12.05.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 170 / Tagesordnungspunkt 9

Ingo GädechensCDU/CSU - Soldatenbeteiligungs- und Personalvertretungsrecht

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Diskussion hier so verfolgt, dann bekommen die Insider den Eindruck, dass das Soldatenbeteiligungsgesetz der Kernpunkt unserer Diskussion im Verteidigungsausschuss in den vergangenen Wochen und Monaten war. Die Wahrheit ist, dass die Schlagzeilen anders geprägt waren. Ich habe keine Schlagzeile wie „Wir wollen ein neues Soldatenbeteiligungsgesetz“ gelesen. Vielmehr war die Rede davon, dass wir eine Trendwende herbeigeführt haben, dass die Bundesverteidigungsministerin die Bundeswehr aufstocken will. Ich darf sagen, dass die CDU/CSU-Fraktion das nicht nur für richtig, sondern auch für ausgesprochen wichtig hält. Angesichts der Einsatzszenarien der Bundeswehr und der Sicherheitssituation, in der sich die Welt befindet, ist das eine zwingend notwendige Maßnahme.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber es geht nicht nur darum, neue Menschen dafür zu begeistern, ihren Dienst in der Bundeswehr zu leisten, sondern es geht auch darum, dass wir uns um die Menschen kümmern, die bereits heute ihren Dienst in der Bundeswehr und damit ganz automatisch einen Dienst für unsere Demokratie leisten. Es geht um Wertschätzung, und es geht darum, dass wir die in der Bundeswehr dienstleistenden Soldatinnen und Soldaten ernst nehmen.

Mitbestimmung ist gerade in einer soldatischen Welt manchmal mühsam. Glauben Sie mir, ich weiß als einer, der lange in dieser Bundeswehr gedient hat, wovon ich rede. Mitbestimmung ist aber keine Schwäche, sondern sie kann, richtig angewandt, zu einer besonderen Stärke werden. Dies gilt umso mehr, da die Bundeswehr nicht nur eine Armee von Befehl und Gehorsam ist; vielmehr genießt das Prinzip der Inneren Führung eine herausragende Bedeutung. Unsere Soldatinnen und Soldaten schützen unsere äußere Sicherheit und damit wie selbstverständlich unsere Interessen und das freie Leben in diesem Staat. Als solches haben sie ein verbrieftes Anrecht auf eine moderne Vertretung ihrer eigenen Interessen durch ein faires und einheitliches Verfahren der Mitbestimmung.

Seit 1956 gibt es in der Bundeswehr Personalräte und Vertrauenspersonen. Richtig – das hörten wir bereits –, die damaligen Strukturen waren auf eine Wehrpflichtigenarmee ausgerichtet, die es heute – das wissen wir – so nicht mehr gibt.

Auch das hörten wir: Seit 1991 gibt es das Soldatenbeteiligungsgesetz, das in seiner jetzigen Form ebenfalls den Anforderungen einer veränderten Bundeswehr und eines veränderten Aufgabenspektrums der Streitkräfte nicht mehr gerecht wird. So ist es heute nicht mehr begründbar, warum die personellen, dienstlichen oder sozialen Belange der Soldaten weniger wert sein sollen als die von Beamten oder Arbeitnehmern an ein und demselben Dienstort, in einer gemeinsamen Dienststelle. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass wir die Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten in dem hier vorgelegten Gesetz von Grund auf neu aufgesetzt haben.

Im Sinne eines gemeinsamen Selbstverständnisses ist es deshalb sehr wichtig, dass sich die Angehörigen der Bundeswehr gleichberechtigt in den Vertretungsgremien mit einheitlichen Beteiligungsverfahren wiederfinden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist darüber hinaus sinnvoll, dass klare Regeln die Mitbestimmung im Einsatz sicherstellen und für alle gelten, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung der militärischen Auftragserfüllung kommt.

Ich bin davon überzeugt, dass mit dem hier vorgelegten Soldatenbeteiligungsgesetz die demokratischen Grundrechte des Staatsbürgers in Uniform nicht nur gewahrt, sondern auch im Kern gestärkt werden. Das SBG präzisiert die Interessenwahrnehmung zwischen Vertrauenspersonen und Personalräten. Details haben meine Vorredner schon ausgeführt.

Die bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse werden gesetzlich verankert. Durch die Erweiterung der Beteiligungstatbestände wird die Rolle der Vertrauenspersonen deutlich gestärkt. Ich denke, der hier vorliegende Gesetzentwurf wird dem formulierten Ziel, eine effiziente, funktionale und vernetzte soldatische Interessenvertretung auf allen Ebenen zu gewährleisten, mehr als gerecht.

Frau Ministerin, natürlich gilt der Dank immer der Spitze des Hauses. Aber in diesem besonderen Fall möchte ich dem Staatssekretär Hoofe danken. Es ist ja auch nicht üblich in diesem Haus, dass einem beamteten Staatssekretär einmal Lob ausgesprochen wird. Er hat mit der Gründung der Arbeitsgruppe seit 2014 hier eine wirkliche Kärrnerarbeit im Team mit allen Beteiligten geleistet, und er hat hier einen Entwurf vorgelegt, der unserer Zielrichtung, der auch den langen Diskussionen im Verteidigungsausschuss gerecht wird.

Ich danke nicht nur dem Staatssekretär in Ihrem Hause, Frau Ministerin, sondern bedanke mich auch bei allen Gewerkschaften und Verbänden, insbesondere einmal mehr beim Deutschen Bundeswehrverband, der auch in diesem Prozess aktiv mitgearbeitet hat. Ich freue mich auf die weitergehenden Beratungen und dann auf die Beschlussfassung über dieses neue Soldatenbeteiligungsgesetz.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Als letzter Redner in der Debatte hat Florian Hahn, ebenfalls von der CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6831488
Wahlperiode 18
Sitzung 170
Tagesordnungspunkt Soldatenbeteiligungs- und Personalvertretungsrecht
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