12.05.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 170 / Tagesordnungspunkt 9

Doris WagnerDIE GRÜNEN - Soldatenbeteiligungs- und Personalvertretungsrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wird oft behauptet, die Opposition kritisiere nur um des Kritisierens willen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Nein! – Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht kritisiert die Opposition!)

Ich kann Ihnen versichern: Das ist nicht der Fall. Gesetze, die dazu beitragen, unsere Gesellschaft demokratischer, gerechter und moderner zu machen, finden immer unsere Zustimmung. So ist auch die vorgeschlagene Neufassung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes grundsätzlich sehr zu begrüßen.

Wie jeder andere Arbeitgeber profitiert auch die Bundeswehr davon, wenn das Personal mitbestimmen darf. Aus der Organisationsforschung wissen wir: Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Entscheidung mitwirken, kommt meist ein besseres Ergebnis zustande, als wenn der Chef den Alleinherrscher gibt. Für die Bundeswehr hat die Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten noch eine weitere, ganz besondere Bedeutung. Sie macht nämlich das Prinzip der Inneren Führung im Dienstalltag ganz konkret erlebbar.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Soldatinnen und Soldaten sollen eben keine reinen Befehlsempfänger sein, sie sollen ihren Verstand nicht am Kasernentor abgeben. Sich als Vertrauensperson für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einzusetzen, ist eine wichtige Möglichkeit, der Bundeswehr einen kritischen Spiegel vorzuhalten. Deshalb ist es richtig, dass die Stellung, die Aufgaben und die Rechte der Vertrauenspersonen in dem neuen Gesetz deutlich gestärkt werden.

Zwei dieser gesetzlichen Neuerungen halte ich für besonders wichtig.

Zum ersten Mal seit Gründung der Bundeswehr sollen die Vertrauenspersonen ausdrücklich die aktive Wach- und Kontrollfunktion einnehmen. Wir hätten damit dem Vorgesetzten gegenüber endlich einen umfassenden Anspruch auf Information und Unterrichtung. Das ist ein wirklicher Fortschritt.

Zum Zweiten: Die Regelungen, denen die Vertrauenspersonen zustimmen müssen, bevor sie in Kraft treten, werden deutlich ausgeweitet, beispielsweise Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage oder auch zur Berufsförderung. So kann die Vertrauensperson wirksam dafür sorgen, dass die Interessen der Soldatinnen und Soldaten angemessen berücksichtigt werden. Dadurch wird die Bundeswehr demokratischer und gerechter, und das ist auch gut so.

Doch den Mut zu einer weitergehenden Soldatinnen- und Soldatenbeteiligung hat die Bundesregierung dann offenbar leider nicht mehr gehabt. Stattdessen verlegen Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf dann noch auf ein paar Halbheiten. Frau Ministerin, ich teile Ihre Meinung nicht, dass die Verlängerung der Amtszeit der Vertrauensperson von zwei auf vier Jahre ein guter Vorschlag ist. Solch eine lange Amtszeit widerspricht doch völlig den Realitäten des Dienstes, der ja geprägt ist von kurzen Standzeiten und ständigen Versetzungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unverständlich ist mir auch, warum der Vertrauenspersonenausschuss beim Kommando Heer von bisher 17 auf nun 11 Mitglieder verkleinert werden soll. Auf der anderen Seite werden die neuen Ausschüsse auf Ebene der Großverbände personell unnötig aufgeblasen. Weshalb soll die Vertrauensperson künftig erst dann in ein Schadensersatzverfahren gegen eine Soldatin oder einen Soldaten einbezogen werden, wenn der Schaden einen Wert von 500 Euro übersteigt? Für einen einfachen Matrosen oder Panzergrenadier sind schon 150 Euro ein Streitwert, bei dem die Unterstützung der Vertrauensperson hochwillkommen ist. Offenbar haben die gutbezahlten Herren und Damen im Verteidigungsministerium hier schon etwas den Bezug zur Realität verloren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Na, na, na! – Florian Hahn [CDU/CSU]: Jetzt haben Sie sich aber einen Kritikpunkt herausgepickt!)

Da werden wir im Ausschuss noch einiges zu klären haben, Herr Kollege Gädechens.

Abschließend, werte Kolleginnen und Kollegen, ist mir noch eines ganz besonders wichtig: Das beste Gesetz bringt nichts, wenn es nicht umgesetzt wird. Diese Erkenntnis ist wahrlich nicht neu; aber leider steht zu befürchten, dass zu einer echten Stärkung der Soldatinnen- und Soldatenbeteiligung mehr nötig wird als nur ein Papier mit neuen Paragrafen, siehe die Soldatenarbeitszeitverordnung. Das Verteidigungsministerium selbst hat uns erst im Herbst ein Beispiel dafür geliefert, wie die Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten missachtet werden. Erst vor kurzem sagte mir eine Vertrauensperson, ob die Mitbestimmung in der Praxis wirklich gut funktioniere, hänge völlig von der oder dem jeweiligen Vorgesetzten ab. Deshalb müssen Sie, Frau Ministerin, in meinen Augen dafür sorgen, dass künftig alle Disziplinarvorgesetzten eine intensive Schulung zur Soldatinnen- und Soldatenbeteiligung am Zentrum Innere Führung absolvieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Machen Sie diesen Kurs in Soldatinnen- und Soldatenbeteiligung doch einfach zum Pflichttor. Damit zeigen Sie allen Angehörigen der Bundeswehr, dass Innere Führung für Sie mehr als nur eine wohlklingende Floskel ist.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Ingo Gädechens von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6831431
Wahlperiode 18
Sitzung 170
Tagesordnungspunkt Soldatenbeteiligungs- und Personalvertretungsrecht
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