Ute BertramCDU/CSU - Zukunft der Hebammen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren oben auf den Tribünen! Als wir vor rund zwei Jahren mit der Situation konfrontiert wurden, dass die Haftpflichtversicherer die Versicherungen der Hebammen gekündigt hatten, waren wir alle in Sorge. Es ging damals vor allen Dingen darum, diesen Berufsstand für die Zukunft sicher zu machen. Vor diesem zeitlichen Hintergrund müssen die jetzigen Anträge der Linken und der Grünen gesehen werden.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Bei dem Szenario, das ich von Frau Möhring und auch von Frau Scharfenberg gehört habe, wundere ich mich wirklich, dass überhaupt noch Kinder geboren werden, dass sich also junge Frauen und Männer dazu entschließen, Kinder in die Welt zu setzen. Das Szenario, das Sie hier aufgemalt haben, stimmt einfach nicht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir als Gesetzgeber, die Bundesregierung und die Partner im Gesundheitssystem sind in diesen zwei Jahren keineswegs untätig geblieben. Schon 2012, also schon vor vier Jahren, wurde gesetzlich klargestellt, dass die Krankenkassen steigende Haftpflichtprämien bei der Vergütung der Hebammen berücksichtigen müssen. Hebammen, die aufgrund weniger betreuter Geburten die Prämie für die Berufshaftpflichtversicherung nicht aufbringen können, erhalten seit dem letzten Herbst einen Sicherstellungszuschlag für die Geburten. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe erfüllt.
Die GKV gleicht Kostensteigerungen der Berufshaftpflichtversicherung aus, die direkt mit der Berufsausübung der Hebammen zulasten der GKV zusammenhängen. Pro Jahr übernimmt die GKV damit zwischen 4 000 und bis zu 6 500 Euro pro Hebamme, je nach Höhe der gezahlten Prämie. Mit der jetzigen Regelung wird nun, wie vom Gesetzgeber gewollt, ein individueller Haftpflichtkostenausgleich für Geburtshebammen erreicht.
Ja, ich weiß, der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe musste von der Schiedsstelle entschieden werden, weil sich die Partner nicht einig geworden sind. Ich weiß auch, dass der Deutsche Hebammenverband dagegen Klage erhoben hat, weil dieser Beschluss seiner Auffassung nach rechtswidrig ist. Warten wir also das laufende Verfahren ab.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz haben wir auch klargestellt, dass die Kranken- und Pflegekassen auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Damit trägt der Bund dazu bei, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren. Gleichzeitig bleibt sichergestellt, dass ein geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche Hilfe erhalten, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist.
Die Anträge der Linken und der Grünen gehen darüber hinaus. So fordern die Grünen, eine Neuordnung der Berufshaftpflichtversicherung für alle Gesundheitsberufe nach dem Vorbild der Unfallversicherung zu prüfen.
(Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
Die Linke vermeidet zwar den Begriff der Unfallversicherung, fordert aber die Schaffung eines gemeinsamen Haftungsfonds für Behandlungsfehler zugunsten aller Leistungserbringer nach dem SGB V.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Ein guter Vorschlag!)
Dazu gibt es rechtliche Bedenken wie die Frage der Gleichbehandlung mit Leistungserbringern außerhalb der GKV und die Frage der Bundeszuständigkeit bei der Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Für mich stellen sich in diesem Zusammenhang besonders folgende Fragen: Was bedeutet dies für die Patienten? Gibt es kein Verschulden mehr? Gibt es keine individuellen Fehler mehr, für die jemand einzustehen hat? Wird jeder Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Heilkunst zum Unfall oder zum Quasiunfall erklärt? Soll das die Patientensicherheit wirklich erhöhen? Ich fürchte, genau das Gegenteil wäre das Ergebnis.
Ich denke, wir tun gut daran, die Anträge der Grünen und der Linken abzulehnen.
(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Falsch gedacht! Völlig falsch gedacht!)
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6831615 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 170 |
Tagesordnungspunkt | Zukunft der Hebammen |