Bernhard DaldrupSPD - Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen alle: Die Kommunen sind Motor bei der Energiewende, sie sind Multiplikator. Sie sind es nicht alleine, aber sie sind es ganz maßgeblich. Das weiß auch das Bundeswirtschaftsministerium, das deshalb einen Entwurf vorgelegt hat, der – das ist jenseits der Kritik, glaube ich, im Detail unbestritten – ein maßgeblicher Fortschritt gegenüber dem Status quo ist.
Ich will an dieser Stelle sagen, dass es eine entsprechende Unterstützung – das hat auch der Staatssekretär gesagt – seitens des Bundesrates gibt, dass es positive Reaktionen der kommunalen Spitzenverbände gibt, dass es positive Reaktionen des VKU gibt, zwar nicht in jedem Punkt, aber die große Linie wird begrüßt. Das kann nicht als Indiz dafür genommen werden, dass wir etwas Kommunalfeindliches machen würden. Das zu behaupten, ist einfach nur Unsinn.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es geht um Rechtssicherheit, um Informationen, um Bewertungsfragen – das alles ist hier schon angesprochen worden – und um einen Konfliktpunkt, der die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung betrifft. Wenn man über die kommunale Selbstverwaltung redet und sich dabei auf das Grundgesetz bezieht – in Artikel 28 wird Bezug genommen auf „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ –, dann kann man, Herr Krischer, nicht mehr von einem unbestimmten Rechtsbegriff reden. Es muss im Rahmen eines solchen Gesetzgebungsverfahrens zulässig sein, sich auf das Grundgesetz zu beziehen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben es aber nicht mit einem einfachen Thema zu tun; ich weiß das. Es gibt viele Abstimmungen dazu. Aber unbestritten ist, dass der verbesserte Auskunftsanspruch der Kommunen ein Fortschritt ist. Positiv ist die zeitliche Staffelung bei der Möglichkeit, Rügen auszusprechen. Gut ist auch die Klarheit über die Fortzahlung der Konzessionsabgabe. Gut ist, dass es Klarheit über die Bestimmung eines angemessenen Netzkaufpreises im Rahmen des objektivierten Ertragswertverfahrens gibt. All das ist positiv. Dann zu sagen, dieser Entwurf sei kommunalfeindlich, ist nur noch Oppositionsrhetorik – das muss man doch schlicht und ergreifend sagen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Ich will gar nicht bestreiten, dass uns das Thema der Inhousevergabe vielleicht ein bisschen trennt. Ich würde mir auch ein bisschen mehr wünschen. Ich weiß aber auch: Viele Stadtwerke scheuen einen solchen Wettbewerb überhaupt nicht; denn sie sind gut – besser jedenfalls, als manche glauben. Trotzdem: Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass man den Wind des Wettbewerbes einziehen lassen will; anderes wäre mir lieber. Aber darüber können wir noch einmal reden.
Das BMWi hat viele Erwartungen der Kommunen erfüllt. Dafür herzlichen Dank! Ich hoffe, dass wir im Laufe der Beratungen eine stärkere Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung erreichen werden.
Es ist richtig: Die netzwirtschaftlichen Anforderungen – darüber ist eben gesprochen worden –, insbesondere Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz, sind schon Teil kommunalpolitischer Entscheidungen. Sie stehen aber nicht über anderen Fragen der kommunalen Selbstverwaltung; es gibt keine solche Hierarchie. Deswegen wäre es aus unserer Sicht durchaus überlegenswert, ob wir uns nicht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf die Anregung des Bundesrates verständigen könnten, die Zielhierarchie herauszunehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das ist doch mal ein guter Vorschlag!)
– Ja, ist doch nicht schlecht! Ich mache öfter mal gute Vorschläge. Hören Sie einfach zu.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist super! Herr Beckmeyer, haben Sie das gehört?)
– Er hat zugehört.
Ich will es für Sie, Herr Krischer, vielleicht sogar ein bisschen deutlicher machen; denn Sie sollen wissen, dass ich da gar keinen Konflikt sehe. Der Hinweis in der Begründung, man bilde das Urteil des Bundesgerichtshofes ab, stimmt. Er stimmt aber nur deswegen, weil der Vorrang der kommunalen Selbstverwaltung im entsprechenden Paragrafen nicht entsprechend normiert ist.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)
Wenn das erfolgen würde, wäre es ein Stück weit einfacher. Wir werden darüber diskutieren; so ist das im Gesetzgebungsverfahren üblich.
Ich glaube aber, zunächst einmal feststellen zu können – auch mit Ihrer freundlichen Unterstützung –: Es gibt einen guten Gesetzentwurf, der endlich den Status quo deutlich verbessert, unter dem die Kommunen gelitten haben.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, einen schlechten Gesetzentwurf, den man vielleicht noch besser machen kann!)
Dafür sehr herzlichen Dank an das Ministerium. Wir werden eine schöne Beratung haben. Sie sind herzlich eingeladen.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6794898 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 168 |
Tagesordnungspunkt | Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung |