Thomas GambkeDIE GRÜNEN - Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf den Rängen und möglicherweise – bei einem solchen Thema vielleicht nicht allzu viele – draußen an den Fernsehschirmen! Herr Kollege Troost, Sie haben es vielleicht nicht so gemeint, aber es kam so rüber: Die Automatisierung von Verfahren und die softwaregestützte Auswertung von Daten sind heute unabdingbar
(Beifall der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU] – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Ja!)
und dürfen nicht ausgespielt werden gegen die mangelnde Personalausstattung, die Sie zu Recht kritisiert haben, und die fehlende Bundessteuerverwaltung. Wir brauchen zunehmend automatisierte Verfahren, weil wir sonst die Menge an Daten, die auf uns zukommt, gar nicht bearbeiten können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf hatte – Sie haben es gesagt – einen langen Vorlauf. Das merkt man dem Gesetzentwurf an. Er enthält in der Tat eine Reihe von guten Regelungen, auch Nachsteuerungen. Ja, es ist wirklich überfällig, dass Steuerverwaltung und Steuererklärung im digitalen Zeitalter ankommen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU])
Dass mit diesem Gesetzentwurf auch die Vernetzung von 16 Landessteuerverwaltungen möglich wird, begrüßen wir ausdrücklich. Lassen Sie es mich also deutlich sagen: Dies ist ein wirklich wichtiger Schritt in Richtung Bürokratievereinfachung durch digitale Technologien. Wenn Sie das Gutachten des Normenkontrollrats vom letzten November noch im Kopf haben, erinnern Sie sich, dass er ausgeführt hat, dass der bürokratische Aufwand der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen im digitalen Zeitalter um ein Drittel verringert werden kann, und angesichts dessen muss man sagen: Dies ist nur ein erster Schritt, aber ein wichtiger.
Ich habe gerade auf die Chancen der digitalen Technologien hingewiesen. In diesem Zusammenhang muss ich auch klar sagen, dass wir dabei verantwortungsbewusst vorgehen müssen. An dieser Stelle, Herr Junge, müssen wir scharfe Kritik üben: Wieder einmal wurden bezüglich eines Gesetzentwurfs erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen. Diese führen uns dazu, dass wir diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen können. Ich will das ausführen: Herr Junge, Sie hatten gestern ebenso wie ich und einige andere Kollegen die Gelegenheit, die Diskussion im Finanzausschuss zu verfolgen. Man war sich dort unsicher, wie sich der Bundesjustizminister und das Verbraucherministerium wirklich verbindlich geäußert haben. Diese verbindliche Äußerung konnte in der Sitzung nicht festgestellt werden. Angesichts dessen verstehe ich nicht, wie Sie einem Gesetzentwurf zustimmen können, gegen den vorher doch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken artikuliert wurden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Worum geht es? Mit diesem Gesetzentwurf ergänzen Sie in § 88 der Abgabenordnung die bisher einzuhaltenden Grundsätze – Gesetzmäßigkeit, Gleichmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Steuervollzugs – um die Begriffe „Wirtschaftlichkeit“ und „Zweckmäßigkeit“. Ich habe das heute noch einmal nachgelesen – ich habe mich erst heute wieder mit diesem Thema befasst, weil eigentlich Lisa Paus hier hätte stehen sollen, was ihr aus privaten Gründen aber nicht möglich ist –: Der BFH-Richter Professor Brandt hat festgestellt, dass diese wenig präzisen Begriffe zu einem relativ großen Spielraum für die Exekutive führen und die Verfassungsfestigkeit des Gesetzes deshalb möglicherweise nicht gegeben sein wird. Sein Kollege Schmittberg vom Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter warnte vor der Gefahr einer verfassungswidrigen Verlagerung von Aufgaben des Gesetzgebers auf die Verwaltung als Exekutive. Unisono unterstrichen die Experten, wie hochproblematisch die Einführung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe ist, und empfehlen schlicht die Streichung.
Wenn mit diesen Begriffen das Selbstverständliche gemeint ist – Verwaltungen sollen effizient arbeiten –, dann brauchen Sie das nicht explizit ins Gesetz zu schreiben. Wenn damit aber etwas anderes gemeint ist, dann muss das konkretisiert werden; denn sonst öffnen diese Begriffe die Tür für eine willkürliche und kreative Auslegung durch die Exekutive. Bestenfalls würde die Konkretisierung in den kommenden Jahren mühsam per Einzelentscheidungen durch die Gerichte vorgenommen werden. Die Konkretisierung ist aber die Aufgabe des Gesetzgebers. Das ist unsere Aufgabe.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])
Deshalb müssen wir das konkretisieren oder streichen. Sie bestehen darauf. Vermutlich liegt das an Ihrem mangelnden Zutrauen in die Qualität der Risikomanagementsysteme.
Leider ist meine Redezeit fast abgelaufen, aber ich möchte doch noch sagen: Gerade die Punkte Software und Kontrolle der Software – wir haben das im Ausschuss thematisiert – werden nach unserer Auffassung nur unzureichend abgebildet. Wir können das nicht der Exekutive überlassen. Ich denke, dass wir an dieser Stelle einen Mangel haben, der uns im digitalen Zeitalter weiter beschäftigen wird. Wir müssen uns das, was automatisiert abläuft, sehr genau anschauen und notwendige Festlegungen vornehmen. Als Parlamentarier dürfen wir uns nicht zurückziehen und sagen: Das macht jetzt die Exekutive. – Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank, meine Damen und Herren, fürs Zuhören.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat die Kollegin Margaret Horb für die Fraktion der CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6831359 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 170 |
Tagesordnungspunkt | Modernisierung des Besteuerungsverfahrens |