreibers auch die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Berücksichtigung finden dürfen.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber dann machen Sie es so, dass es konkret ist, was es bedeutet!)
Das, denke ich, stärkt die kommunalen Interessen, die beim Betrieb der örtlichen Verteilnetze von besonderer Wichtigkeit sind.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Netzwirtschaftliche Belange, meine sehr geehrten Damen und Herren, Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz dürfen dem jedoch nicht entgegenstehen. Dies schafft einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der jeweiligen Gemeinde. Ich glaube, dafür müssen wir letztendlich sorgen. Und das tun wir auch, indem wir auch weiterhin daran festhalten, dass bei schwebenden Verhandlungen der Gemeinde die Konzessionsabgabe nicht vorenthalten werden darf, damit sie nicht finanziell ausgehungert wird.
Meine Damen und Herren, was die Inhousevergabe angeht, sage ich noch einmal ganz klar: Ohne wettbewerbliches Verfahren geht es nicht. Das ist auch mehrheitlich die Haltung der Länder. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir dafür sorgen, dass die notwendige Qualität im Netz auch tatsächlich erreicht wird. In diesem Punkt erhält die Bundesregierung auch Unterstützung vom Bundesrat, der entsprechende Anträge im Plenum abgelehnt hat. Hier ist besonders zu bedenken, welche enormen Herausforderungen die Energiewende für den Betrieb der Stromnetze mit sich bringt. Millionen dezentraler Erzeugungsanlagen sind sicher und auch kosteneffizient in das System zu integrieren.
Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es uns wichtig, dass mit dieser Gesetzesnovelle die so wichtige energiewirtschaftliche Praxis auch tatsächlich geübt wird. Daher bitte ich um zügige Beratung.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zügig? Nachdem Sie zweieinhalb Jahre darauf gesessen haben?)
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Wort hat die Kollegin Barbara Lanzinger für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6794894 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 168 |
Tagesordnungspunkt | Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung |