Frank JungeSPD - Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Troost, Sie werden verstehen, dass ich das natürlich an vielen Stellen ganz anders sehe. Für mich ist das Steuermodernisierungsgesetz, das wir heute zu beschließen haben, eine Möglichkeit, den Umgang mit dem Besteuerungsverfahren endlich im 21. Jahrhundert ankommen zu lassen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Das sollten wir erst einmal zur Kenntnis nehmen.
Um nicht mehr oder weniger geht es bei dem Gesetz, über das wir heute zu entscheiden haben. Wir schaffen damit die rechtliche Grundlage, die Voraussetzungen für das vollelektronische Massenverfahren neben der herkömmlichen Bearbeitung der Steuererklärung in Papierform. Wir bereiten den Weg dafür, dass durch zielgerichteten und umfassenden IT-Einsatz – das kam hier schon zur Sprache – die Automatisierungsquote von aktuell 3 Prozent auf circa 50 Prozent innerhalb von fünf Jahren angehoben werden kann. Auf der einen Seite werden davon die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren, die bald weniger Aufwand haben, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen, und ihren Steuerbescheid zukünftig viel schneller in der Hand halten werden. Auf der anderen Seite entlasten wir die Finanzverwaltungen von Routineaufgaben. Das, Herr Dr. Troost, wird dazu führen, dass die gewonnene Kapazität in den Finanzämtern dafür genutzt werden kann, sich um komplexere und schwierigere Fälle zu kümmern. Das halte ich für einen Zugewinn.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Die einfachen werden durchgewunken!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit das gelingt, ist ein automationsgestütztes Risikomanagement erforderlich; das wurde hier schon angesprochen. Aber es ist auch nötig, dass die automationsgestützten Risikomanagementsysteme um eine automatische Bearbeitung ergänzt werden. Dazu passen wir die Amtsermittlungsgrundsätze an, die bisher aus Gleichmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung bestehen. Wir ergänzen sie um die sekundären Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Aus dem Zusammenspiel dieser Grundsätze wird am Ende die Effizienzsteigerung erwachsen, von der wir uns viel versprechen.
Allerdings muss ich anführen, dass die neu einzuführenden unbestimmten Rechtsbegriffe „Wirtschaftlichkeit“ und „Zweckmäßigkeit“ nach Ansicht meiner Fraktion nur nachgeordnete Bedeutung haben dürfen
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das steht da aber nicht drin!)
und sich nur auf die Verifikation der Angaben des Steuerpflichtigen beziehen können. Die Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit darf nicht dazu führen, dass die Ermittlung von steuerlich relevanten Sachverhalten vernachlässigt wird
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das ist aber eben nicht gewährleistet!)
oder auf die Überprüfung der Einhaltung von steuerrechtlichen Vorschriften verzichtet wird.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])
Herr Dr. Troost, vor diesem Hintergrund sind wir nach der ziemlich kontroversen Debatte in der Expertenanhörung in unserer Fraktion zu der Auffassung gekommen, dass der vorliegende Gesetzentwurf trotz der stärkeren Beachtung der Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte keine Abstriche an den rechtsstaatlichen Prinzipien nach sich zieht. Wir sehen uns in unserer Auffassung dadurch bestärkt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern die gleiche Ansicht vertreten.
(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD] – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Ja, aber nicht schriftlich!)
Mit diesem Gesetz räumen wir den Finanzämtern der Länder weitreichende Kompetenzen ein; dessen sind wir uns in der Fraktion bewusst. Meine Fraktion ist sich aber auch im Klaren darüber, dass die Finanzverwaltung diese Handlungsspielräume braucht, um zukunftsfähig zu sein und ein serviceorientierter Partner für die Bürgerinnen und Bürger zu sein, die hohe Ansprüche an die Finanzverwaltung stellen. In diesem Verhältnis hat die SPD-Fraktion im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens insbesondere dafür gesorgt, dass auch die Belange der Steuerpflichtigen nicht zu kurz kommen. So wurde auf unser Betreiben die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verlängert. Ab 2017 werden – das war unser Bestreben – nicht nur die beratenen Steuerpflichtigen, sondern ausnahmslos alle Bürgerinnen und Bürger zwei Monate mehr Zeit für ihre Steuererklärung haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Von dieser Fristverlängerung wird die Personengruppe, die ihre Steuererklärung selbst erstellt – sie umfasst circa 11 Millionen Menschen –, profitieren.
Bei einem weiteren Punkt konnte sich meine Fraktion durchsetzen. Der nun im Gesetz verankerte automatische Verspätungszuschlag wird abgesenkt – Herr Dr. Michelbach hatte darauf hingewiesen –; denn ich habe schon in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs hier angemerkt, dass uns der Betrag von 50 Euro pro Monat unverhältnismäßig hoch erscheint. Wir sind deshalb froh, dass wir uns darauf einigen konnten, den Betrag um die Hälfte abzusenken und auf 25 Euro festzusetzen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU])
Lassen Sie mich noch einige Sätze zum Verspätungszuschlag sagen; ich beziehe mich da auf die derzeitige öffentliche Berichterstattung. Es ist in der Tat so, dass der Verspätungszuschlag zukünftig zwingend für diejenigen fällig wird, die sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Wenn jedoch keine Steuer festgesetzt wird oder wenn der Steuerpflichtige eine Erstattung zu erwarten hat, dann muss bei verspäteter Abgabe auch zukünftig kein Verspätungszuschlag erhoben werden.
(Margaret Horb [CDU/CSU]: Falsch!)
Somit gibt es für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Pflichtverspätungszuschlag. Gleiches gilt für die Menschen, die nicht wussten, dass sie eine Steuererklärung hätten abgeben müssen. Hier habe ich insbesondere die Rentner vor Augen, die durch eine Rentenanpassung nach oben möglicherweise in die Steuerpflicht rutschen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Mit Blick auf die ziemlich verkürzte und stellenweise falsche öffentliche Berichterstattung wollte ich auf diese Punkte noch einmal hinweisen.
Zum Schluss will ich dir, liebe Margaret, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesfinanzministeriums herzlich für die gute Zusammenarbeit danken. Sie war sehr konstruktiv. Am Ende sind aufgrund dieser Zusammenarbeit insgesamt 24 Umdrucke mit Bereinigungen, Vereinfachungen, Präzisierungen und Verbesserungen entstanden, die in den Entwurf geflossen sind.
(Beifall des Abg. Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU])
Sie machen den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zu einem ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Finanzverwaltung, der Wirtschaft und der Branche der steuerberatenden Berufe. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Zustimmung.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Das Wort hat der Kollege Dr. Thomas Gambke für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6831354 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 170 |
Tagesordnungspunkt | Modernisierung des Besteuerungsverfahrens |