13.05.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 171 / Tagesordnungspunkt 18

Max StraubingerCDU/CSU - CETA-Abkommen

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Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über die beiden von der Linksfraktion vorgelegten Anträge zur Aussetzung des CETA-Verfahrens. Ich glaube, dass den Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion nicht bewusst ist, was es bedeutet, ein umfassendes Freihandelsabkommen zu erarbeiten und entsprechend mitzugestalten.

Ich verstehe die ablehnende Haltung gegenüber CETA und auch gegenüber TTIP nicht; denn letztendlich beruht der Erfolg unserer Volkswirtschaft, vor allen Dingen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in unseren erfolgreichen Betrieben arbeiten, darauf, dass wir umfassenden Freihandel mit vielen Ländern betreiben. Unter diesem Gesichtspunkt sollte man diese Vereinbarungen bewerten.

(Beifall des Abg. Alexander Hoffmann [CDU/CSU])

Herr Kollege Ernst, Sie waren Betriebsrat, und zwar in einem international tätigen Unternehmen, und müssten daher wissen, was es bedeutet, Zugang zu anderen Märkten zu haben.

(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Den hatten und haben wir ja!)

– Ja, aber den kann man immer verbessern. Herr Kollege Ernst, das kann man immer verbessern.

(Peter Beyer [CDU/CSU], an die LINKE gewandt: Sie haben Angst vor Veränderungen!)

Die Vorteile von CETA liegen doch auf der Hand: 99 Prozent der Zölle und sonstigen Barrieren werden letztendlich abgebaut. Damit wird ein besserer Marktzugang für unsere Produkte geschaffen – zum Segen für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil sie dadurch dauerhaft krisenfeste Arbeitsplätze haben werden. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken, die Sie sich doch immer als Arbeitnehmervertreter bezeichnen, müssten doch eigentlich glühende Unterstützer von TTIP und CETA sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Auf Basis von CETA werden sich Firmen aus Deutschland und anderen EU-Ländern an Ausschreibungen der öffentlichen Hand in Kanada beteiligen können, was bisher nicht möglich ist. So wie in Amerika „Buy American“ gilt, gilt in Kanada „Buy Canadian“. Für uns bedeuten diese Abkommen Marktzugänge; denn dann können sich unsere Firmen dort engagieren. Ich glaube, das muss unser Ziel sein. Wir müssen im Sinne unserer Exportwirtschaft arbeiten; denn 50 Prozent unserer Dienstleistungen, Waren und Güter gehen in den Export. Verehrter Herr Kollege Ernst und liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, Sie brüsten sich zwar immer damit, für die Arbeitnehmer einzutreten, in diesem Fall sind Sie letztendlich aber nicht bereit, durch die Verträge einen gestaltenden Beitrag zu leisten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben bei den Verträgen, die die EU ausgehandelt hat, darauf geachtet – das ist mitentscheidend –, dass unsere Daseinsvorsorge, dass vor allen Dingen unsere kommunalen Einrichtungen geschützt bleiben; denn das ist für uns eine wesentliche Grundlage. Dasselbe gilt für Urheberrechte, in besonderer Weise für regionale Herkunftsbezeichnungen; denn auch sie können ein wesentlicher Anreiz unserer Produkte sein. Das muss am Ende gesichert bleiben. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit einer positiven Einstellung mit diesem Abkommen etwas Vernünftiges für die Menschen in unserem Land erreichen.

Ich habe den Eindruck, dass es ständig um Grundsätzliches geht. Die Vertreter der Linken, aber auch von Bündnis 90/Die Grünen, die letztendlich auch Vertreter der Globalisierungskritiker sind, können sich mit solchen Vereinbarungen wie TTIP oder CETA in keiner Weise identifizieren.

Herr Kollege Straubinger, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ernst?

Vom Kollegen Ernst immer.

(Michaela Noll [CDU/CSU]: Max, das ist ein Fehler!)

Herzlichen Dank. – Herr Kollege Straubinger, oder Max, wir kennen uns ja doch ein bisschen

(Zurufe von der SPD: Oh!)

– ja, so ist die Welt; von Bayer zu Bayer –, ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir jetzt auch darüber diskutieren, ob man das vorläufig anwenden soll. Wärst du mit mir der Auffassung, dass es – selbst wenn man all das, was hier eingebracht wurde, akzeptieren würde, die „großen Chancen“ – angesichts der großen Zweifel in der Bevölkerung, ob es tatsächlich so wie dargestellt ist, sinnvoll wäre, eine entsprechende Debatte im Parlament mit einer Abstimmung über ein Ratifizierungsgesetz zu führen, bevor man die Verträge vorläufig in Kraft setzt? Schließlich sind sie dann nicht mehr zurückzuholen. Das wäre doch unabhängig von der Argumentation sinnvoll.

Die zweite Frage, die ich habe: Die zusätzlichen Möglichkeiten für die Exportindustrie sind dargestellt worden. Ich weiß, dass die Exportindustrie, beispielsweise die Automobilindustrie, höchst erfolgreich ist, dass wir Exportweltmeister waren, es pro Kopf immer noch sind, also eigentlich gar keine Probleme haben, die gelöst werden müssen. In den Handelsabkommen soll aber geregelt werden, beispielsweise bei TTIP, dass es beim Zugang unserer Automobilindustrie zum Automobilmarkt in den USA nur dann einen Fortschritt gibt, wenn gleichzeitig eine Regelung gefunden wird, die zulasten unserer Bauern geht. Wir beide sind aus Bayern. Dort gibt es auch Bauern. Wie wollen wir das hinbekommen? Warum sollen die Bauern dafür bluten, dass wir im Bereich der Automobilindustrie noch mehr Exporte haben? Ist das nicht ein bisschen daneben?

(Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])

Lieber Kollege Ernst, wenn Sie die Debatte aufmerksam verfolgt hätten, dann hätten Sie gehört, wie die verschiedenen Vorredner die Grundlagen für eine vorläufige Inkraftsetzung dargestellt haben. Kollege Beyer und auch Kollege Wiese haben sehr zutreffend dargestellt, welche Mechanismen wir auf der europäischen Ebene haben; wir haben sie im Lissabon-Vertrag vereinbart. An diese sollte man sich halten.

Natürlich kann man wieder unterschiedlicher Rechtsauffassung sein – wie immer: zwei Juristen, drei Meinungen; Entschuldigung gegenüber den Juristen –, aber es ist auch immer darauf zu achten, was gültiges Recht ist. Das gültige Recht erlaubt eine vorläufige Inkraftsetzung in einzelnen Bereichen. Diese sind abgegrenzt. Jetzt kann man sich natürlich über die Abgrenzung trefflich streiten. Ich bin nicht der Meinung, die Kollege Wiese vertreten hat, dass wir zumindest die Investitionsschutzklausel ausnehmen sollten; denn das ist ein wesentlicher Bestandteil. Firmen müssen sich darauf verlassen können, bei ihren Investitionen Schutz zu haben, wobei das zwischen Deutschland und Kanada vielleicht weniger problematisch ist. Lieber Kollege Wiese, Sie wissen vielleicht, es gibt 28 EU-Länder, in denen es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, die wir dabei zu beachten haben. – Kollege Ernst, meine Antwort ist noch nicht vorbei. Sie müssen stehen bleiben; denn es kommt noch der zweite Teil der Beantwortung.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Zweiter Teil meiner Antwort. Sie versuchen jetzt natürlich, einen Keil zwischen Industrie und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bäuerinnen und Bauern zu treiben.

(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Nicht doch!)

– Nein. – Das ist ein völlig unstatthaftes Vorgehen, das Sie hier betreiben. Denn gleichzeitig werden die Agrarmärkte für die europäische Landwirtschaft geöffnet. Mit diesem Abkommen wird möglich, dass wir für Milch, Käse und sonstige Produkte einen besseren Zugang nach Kanada haben. Das müssen Sie in den Vordergrund stellen, statt plakativ zu sagen, hier würde Industriepolitik gegen Landwirtschaft ausgespielt. Im Gegenteil: Hier werden für beide Bereiche besondere Möglichkeiten des Handelns bzw. des Austausches geschaffen, und zwar eine positive Entwicklung auf beiden Seiten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Kollege Ernst, jetzt können Sie sich setzen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte darauf hinweisen, dass Schiedsgerichte per se nichts Schlechtes sind; darüber wird meistens gestritten. Ich kann auch nicht erkennen, dass die über 130 Abkommen Deutschlands mit anderen Ländern, in denen private Schiedsgerichte vereinbart worden sind, negative Auswirkungen in den betreffenden Ländern, ob in Deutschland oder auch in dem Land, mit dem Deutschland den Vertrag geschlossen hat, gehabt hätten. Deshalb ist diese plakative Verteufelung von Schiedsgerichten in der Öffentlichkeit nicht in Ordnung, bei der Sie so ungefähr sagen: Da gibt es ein schlimmes Gericht, eine völlige Neuartigkeit.

Dabei ist zu beachten, dass wir auch in unserem Rechtssystem danach trachten, manche Streitigkeiten nicht im Gericht zu entscheiden, sondern eine freiwillige Vereinbarung zu treffen. Dies ist auch in diesem Bereich besonders notwendig, und zwar zum Schutz der investierenden Betriebe in vielen Ländern der Welt und in diesem Fall vor allen Dingen in Kanada. Es geht darum, dass die Investitionen vor Diskriminierung geschützt werden. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass staatliches Handeln beeinträchtigt wäre, wenn es neue Erfordernisse im Verbraucherschutz oder in anderen Bereichen gäbe.

Frau Kollegin Höhn, Sie legen dar, dass es angeblich keinen vorsorgenden Verbraucherschutz in den Vereinbarungen gäbe.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht nur angeblich, sondern wirklich!)

– Nein, das ist nur angeblich.

Natürlich ist Verbraucherschutz vereinbart,

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn?)

aber alles auf wissenschaftlicher Basis.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oho! – Ah! – Ach so!)

Man kann den Verbraucherschutz natürlich nicht nach dem „Gift des Monats“, das die Grünen erfunden haben, ausrichten. Nach solchen Kriterien kann man keinen Verbraucherschutz betreiben. Der Verbraucherschutz muss auf wissenschaftlicher Grundlage gestaltet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Sehr interessant! – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, so ist das?)

Das ist dann ein nachvollziehbarer Verbraucherschutz. Verbraucherschutz darf nicht im Rahmen von Kampagnen betrieben werden, und es darf auch nicht lediglich der Schein von Verbraucherschutz erweckt werden. Dagegen wehren wir uns, liebe Frau Kollegin.

Herr Kollege Straubinger, es gibt zwei Wünsche nach Zwischenfragen, von der Kollegin Höhn und der Kollegin Künast, wobei sich die Kollegin Höhn als Erste gemeldet hat. Gestatten Sie diese Zwischenfragen?

Ja, ich bin gerne dazu bereit, wobei das für die Kolleginnen und Kollegen, die möglicherweise in die Pfingstferien wollen, dann natürlich eine Verlängerung bedeutet.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja, heute müssen wir nun mal ein bisschen arbeiten! – Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ausrede!)

– Nein, nein. – Aber ich bin gerne bereit, die Fragen zuzulassen.

Dann beginnen wir mit der Kollegin Höhn.

Herzlichen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Herr Straubinger, das war eine ganz entscheidende Aussage, die Sie eben gemacht haben; es ist gut, dass hier alles protokolliert wird. In der Gentechnikforschung ist es so, dass 80 Prozent der Gutachten indirekt oder direkt von den Unternehmen finanziert werden, die die Gentechnikprodukte selber herstellen. Natürlich sind die Ergebnisse dieser Gutachten immer pro Gentechnik. Das ist doch logisch. Ein Unternehmen wird ja kein Gutachten finanzieren, das zu einem Ergebnis kommt, das für die Gentechnik negativ ausfällt.

Unter diesen Gesichtspunkten hatte die EU bisher immer Vorbehalte gegen das sogenannte wissenschaftsbasierte Anerkennungsverfahren; denn es ist de facto ein risikobehaftetes Anerkennungsverfahren. Die Risiken werden nämlich vor allen Dingen von den Unternehmen erforscht, die davon profitieren. Sie sagen jetzt: Genau so muss es gemacht werden; wir brauchen ein wissenschaftsbasiertes Verfahren. – Für die Verbraucher in Deutschland bedeutet das, dass sie die negativen Auswirkungen von beiden Seiten erhalten: Sie bekommen die Gentechnik, und zwar so, wie die Nordamerikaner es wollen, sie haben aber nicht die Haftungsrechte, die es in Amerika gibt. Würden Ihre Vorschläge umgesetzt, würde es für die Verbraucher in Europa sogar schlimmer als für die Verbraucher in Amerika. Was Sie vorhaben, ist wirklich das Allerschlimmste, das man sich vorstellen kann, Herr Straubinger. Das geht überhaupt gar nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU: Oijoijoi!)

Frau Kollegin Höhn, Sie wissen haargenau, dass wir die Grüne Gentechnik in Europa ablehnen. Deshalb wird sie hier auch keinen Zutritt haben, ganz einfach. So ist es.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, das ist ja super! Was für eine tolle Antwort! – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie erzählen Unsinn, und es ist immer ganz einfach!)

Jetzt kommt die Kollegin Künast mit ihrer Zwischenfrage.

(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Es wird ja immer schlimmer!)

Herr Straubinger, der einzige Satz von Ihnen, den ich gut fand, war: Sie wissen genau, dass wir die Grüne Gentechnik ablehnen. – Vor zehn Jahren wäre Ihnen auch das nicht über die Lippen gekommen. Bevor Sie diesen Satz zu Papier gebracht hätten, hätte sich eher Ihr Stift verbogen; aber das ist ja schon mal etwas.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Frage!)

Sie haben im Zusammenhang mit der Frage, welchen Prinzipien der Verbraucherschutz folgt, von „wissenschaftsbasiert“ geredet. Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass es, was die Prinzipien betrifft, in Europa und in den USA bzw. in Kanada eine grundsätzlich andere Herangehensweise gibt? Bei uns ist es das Vorsorgeprinzip, das „precautionary principle“, das besagt: Wenn es bei einem Stoff wissenschaftlich begründete Hinweise darauf gibt, dass er mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führt, dann lassen wir ihn im Interesse der Sicherheit der Verbraucher, ihrer Gesundheit und der Umwelt nicht zu und sagen: Er ist nicht verkehrsfähig.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das ist doch alles uralt, Frau Künast! Kennen wir schon!)

Die Amerikaner folgen eher dem WTO-Prinzip. Sie würden einen Stoff erst dann verbieten und ihn aus dem Verkehr ziehen – ich überzeichne das etwas –, wenn weltweit alle Wissenschaftler sagen würden: Er ist gefährlich; er löst bestimmt Krebs aus. – Das sind zwei Prinzipien, die nicht identisch sind.

Ich frage Sie: Wie kann man Ihrer Meinung nach sicherstellen, dass unser Vorsorgeprinzip, mit dem wir Alte, Junge und Babys in vielen Bereichen vor gesundheitlichen Gefahren schützen, im Rahmen von CETA verankert wird, wenn es nicht einmal drinsteht und nicht bekräftigt wird, sondern wenn sogar eher die Gefahr droht, dass es später in der regulatorischen Kooperation unter die Räder kommt? Ich weiß nicht, wie Sie das machen wollen. Sie reden dies einfach nur weg.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Frau Kollegin Künast, wir reden hier nichts weg. Der vorsorgende Verbraucherschutz, der bei uns Gültigkeit hat, findet hier tagtäglich Anwendung. Wir haben gestern im Parlament über eine solche Frage diskutiert. Dabei wurde auf wissenschaftlich basierter Basis vom Bundesministerium der Landwirtschaft dargelegt, natürlich aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der wissenschaftlichen Erarbeitung durch die nachgeordnete Behörde, dass der Wirkstoff Glyphosat hier eine Zulassung bekommen soll. Dies ist letztendlich auch mit durch das Vorsorgeprinzip entstanden und nicht unter dem Gesichtspunkt der Kampagnenfähigkeit einzelner Teile, die mit eine Rolle spielen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dies beherrschen können.

Angesichts dessen, dass auch in Amerika Verbraucherschutz eine Gültigkeit hat –, das werden Sie wohl nicht bestreiten, Frau Kollegin Künast –, werden wir sicherlich vernünftige Regelungen und ihre Umsetzung haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Kollege Straubinger, Sie haben schon ausführlich und außerordentlich freigiebig Zwischenfragen zugelassen. Es gibt eine weitere vom Kollegen Barthel.

Jawohl.

Ich würde allerdings vorschlagen, dass wir nach dieser Zwischenfrage etwas zurückhaltender sind.

Genau dies sollte meine Zwischenfrage auslösen. Kollege Straubinger, geben Sie mir recht, dass zu alledem, was uns hier an Zwischenfragen und an Textbausteinen zu CETA um die Ohren gehauen wird, heute kein Antrag vorliegt und wir darüber eigentlich gar nicht beraten?

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie unseren Antrag überwiesen haben! – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie unseren Antrag nicht zugelassen haben!)

– Nein, der Grünenantrag steht heute gar nicht zur Entscheidung an, und die anderen auch nicht.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil das Wirtschaftsministerium ihn nicht zugelassen hat!)

Ein zweiter Punkt ist, dass Sinn und Inhalt unserer Bestrebungen ist, das Verfahren so durchzuführen, wie die Koalition im Wirtschaftsausschuss mit vorgeschlagen hat, nämlich in Ruhe darüber zu beraten, wenn der deutsche Text vorliegt, und genau dann all diese Probleme zu wälzen, die Sie vorgetragen haben. Es führt uns jetzt überhaupt nicht weiter, uns links und rechts einzelne Kapitel von CETA um die Ohren zu hauen.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unser Antrag ist nur nicht da, weil Sie ihn verschoben haben!)

Da haben Sie, Herr Kollege Barthel, völlig recht. Dieses Verfahren stellt die richtige Vorgehensweise dar. Ich habe den offensichtlichen Eindruck, dass die Kolleginnen und Kollegen der Opposition immer lieber vorher diskutieren und stärker über Mutmaßungen diskutieren als über Inhalte.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das liegt seit Wochen vor! Lesen Sie ihn einmal!)

Deshalb pflichte ich Ihnen bei, dass wir das Verfahren ganz geordnet tätigen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unglaublich!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss feststellen: Die deutsche Wirtschaft und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein gehöriges Interesse daran, dass wir mit internationalen Vereinbarungen weiterhin positiv auf die Märkte treten können. Das gilt für viele Bereiche. Damit ermöglichen wir vor allen Dingen, dass Arbeitsschutzstandards auch in anderen Ländern angehoben werden. Es hat noch kein einziges Abkommen dazu geführt, dass Arbeitsschutzstandards geschleift worden wären, wie es immer befürchtet wird, lieber Kollege Ernst. Beste Beispiele findet man im Handel, wenn man über den Zugang von Entwicklungsländern zu unseren Märkten redet. Unsere Handels­unternehmen werden beauftragt, Vereinbarungen dahin gehend zu schließen, dass Kinderarbeit verboten ist und dass bessere Arbeitsschutzstandards geschaffen werden, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Ländern zu schützen.

Wir sollten also nicht so viele Ängste in die Gesellschaft tragen, die in keinster Weise begründet sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Im Gegenteil: Letztlich können wir vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht nur bei uns in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern Hilfestellungen geben und Positives bewirken.

In diesem Sinne: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Bernd Westphal [SPD])

Für die SPD spricht jetzt die Kollegin Dr. Nina Scheer.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6833648
Wahlperiode 18
Sitzung 171
Tagesordnungspunkt CETA-Abkommen
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Keine
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