12.05.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 170 / Tagesordnungspunkt 7

Jens ZimmermannSPD - Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, an der Rede von Frau Kollegin Horb und auch an der von meinem Kollegen Frank Junge hat man gesehen, dass wirklich viel Arbeit und viel Herzblut in diesem Gesetz stecken, auch wenn man dies, wenn man vom Steuermodernisierungsgesetz hört, erst einmal nicht glauben mag. Vielen, vielen Dank. Ich glaube, wir vom Finanzausschuss wissen alle, dass wir häufig mit sperrigen und technischen Gesetzesnamen umgehen müssen; aber – das ist in den vorangegangenen Reden schon deutlich geworden – wir reden hier über ein Gesetz, das fast jeden in unserem Land betrifft, denn es geht zu einem großen Teil um die Steuererklärungen.

Ich will eines sagen: Selbst bei mir zu Hause war dieses Gesetz am Wochenende am Frühstückstisch Thema, und ich habe es nicht angesprochen. Es wurden Befürchtungen laut: Oje, ich muss mich mit meiner Steuererklärung beeilen, sonst muss ich 50 Euro Säumniszuschlag zahlen. Daraufhin habe ich gesagt: Nein, die SPD hat durchgesetzt, dass es nur 25 Euro sein müssen.

(Lachen bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Da habe ich am Wochenende schon einmal gute Karten zu Hause gehabt. Das hat aber nicht lange geholfen. Ich konnte dann aber noch nachlegen und sagen: Außerdem gibt es noch eine Verlängerung um zwei Monate.

Aber Spaß beiseite. Wir haben es in der Debatte schon deutlich gemacht: Das betrifft einen kleinen Teil der Menschen, und es sorgt für mehr Klarheit. Bisher war in vielen Fällen nicht sicher, ob ein Säumniszuschlag gezahlt werden muss. Die Antwort auf die Frage, ob ja oder nein, lag in der Macht des Finanzamtes. Jetzt haben wir eine klare und transparente Regelung, die für alle gleichermaßen gilt. Ich glaube, hier haben wir eine vernünftige Regelung gefunden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Da wir uns im Ausschuss Digitale Agenda kürzlich mit dem Vorsitzenden des Normenkontrollrates getroffen haben, will ich hier noch einmal Folgendes feststellen. Der Normenkontrollrat hat sich intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und kommt zu folgender Einschätzung: Der Normenkontrollrat begrüßt den Abbau rechtlicher Hindernisse für elektronische Verfahren und die Verbesserung einer medienbruchfreien elektronischen Kommunikation. Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen im Verwaltungsverfahren wird beispielsweise die medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsprozessen unterstützt, und der Einsatz von E-Government wird attraktiver.

Ich finde, das ist an dieser Stelle hervorzuheben; denn auch der Normenkontrollrat setzt sich immer sehr kritisch mit den Gesetzesvorhaben auseinander. Deswegen ist dieses Lob aus diesem Munde wirklich etwas, das wir uns auf die Fahne schreiben können.

(Beifall bei der SPD)

Zum Abschluss will ich feststellen: Es ist einfach wichtig, dass wir im Verwaltungsbereich und auch im Steuerbereich im 21. Jahrhundert ankommen. Es ist einfach nicht verständlich, dass heutzutage jemand, der beispielsweise seine Steuererklärung seit vielen Jahren am Computer, zum Beispiel mit Elster, macht, noch alles ausdrucken und unterschreiben muss. Dann müssen noch alle Belege zusammengesucht werden. Hier sind wir auf dem richtigen Weg, dass all dies endgültig elektronisch ablaufen kann. Ich glaube, das ist wirklich eine gute Nachricht. Deswegen ist das auch ein gutes Gesetz.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6831363
Wahlperiode 18
Sitzung 170
Tagesordnungspunkt Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
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