12.05.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 170 / Tagesordnungspunkt 8

Norbert BrackmannCDU/CSU - Bahnstreckenstilllegungen

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es ganz hilfreich, zunächst einmal die Verantwortlichkeiten klarzustellen. Der Bund gibt nach dem Regionalisierungsgesetz finanzielle Mittel an die Länder, die diese dann inhaltlich umsetzen. Es ist von dem Kollegen Donth schon darauf hingewiesen worden, dass der Bund hier zu seinen Zusagen gestanden hat und dass für die Länder über 700 Millionen Euro mehr, die im Haushalt fest verankert sind, zur Verfügung stehen. Das ist im Haushaltsgesetz festgelegt.

Nur ist es schlichtweg nicht zur Anwendung gekommen. Für den Bereich Schienenpersonennahverkehr können diese Mittel nicht genutzt werden, weil die Länder nicht zu einer Einigung über deren Verteilung kommen. Wir reden über zusätzliche Mittel in Höhe von 700 Millionen Euro. Wenn die Länder meinen: „Wir kommen mit dem Geld nicht aus“, dann ist das nichts anderes als ein Vertrag zulasten Dritter, mit dem man seine eigenen Zielvorstellungen formuliert und gesagt hat: Andere sollen es bezahlen. – Das macht der Bund jetzt nicht. Die Länder werden sich nicht einig darüber, wie die 700 Millionen Euro mehr aufgeteilt werden sollen.

Jetzt meldet sich ein Teil der Länder im Kanzleramt und sagt: Wir sind nicht verstanden worden. Wir können den Kompromiss nicht mitmachen. – Es war ganz praktisch, den Bund zu beauftragen, eine Rechtsverordnung zu erlassen. Aber der Bund kann eine solche Rechtsverordnung nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen – das hat man sicherheitshalber so geregelt –, und diese Zustimmung erhalten wir nicht. Deswegen ist es wohlfeil, dem Bund und hier dem Bundesverkehrsminister die Schuld zuzuschieben; denn der ist – fast hätte ich gesagt: Tag und Nacht –

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Aber nur fast!)

bemüht, eine solche Vereinbarung der Länder zustande zu bringen. Auch der Bund schafft es nicht. Das Problem sind die Länder, die sich nicht einigen können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wo liegt eigentlich das inhaltliche Problem? Ich höre hier Debattenbeiträge über Streckenstilllegungen.

(Sabine Leidig [DIE LINKE]: So sieht es aus, weil das Geld fehlt!)

– So sieht es aus. Dafür mag es unterschiedliche Gründe geben.

Wenn man diesen Gründen nachgehen und sich fragen will: „Warum könnte das Geld überhaupt knapp sein?“, dann kann man ja einmal in ein völlig unverdächtiges Werk schauen, nämlich in das Gutachten, das die Länder in Auftrag gegeben haben zur, wie Herr Groschek so schön sagte, Begründung der Anhebung der Mittel für sie auf 8,5 Milliarden Euro. Auf Seite 39 dieses Gutachtens kann man nachlesen, dass Hessen und Baden-Württemberg mittlerweile die einzigen Länder sind, die ihre Regionalisierungsmittel ausschließlich für den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs ausgeben. Kein anderes Land, auch Nordrhein-Westfalen nicht, Herr Groschek, tut dies. Die Mittel, die für den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs vorgesehen sind, werden von fast allen Ländern dafür nicht genutzt. Dies ist ein Mangel.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dass wir das nicht einmal kontrollieren können, finden wir schlimm. Wir müssen uns auch noch vorwerfen lassen, dass die Länder die Mittel zweckentfremdet verwenden. Wofür verwenden die Länder die Mittel? Wie auch in diesem Gutachten nachzulesen ist – die entsprechenden Länder sind dort alle namentlich benannt –, werden damit Bahnhöfe verschönert, werden Busse bestellt, weil sich der Schienenverkehr nicht mehr rechnet, wird damit die Infrastruktur ausgebaut, obwohl die Länder dafür vom Bund ebenfalls Geld bekommen: Über das GVFG und über die Entflechtungsmittel wird diese Infrastruktur noch einmal bezahlt. Nur werden die Mittel dafür nicht zweckentsprechend eingesetzt. Deswegen machen die Länder sich das Leben selber schwer.

Dann zu kommen und zu sagen: „Weil wir unsere Mittel nicht zweckentsprechend verwendet haben, musst du, Bund, zahlen, und zwar noch mehr als bisher“, das ist eine unlautere Politik. Das hat mit der Wahrheit überhaupt nichts mehr zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

So ist es ja auch inhaltlich. Es gibt einige Länder – ich kann das politisch verstehen –, die ihren Schienenpersonennahverkehr noch attraktiver machen wollen. Der schleswig-holsteinische Verkehrsminister bedauert öffentlich, dass es noch keine Einigung über die Höhe gibt, weil auch der Kompromiss der Ministerpräsidenten – egal ob man diesen gut oder schlecht findet – dazu führt, dass das Land Schleswig-Holstein Schienenstrecken wiederbeleben und in den öffentlichen Personennahverkehr integrieren könnte. Das heißt, die Mittel sind schon so gestrickt, dass damit auch für die Zukunft öffentlicher Personennahverkehr auf der Schiene finanziert werden kann. Lassen Sie uns hier also keine Nebelkerzen werfen. Der Bund hat seine Pflicht übererfüllt. Die Länder sollten jetzt keine Kesselflickerei betreiben und alles schlechtreden, sondern die Züge auf den Schienen fahren lassen. Das wäre ein gutes Werk.

Danke schön.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6831291
Wahlperiode 18
Sitzung 170
Tagesordnungspunkt Bahnstreckenstilllegungen
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta