12.05.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 170 / Tagesordnungspunkt 6

Astrid FreudensteinCDU/CSU - Behindertengleichstellungsrecht

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Vielen Dank, Frau Präsidentin, für den freundlichen Appell. – Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wissen Sie, Frau Rüffer, Frau Werner, hier beharrlich so zu tun, als würde sich der Deutsche Bundestag aufteilen in jene, die etwas für Menschen mit Behinderung tun wollen, und jene, die nichts für Menschen mit Behinderung tun wollen, ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das hat keiner gesagt! Zu wenig! – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann beweisen Sie das doch!)

Wir alle, die wir hier sitzen, haben ein gemeinsames Ziel,

(Unruhe)

nämlich, dass unsere Gesellschaft barrierefreier und irgendwann vielleicht barrierefrei wird.

(Glocke der Präsidentin)

– Oh, das wirkt aber klasse.

(Heiterkeit)

– Eine Barriere für mich tatsächlich weniger, wenn es hier ruhiger ist.

Die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, die wir heute verabschieden werden, ist ein guter, ein großer und ein wichtiger Schritt vorwärts – das haben auch meine Vorrednerinnen und Vorredner schon beschrieben –, weil wir als Bund mit gutem Beispiel vorangehen. Das hat auch die Anhörung so gezeigt.

Wir wissen auch, dass viele Fachverbände noch nicht ganz zufrieden sind. Die Forderungen, die manche von ihnen aufstellen, sind Barrierefreiheit für alle, Barrierefreiheit sofort und Barrierefreiheit für jeden. Wenn sie dazu eine Umfrage starten würden, dann hätten sie vermutlich eine Zustimmung von 90 Prozent.

Ich sage Ihnen aber auch, dass vermutlich 90 Prozent nicht genau wüssten, was Barrierefreiheit so richtig bedeutet. Es bedeutet nämlich eben nicht nur, dass ich ebenerdig in ein Gebäude komme, es bedeutet auch, dass sich sehbehinderte, gehörlose, geistig und seelisch behinderte Menschen sämtliche Anlagen, Verkehrsmittel, Medien ohne fremde Hilfe erschließen können. Das Ideal der Barrierefreiheit ist ausgesprochen weitreichend.

So ist es denn auch kein Wunder, dass es in Bayern gerade einmal zwei Arztpraxen gibt, die als barrierefrei gelten. Das kann man kaum glauben, aber es stimmt. Denn in einer völlig barrierefreien Arztpraxis würden schon die Arzthelferinnen und nicht nur der Arzt die leichte Sprache beherrschen, da würde die Klingel an der Eingangstür sprechen können, es würde auf die Befindlichkeit psychisch Behinderter schon bei der Begrüßung Rücksicht genommen werden, es würde die Umgebung in kontrastreichen Farben gestaltet sein, und es würde Hebevorrichtungen geben, damit der körperlich Behinderte auf die Liege kommt und wieder zurück. Das wäre barrierefrei.

Frau Kollegin Freudenstein, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kurth?

Ja, bitte.

Danke, Frau Präsidentin, und vor allem Frau Freudenstein, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade eindrucksvoll geschildert, dass in Bayern nur zwei Arztpraxen barrierefrei sind. In anderen Bundesländern dürfte das nicht besser sein. Da frage ich mich allerdings: Warum stimmen Sie dann unseren Änderungsanträgen nicht zu?

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Vor allen Dingen: Inwiefern ist Ihres Erachtens die Situation hier denn anders als in den USA? In den USA ist es seit den 70er-Jahren für die Privatwirtschaft verbindlich, angemessene Vorkehrungen für Zugänglichkeit und Barrierefreiheit zu schaffen. Dort ist die Wirtschaft nicht zugrunde gegangen; im Gegenteil.

Wissen Sie, warum in den USA Barrierefreiheit und Zugänglichkeit so wichtig sind? Weil in den USA argumentiert wird: Auch für Menschen mit Beeinträchtigungen muss der Marktzugang, der Zugang zu allen Rechtsgeschäften, zu allen öffentlichen Geschäften, möglich sein. – Das ist die Argumentation in den USA, und dort wird die Wirtschaft nicht überfordert.

Ich frage Sie gerade angesichts dieses drastischen Beispiels aus der Gesundheitswirtschaft, die nicht barrierefrei ist: Warum nutzen Sie gleich mutmaßlich nicht die Gelegenheit, hier an einer Stelle den Knoten durchzuschlagen und unseren Anträgen zuzustimmen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Herr Kollege Kurth, vielen Dank für Ihre Frage. – Sie haben ein bisschen Pech. Ich kenne die USA auch ganz gut.

Wenn Sie meinen, dass die Barrierefreiheit in den USA daher rührt, dass es dort schon früh ein Bewusstsein für Inklusion gegeben hat, das es so bei uns nicht gibt, muss ich Ihnen sagen: Das ist nicht der Fall.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wissenschaftlich nachgewiesen!)

Die Barrierefreiheit in den USA rührt maßgeblich daher, dass man sich dort sehr stark um Kriegsveteranen kümmert, und zwar seit Jahrzehnten, und sie ausgesprochen fürsorglich behandelt – aus einer gewissen Verehrung von Militär und Kriegern in den USA heraus.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich weiß nicht, ob das für die Herangehensweise ganz grundsätzlich ist, aber es gibt in den USA keine mittelalterlichen Städte, und es war schon immer genug Platz da.

Ich kann Ihnen eines sagen: Bauliche Barrierefreiheit

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Angemessene!)

führt zumindest in den USA nicht dazu, dass auch die Inklusion in den Köpfen weitergeht. In den USA sind deutlich mehr Menschen mit Behinderung erwerbslos als in Deutschland.

Es ist zweitens so, dass die USA zumindest beweisen, dass man die UN-Behindertenrechtskonvention, die man hier für alles und jedes um die Ohren gehauen bekommt, nicht braucht, um die Inklusion voranzutreiben. Die USA haben die UN-Behindertenrechtskonvention bis heute nicht ratifiziert. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch alles kein Argument!)

Behinderung ist nicht gleich Behinderung. Das macht das Thema der Barrierefreiheit so schwierig. Wo ein Rollstuhlfahrer vielleicht einen leichten Zugang hat, tut sich ein Sehbehinderter schwer. Wo ein Gehörloser ganz gut zurechtkommt, ist es vielleicht für einen psychisch Behinderten mühsam. Die Barrierefreiheit, so wie sie in Fachkreisen definiert wird, ist fast schon ein Ideal, das wohl kaum in greifbarer Nähe ist.

Aus dieser Einsicht kann man zwei Schlüsse ziehen. Entweder beklagt man den miserablen Zustand in unserem Land, geißelt sich selbst und beklagt beharrlich, dass Politik, Wirtschaft und Gesellschaft allgemein untätig und offenbar nicht willens sind, etwas für Menschen mit Behinderungen zu tun, oder man nähert sich, wie es von der Frau Ministerin schon beschrieben wurde, diesem Ideal Schritt für Schritt an. Das tun wir heute mit der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Katrin Werner [DIE LINKE]: Bei dem Tempo brauchen Sie aber noch 100 Jahre!)

Der Bund wird mit gutem Beispiel vorangehen. Er wird zeigen, wie es geht. Wir werden so nach und nach die überzeugen, die nicht verpflichtet sind.

Ich weiß, dass es auch Kritiker auf den Plan ruft. Vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen heißt es zum Beispiel – ich zitiere wörtlich –:

…immer treffen sie

– gemeint sind behinderte Menschen –

auf Barrieren, die von den Eigentümern oder Betreibern der Einrichtungen geschaffen wurden, für die sie häufig aber rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können.

Juristen mag man diese Formulierung verzeihen. Ich sage Ihnen aber auch, dass eine solche Argumentation eine sachliche Diskussion schwierig macht. Sie glauben doch nicht wirklich, dass irgendwo in Deutschland Menschen sitzen, die nichts anderes im Kopf haben, als vor Cafés und Friseurläden Barrieren aufzubauen oder sich den lieben langen Tag zu überlegen, wie sie Menschen mit Behinderungen drangsalieren. Das Gegenteil ist der Fall.

Wenn ein Metzger sein Geschäft so umbaut, dass man ebenerdig hineinkommt, aber die Tür sich immer noch nicht automatisch öffnet, dann ist das trotzdem ein Fortschritt. Wenn im Museum eine Führung in leichter Sprache angeboten wird, dann ist das ein Fortschritt, auch wenn das Museum in einem mittelalterlichen Gebäude ist und ein Gehbehinderter sich schwertut.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich meine, dass wir dahin kommen müssen, die Fortschritte zu sehen und anzuerkennen, dass die Menschen sich durchaus bemühen, statt beharrlich die Defizite zu betonen.

Ich lehne eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft ausdrücklich ab, weil sie nicht greifbar ist, nicht machbar ist, eben nicht realitätsnah ist. Ich will auch keine Strafen und keine rechtliche Verantwortung für den Bäcker, der seinen Laden in der Altstadt betreibt, obwohl der Zugang zum Gebäude nicht barrierefrei ist,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

und ich sehe auch keinen Anlass, einen Hauseigentümer zu belangen, weil er seine Klingelanlage nicht mit einem Sprachmodus ausgestattet hat.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch gar nicht der Punkt!)

Ich glaube, dass wir heute einen großen Schritt vorangehen. Ich glaube, dass dieses Gesetz vielen Menschen helfen wird. Deswegen ist es, glaube ich, ein gutes Gesetz, dem wir zustimmen sollten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6831149
Wahlperiode 18
Sitzung 170
Tagesordnungspunkt Behindertengleichstellungsrecht
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