Jana SchimkeCDU/CSU - Rentenrecht für DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute nicht nur über das Fremdrentengesetz, ein Gesetz, das einst geschaffen wurde, um allen Menschen eine Altersvorsorge zu sichern, die in die Bundesrepublik übergesiedelt bzw. geflohen sind. Wir diskutieren heute vor allen Dingen auch, ob die politischen Entscheidungen der Wende- und Nachwendezeit gerecht waren.
Man sollte dabei zunächst wissen, dass unser herkömmliches Rentenrecht einem völlig anderen Selbstverständnis unterliegt als das Fremdrentenrecht. Wir reden über zwei grundverschiedene Dinge.
Die gesetzliche Rente ist zunächst einmal am Lohn orientiert, und sie wird über Beiträge finanziert. Die Rente ist Ausdruck dessen, wie lange und wie viel wir im Leben gearbeitet haben, aber auch, welchen Beruf wir ausgeübt haben.
Beim Fremdrentengesetz ist das komplett anders. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen DDR-Übersiedler, aber auch andere Gruppen wie Spätaussiedler und Vertriebene eine Rente für ihre im Ausland erbrachten Arbeitszeiten erhalten.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sie haben doch immer gesagt, die DDR sei kein Ausland gewesen! Sie sollten sich mal entscheiden!)
Deutschland war damals in zwei Staaten geteilt, und die Bundesrepublik hatte keinen Zugriff auf in die Sozialversicherung der DDR eingezahlte Beiträge. Einer späteren Rente in der BRD standen also keine Rentenbeiträge aus Zeiten der DDR gegenüber. Deshalb wurde eine Regelung fernab unseres lohn- und beitragsfinanzierten Rentensystems geschaffen – mit dem Fremdrentengesetz. Man hat – mein Kollege Peter Weiß hat es schon sehr ausführlich geschildert – fiktive Tabellenwerte geschaffen und dem Ganzen sozusagen eine fiktive Erwerbsbiografie zugrunde gelegt, und in der jährlichen Renteninformation konnten die betroffenen Personen ablesen, auf welchen Betrag sich ihre spätere Rente einmal belaufen wird.
(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
Nun diskutieren wir regelmäßig, welche Veränderungen der Fall der Mauer und die Wiedervereinigung für Ost und West mit sich brachten. Aus individueller und persönlicher Sicht – ich denke, darin sind wir uns alle einig – sind viele Forderungen nachvollziehbar, auch bei der Rente. Man hat unter schwierigsten Bedingungen sein Land verlassen. Man ist geflohen und hat vieles hinter sich gelassen. Man hat sein Leben aufs Spiel gesetzt. Man hat dann letztendlich viele Jahre in der Bundesrepublik gelebt und sich auch eingelebt. Man hat natürlich auch die jährliche Renteninformation erhalten, aus der die Information hervorgeht, auf die man später setzte. Doch es muss auch klar sein, dass die Zusammenführung zweier Staaten auch eine Einheit im Recht nach sich zieht. Wir machen nicht Politik für besondere Gruppen bzw. für einzelne Personen. Wir versuchen, bestmögliche Politik für alle zu machen und das auch in der Gesetzgebung abzubilden. Es war deshalb richtig, Regelungen zu schaffen, nach denen das höchstmögliche Maß an Gleichbehandlung erreicht wurde.
Ich möchte hier sowohl auf den Reformbedarf bei der Rente im Allgemeinen als auch beim Fremdrentengesetz im Besonderen hinweisen. Alle im Fremdrentengesetz definierten Gruppen waren durch die Reformen, die damals durchgeführt wurden, erfasst. Hier eine Rückkehr zum alten Fremdrentenrecht, wie gefordert, vorzunehmen, beispielsweise zu den 100 Prozent bei den Tabellenentgelten, schafft neue Ungerechtigkeiten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es wäre eine Besserstellung gegenüber jenen, die damals als bundesdeutsche Einheimische in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten. Es wäre auch gegenüber allen im Fremdrentenrecht erfassten Personengruppen eine deutliche Bevorzugung, die heutzutage lediglich von 60 Prozent der Tabellenentgelte profitieren. Der Gesetzgeber schuf also mit der Rentenreform der frühen 90er-Jahre eine gute und vor allem eine einheitliche Alterssicherung für alle Menschen in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund sind die im diskutierten Antrag formulierten Punkte nicht überzeugend. So galt die jährliche Renteninformation als Information. Aus ihr erwuchs kein tatsächlicher Leistungsanspruch. Geschützte Anwartschaften entstehen nur durch Beitragszahlungen. Das ist beim Fremdrentengesetz nicht der Fall. Entscheidend und rechtlich bindend ist einzig und allein der Rentenbescheid. Außerdem wurden die Menschen nicht, wie oft behauptet wird, zu Bürgern der DDR gemacht; durch ein einheitliches Rentensystem wurde niemand zum DDR-Bürger gemacht.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sehen die Betroffenen anders!)
Niemand wünscht sich den Unrechtsstaat DDR zurück. Wir sind seit der Wiedervereinigung glücklicherweise eine Nation.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Abschließend muss deshalb festgehalten werden, dass wir uns in vielen Beratungen intensiv mit dieser Problematik genauso wie mit vielen anderem im Rentenrecht auseinandersetzen und auseinandergesetzt haben. Wir und unser Koalitionspartner sehen in der bestehenden Rechtslage die bestmögliche und gerechteste Lösung für alle. Änderungen in jedweder Form würden neue Ungerechtigkeiten schaffen. Aus diesem Grunde werden wir diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6831936 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 170 |
Tagesordnungspunkt | Rentenrecht für DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge |