Harald PetzoldDIE LINKE - Streichung des § 103 StGB
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Besuchertribünen! Jetzt haben wir es also amtlich von der Unionsfraktion bekommen, dass die Kanzlerin offensichtlich den Vorschlag für ein verfassungswidriges Gesetz gemacht hat. Einen so starken Tobak hat noch nie ein Unionsvertreter hier am Rednerpult abgelassen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen: „Mit Verlaub, Sie sind ein Arschloch, Herr Präsident!“
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dieser Satz wurde in diesem Haus einmal gesprochen. Der Urheber dieses inzwischen historischen Zitatjuwels aus der deutschen Parlamentsgeschichte kam damals glimpflich davon. Das lag vielleicht auch daran, dass Richard Stücklen, der seinerzeit als Vizepräsident der damaligen Sitzung so tituliert wurde, über einen gewissen Restposten an Humor verfügte. Ich habe mir mittlerweile sagen lassen, dass das A-Wort in Stücklens bayerischer Heimat manchmal sogar eine Art Belobigung sein soll.
Der – ich zitiere wieder – nervenkranke Despot vom Bosporus ist dagegen ein eher missmutiger Zeitgenosse. Das wissen die am besten, die unter ihm zu leiden haben. Er gehört mit Sicherheit zum Kreis derjenigen, die diese Art bayerischer Belobigung allemal verdient hätten.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich frage: Sind noch ein paar Namen mehr gefällig? Assad in Syrien, Kim Jong-un in Nordkorea, Umar al-Baschir im Sudan, jeder Einzelne aus der Reihe dieser Blutrünstigen steht unter dem Schutz des § 103 unseres Strafgesetzbuches. Aus Staatsräson darf ich keinen dieser mordlüsternen Spießgesellen so kritisieren, wie das eigentlich nötig wäre, weil ich dann Gefahr laufe, ihn zu beleidigen.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! Das ist falsch!)
Im Übrigen ist der Kollege Orban in Ungarn auch keiner, dem die Presse- und Meinungsfreiheit besonders am Herzen liegt. Oder was ist mit dem Kollegen Kaczynski in Polen oder dem Kollegen Putin in Russland? Von Donald Trump erhoffe ich mir, dass er nie in die Gesellschaft derjenigen vorrückt, die die Privilegien des § 103 genießen. Dieser Paragraf muss fallen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kollege Ullrich, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie eigentlich gar nicht, dass dieser Paragraf gestrichen wird.
(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Wir wollen klug nachdenken! Wir denken nach, bevor wir handeln!)
Warum will die Bundeskanzlerin die Streichung erst 2018? Was spricht gegen eine sofortige Streichung, wie sie die anderen Fraktionen einfordern? Hierfür kann es aus unserer Sicht nur eine Erklärung geben: Hier soll der Öffentlichkeit wieder einmal eine der berühmten Merkel’schen Beruhigungspillen verpasst werden, damit man ein Problem aussitzen kann.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Denn erst mit ihrer verhängnisvollen Kommentierung des sogenannten Schmähgedichts von Herrn Böhmermann hat die Staatsaffäre Böhmermann begonnen. Jetzt wollen Sie einfach Gras über die Sache wachsen lassen und dann so weitermachen wie bisher. Das macht die Linke nicht mit.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Strafgesetzbuch regelt Beleidigungsdelikte grundsätzlich in den §§ 185 ff. Die Beleidigungsdelikte umfassen neben der Beleidigung die üble Nachrede und die Verleumdung. Dennoch enthält das deutsche Strafrecht seit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs einen Anachronismus, der nicht nur seinesgleichen sucht, sondern auch die Gleichheit aller vor dem Gesetz aushebelt, die sogenannten Sonderbeleidigungsdelikte.
Das sind die Regelungen über die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten, also der § 103, die Verunglimpfung des Bundespräsidenten, der § 90, sowie die üble Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens, der § 188. Diese Sonderregelungen verstoßen gegen unser freiheitlich-demokratisches Grundverständnis; denn im Artikel 3 des Grundgesetzes steht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Weder der türkische Präsident noch der Bundespräsident oder Personen des politischen Lebens sind gleicher, und niemand kann die Frage beantworten, warum wir Politikerinnen und Politiker gleicher als unsere Wählerinnen und Wähler sein sollen.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Darum geht es doch gar nicht!)
Die Linke ist die einzige im Bundestag vertretene Kraft, die neben der Abschaffung des § 103 Strafgesetzbuch auch die Abschaffung dieser eben genannten Sonderparagrafen fordert. Es ist einfach inkonsequent, den besonderen Schutz ausländischer Staatsoberhäupter abschaffen zu wollen, aber den des eigenen beizubehalten.
(Beifall bei der LINKEN)
Deswegen sagen wir: Wer auf halber Strecke stehen bleibt, indem er es bei der Streichung nur des § 103 des Strafgesetzbuchs belässt, der offenbart entweder, dass es ihm oder ihr nicht um die Sache geht, sondern nur darum, einer aktuellen Stimmung hinterherzulaufen,
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt nähert sich die Argumentation an!)
oder dass sie oder er ein seltsames Verständnis unseres Grundgesetzes hat.
Hinzu kommt, dass an verschiedenen Stellen des Strafgesetzbuches die Strafverfolgung von einer sogenannten Verfolgungsermächtigung abhängig gemacht wird. Ohne eine solche Verfolgungsermächtigung kann die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die im Einzelnen genannten Straftaten nicht tätig werden, so auch im Falle Böhmermann. So wurde die Kanzlerin zur De-facto-Anklägerin. Das erinnert eher an Feudalabsolutismus. Auf jeden Fall widerspricht es der Gewaltenteilung in unserem Land; denn ob eine Strafverfolgung stattfindet, obliegt einzig und allein der Judikative.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: So hat die Kanzlerin auch entschieden! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Genau!)
Linke, SPD und Grüne haben zu Recht die Verfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung im Falle Böhmermann kritisiert. Die drei SPD-Minister haben sogar im Kabinett ihre ewige Oppositionsrolle wieder heldenhaft gespielt. Aber auch hier ist die Linke wieder einmal die einzige im Bundestag vertretene politische Kraft, die durch eine Streichung dieser Verfolgungsermächtigung im Strafgesetzbuch eine strikte Gewaltenteilung einfordert. Liebe Besucherinnen und Besucher, Sie können damit sehen: Die Linke bleibt nicht auf halbem Wege stehen. Wir denken die Sache mit unserem Gesetzentwurf konsequent zu Ende.
An die Kolleginnen und Kollegen der SPD möchte ich abschließend folgende Worte richten: Sollten Sie wirklich ein ernsthaftes Interesse an der Umsetzung Ihrer Ankündigung oder der Ankündigung von Justizminister Heiko Maas haben, so nutzen Sie die vorhandene parlamentarische Mehrheit hier im Deutschen Bundestag und stimmen unserem oder wenigstens dem Gesetzentwurf der Grünen zu. Wenn Sie mir jetzt wieder sagen wollen, das sei mit Ihrem Koalitionspartner, das sei mit der Union nicht zu machen, dann frage ich Sie allen Ernstes mit den Worten Ihres Neumitglieds, der Putzfrau Susanne „Susi“ Neumann: Warum bleibt ihr dann bei den Schwatten?
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Als nächste Rednerin hat Dr. Eva Högl für die SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Electoral Period | 18 |
Session | 170 |
Agenda Item | Streichung des § 103 StGB |