13.05.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 171 / Tagesordnungspunkt 17

Luise AmtsbergDIE GRÜNEN - Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass das Mittel der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten mittlerweile nur noch innenpolitisch von Interesse ist oder auch nur noch innenpolitisch begründet wird, ist aus den Redebeiträgen der regierungstragenden Fraktionen hervorgegangen.

(Michael Frieser [CDU/CSU]: Das ist Quatsch!)

Als wir damals in diesem Kontext über die Sicherheit von Menschen auf dem Westbalkan gesprochen haben, wurde immer wieder behauptet, es gebe keine systematische, keine staatliche Verfolgung. Die Diskriminierungen von Roma seien Einzelfälle, die vor allen Dingen aus der Gesellschaft kämen, eben nicht staatlicherseits betrieben würden.

Dazu hatte meine Fraktion damals schon eine grundlegend andere Auffassung. Aber immerhin gab es hier eine Auseinandersetzung darüber, was Mehrfachdiskriminierung bedeutet, ob sich aus dieser auch ein Schutz­anspruch oder das Recht auf Asyl ableitet. Diese Mühe machen Sie sich jetzt bei dieser Frage gar nicht mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen und Sie, Herr Innenminister. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf über die vielen Menschenrechtsverletzungen und über Verfolgungen, kommen aber nicht zu dem richtigen Schluss. Kurzum, Sie erkennen, dass es diese Menschenrechtsverletzungen gibt, und trotzdem wollen Sie die Einstufung, weil es eben nicht um die Wahrung der Menschenrechte vor Ort geht, sondern rein um Innenpolitik. Das halten wir für falsch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Menschenrechte sind nicht relativierbar. Wenn Verletzungen der Menschenwürde erkannt werden, dann müssen sie eben auch bekämpft werden und dürfen nicht totgeschwiegen werden. Herr Innenminister, eine abstrakte Androhung der Todesstrafe, eine abstrakte Verfolgung von Homosexuellen? Da kann man wirklich nur sagen: Abstrakt ist das vielleicht für uns hier, wenn wir von außen darauf gucken, aber doch nicht für die Menschen, die vor Ort leben und in dieser Situation bestehen müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Immer wieder rechtfertigen Sie diesen Gesetzentwurf damit, dass durch ihn eine schnellere Abschiebung und eine schnellere Ablehnung gewährleistet werden sollen. Diese Argumentation ist extrem unehrlich; denn bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, diese Staaten zu priorisieren, Anträge schneller zu bearbeiten, ohne diese scharfe Klinge anzusetzen.

(Beifall der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Genau das ist es, was wir hier an dieser Stelle kritisieren. Denn es hat eben den Nachteil, dass man den Regierungen im Maghreb damit das Gefühl vermittelt, diese Menschenrechtsverletzungen, die vielen Defizite, die wir erkennen und sogar in der Gesetzesbegründung aufführen, seien in Ordnung. Das können wir so nicht machen. So funktioniert keine Menschenrechtspolitik.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

In allen drei Ländern wird die Meinungs- und Pressefreiheit sicherlich in einem unterschiedlichen Maße, aber in vielen Fällen in schwerwiegender und unverhältnismäßiger Weise verletzt. In keinem der Staaten ist die Justiz tatsächlich unabhängig. Verletzungen des Folterverbots sind in allen drei Staaten generell und durchgängig verbreitet. Frauen und Mädchen sind in den drei Staaten nur unzureichend vor Vergewaltigung geschützt. Sexuelle Gewalt wird nicht ausreichend strafrechtlich verfolgt. In Algerien und Tunesien – darauf wurde schon hingewiesen – ist Vergewaltigung weiterhin nicht strafrechtlich zu ahnden, wenn der Vergewaltiger das Opfer heiratet. Diesem Umgang mit Frauen wird mit der Einstufung der drei Staaten als sichere Herkunftsstaaten ein Gütesiegel aufgedrückt. Das ist doch nicht das, was wir uns in der Vergangenheit gerade in diesem Kontext von Frauenrechten, von Schutz von Frauen in diesen Ländern gewünscht haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Da müssen wir doch viel schärfer hingucken und sagen: Mit diesen Menschenrechtsverletzungen können wir nicht leben, und wir verstehen es, wenn Menschen aus diesen Ländern aus diesen Gründen fliehen.

Weil in der Debatte hier immer wieder kommt, dass weiterhin sozusagen eine individuelle Prüfung möglich ist, muss ich noch einmal sagen: Wenn man von der Grundvermutung ausgeht: „Es liegt keine Verfolgung vor“, dann wird es in der Praxis schwieriger – da können Sie jeden einzelnen Menschen fragen, der davon betroffen ist –, die Verfolgung nachzuweisen, glaubhaft zu machen. Man muss sich in die Menschen hineinversetzen, die keine Erfahrung damit haben, über ihr Schicksal, über die Erfahrungen, die sie in ihren Ländern gemacht haben, offen zu reden, diese zur Disposition zu stellen und darüber zu argumentieren. Sie müssen am Ende Menschen davon überzeugen, dass ihnen das tatsächlich passiert ist. Das ist die Realität, mit der wir uns auseinandersetzen wollen.

Am Ende des Tages ist die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten mit genau diesem Vorwurf belastet, nämlich dass wir nicht genau prüfen, dass wir für diese Länder eine Vorvermutung haben und dass wir es nicht schaffen, die wenigen Fälle, in denen wirklich Verfolgung vorliegt, herauszufiltern, weil wir einen Deckel draufschieben und sagen: Da liegt eigentlich keine Verfolgung vor. – Man muss deutlicher und intensiver prüfen und mit weniger Vorverurteilungen arbeiten. Nur so kann man diese Menschen ausfindig machen und ihnen hier in Deutschland helfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen.

Unsere Position dazu ist klar – wir haben sie in der Vergangenheit schon häufiger deutlich gemacht –: Wir glauben nicht, dass sichere Herkunftsstaaten zu sicheren Ländern werden, nur weil man sie als solche labelt. Man muss harte Menschenrechtsarbeit vor Ort leisten, und das ist die Aufgabe, die wir zu erledigen haben und der Sie leider nicht gerecht werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das Wort erhält nun die Kollegin Nina Warken für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6833396
Wahlperiode 18
Sitzung 171
Tagesordnungspunkt Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien
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