Herbert BehrensDIE LINKE - Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Erläuterung für die Zuhörer auf den Tribünen: Auch wenn im Titel, etwas verkürzt, vom Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze die Rede ist, gilt, dass wir gerade darüber heute nicht reden. Wir reden vielmehr über die Umsetzung einer Richtlinie der EU, in der es darum geht, diese Netze erleichtert auszubauen. Leider sind wir beim Ausbau noch weit hinter dem zurück, was nötig ist.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das lässt sich auch nicht hinter wortgewaltigen Darstellungen verbergen, wie sie vom Verkehrsminister kommen. Er spricht, geradezu bombastisch, vom Sprung in die Gigabitgesellschaft, etwa indem er sagt: Wir machen Deutschland fit für die Gigabitgesellschaft. Jede Baustelle bringe Bandbreite, wurde eben noch einmal gesagt. Im Gesetzentwurf steht, „ohne die Umsetzung der Maßnahmen der Kostensenkungsrichtlinie“ werde „auf die Chance verzichtet, auf allen Stufen des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze Kosten zu senken oder zu vermeiden“.
20 Milliarden Euro sollen in den nächsten drei Jahren eingespart werden, wenn der Glasfaserausbau vorangetrieben wird. Dass dies gelingt, wird doch nur vom Verkehrsminister, nur von Herrn Dobrindt, behauptet. Wenn ich mir einmal die Stellungnahmen der Verbände ganz genau anschaue – ich meine damit nicht nur die uns nahestehenden Verbände, sondern alle –, dann komme ich zu dem Ergebnis: Es muss wahrgenommen werden, dass es intensive, fundierte Kritik der Verbände an diesem Gesetzentwurf gibt. Einige der Kritikpunkte möchte ich nennen.
Die EU-Richtlinie wird vom Bundesverband Breitbandkommunikation kritisiert. Es wird insbesondere darauf hingewiesen: Das, was an Einsparvolumen angekündigt worden ist, ist überhaupt nicht realisierbar, weil es voraussetzt, dass bis zu 80 Milliarden Euro investiert werden müssen. Von diesen Summen sind wir weit entfernt. Das heißt, das angekündigte Einsparvolumen wird es überhaupt nicht geben.
Wir haben es mit einem Gesetzentwurf zu tun, mit dem man sich im Wesentlichen um die Umsetzung einer EU-Richtlinie kümmert. Diese Richtlinie ist seit 2014 in Kraft. Eigentlich sollte sie schon zum 1. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt sein und die Zukunft des Breitbandausbaus regeln. Geregelt sein sollte auch, ob zukünftig vorhandene Infrastruktur, seien es Ver- und Entsorgungsleitungen der Kommunen oder auch andere Leitungen, intensiver genutzt werden sollte, weil es günstiger zu sein scheint. Auch der Zugang zu bereits verlegten Kabeln und Leerrohren soll geregelt werden.
Aber so flott geht es nun doch nicht mit dem schnellen Internet aus dem Hause Dobrindt. Man könnte ja geneigt sein, zu glauben, dass besonders gründlich gearbeitet wird, wenn alles ein bisschen länger dauert, zu glauben, dass die Vorschläge und Anregungen der betroffenen Länder und Kommunen einbezogen werden oder dass die Verbände, die kommunalen Verbände und auch die privaten Wirtschaftsverbände, gefragt werden, was in diesem Gesetz geregelt werden muss, um den Sprung in die Gigabitgesellschaft wirklich zu vollziehen. Das scheint nicht passiert zu sein. Die Kritik ist, wie gesagt, vernichtend, insbesondere in Bezug auf das Einsparvolumen von 20 Milliarden Euro.
Der Verband kommunaler Unternehmen, VKU – inzwischen trägt dort eine ehemalige Staatssekretärin Verantwortung –, spricht von einem inkonsistenten Gesetz, von überhöhten Erwartungen und davon, dass die konventionelle Verlegung oft kostengünstiger sei als die jetzt hier angedachte. Das bestätigte auch mir ein Netzbetreiber, und er nannte mir auch Zahlen. Er sagte: 1 Meter Tiefbau im klassischen Sinne kostet zwischen 20 und 30 Euro. Die komplizierte, technisch sehr aufwendig umzusetzende Idee, die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur oder sogar das Gasnetz zu nutzen, kostet 80 Euro. Das heißt, wer hier von Infrastrukturkosteneinsparungen spricht, der hat irgendetwas nicht mitbekommen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten schreibt in seiner Stellungnahme, die Kostenreduzierung sei extrem hoch angesetzt. Auch private Kabelanbieter wie beispielsweise Unitymedia sagen, die Zahlen seien sehr hoch gegriffen und in keiner Weise belegt. Auch das ist ein Hinweis, den wir auf jeden Fall wahrnehmen müssen.
Was ist statt dieser vollmundigen Ankündigungen notwendig?
Erstens. Die bereits vorhandene Infrastruktur beim Netzausbau muss konsequent genutzt werden. Wir brauchen da nichts Neues zu erfinden. Schließlich sind Ver- und Entsorgungsleitungen schon heute nutzbar, aber sie werden nicht genutzt. Ich habe die Gründe dafür eben genannt. Es ist einfach teurer, diese vorhandene Infrastruktur zu nutzen.
Das alles fordert beispielsweise auch der Bundesrat; er fordert, dort offensiver heranzugehen. Dazu gehört beispielsweise, dass man Einsicht in den Infrastrukturatlas bekommt. Heute ist es nur möglich, diesen Atlas, in dem alle Ver- und Entsorgungsleitungen verzeichnet sind, einzusehen, wenn man ein konkretes Projekt vor sich hat. Das ist zu wenig, um wirklich eine wegweisende Strategie zu entwickeln, die im Vordergrund sieht, dass wir unversorgte Gebiete mit Glasfaserkabel versorgen müssen.
Also an dieser Stelle muss der Gesetzentwurf umgeändert werden. Er sieht hier lediglich vor, dass Investoren – private oder öffentliche – in diese Liste hineinschauen können sollen. Insofern muss dieser Atlas „geöffnet“ werden.
Zweitens. Wir brauchen verlässliche und realisierbare Investitionen in den Netzausbau. Ankündigungen bringen keinen Euro. Es reicht nicht aus, ausschließlich an den Rahmenbedingungen herumzudoktern, um die Investoren einmal so weit zu bringen, dass sie nun doch ihr Geld in dieses Feld investieren. Der Breitbandausbau mit Glasfaser ist eine öffentliche Aufgabe. Dazu gehören Investitionen aus dem Bundeshaushalt. Andere Staaten haben es vorgemacht. Da sind wir heute im Industrieland Deutschland noch weit hinten dran. Das sagen uns die Zahlen.
Drittens. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kostenreduzierung gehört auch dazu, dass parallele Netze verhindert werden, dass der sogenannte Überbau verhindert wird. Wenn das nicht geschieht, werden Investitionen von privaten, aber auch von öffentlichen Investoren entwertet. Das bedeutet einen massiven volkswirtschaftlichen Schaden, und das ist eindeutig das Gegenteil von Kosteneinsparung.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Die Linke hat immer wieder die fehlenden öffentlichen Investitionen im Glasfaserausbau kritisiert. Angesichts dieses Gesetzentwurfs wird sich das nicht ändern. Wir haben gefordert, dass die Telekom AG als marktbeherrschendes Unternehmen, an dem der Bund ja zumindest immer noch beteiligt ist, eine besondere Rolle spielen muss. Doch die Telekom wird nicht mit Forderungen konfrontiert, sondern im Gegenteil, sie wird geschützt, wenn es darum geht, dass andere Anbieter ihre Infrastruktur – gegen Gebühr selbstverständlich – mit nutzen wollen. Die Telekom soll die Infrastruktur ja nicht einfach altruistisch kostenlos zur Verfügung stellen.
Interessant ist dabei auch, dass von der Telekom an diesem Gesetz keine laute Kritik kommt. Nur dort, wo das Recht auf Zugang zu ihrer Infrastruktur aufgerufen wird, wird sie mit einem Mal rührig und meldet sich zu Wort.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, Unternehmen nicht ständig zu pampern, um sie zu Investitionen zu bringen, wenn sich die renditeorientierten Unternehmen nicht bewegen. Wir brauchen auch keine weiteren Strategien – die haben wir wirklich in Hülle und Fülle –, sondern wir brauchen eine konsequente, eine einheitliche, eine abgesprochene, koordinierte Strategie der zuständigen Ministerien. Daran fehlt es bisher für die Zukunft. Ich fürchte, dass wir an dieser Stelle auch mit dem DigiNetz-Gesetz überhaupt keinen Schritt weiterkommen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Martin Dörmann das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6830146 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 170 |
Tagesordnungspunkt | Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze |