13.05.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 171 / Tagesordnungspunkt 18

Rainer SpieringSPD - CETA-Abkommen

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute, kurz vor dem Pfingstfest, ist ja vielleicht ein interessanter Tag, um dieses Thema zu debattieren.

(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erleuchtung!)

– Das ist angekommen.

Unbemerkt durch große Teile von uns selbst und der Bevölkerung ist Deutschland zu einem der größten Agrar­exporteure der Welt geworden. Das hat vielleicht die eine oder andere Folge, die uns in Deutschland möglicherweise nicht schmeckt. Fakt ist aber: Deutschland ist einer der größten Agrarexporteure der Welt geworden, und zwar auf der Basis unseres vorsorgenden Prinzips und auf der Basis sehr wohlüberlegter Produkte. Einer ausgesprochen intensiven und erfolgreichen Landwirtschaft ist eine sehr intensive und gut funktionierende deutsche Landmaschinentechnologie vorgelagert.

Ja, ein Freihandelsabkommen kann Komplikationen mit sich bringen; die diskutieren wir jetzt, vielleicht auch im großen Rahmen, im Rechtsraum. Vielleicht kann man aber auch eine Umkehrung machen und unser Augenmerk im Moment darauf richten, welche Chancen dieses Abkommen bieten kann. Vielleicht ist es auch eine Chance, die Basis unserer Produktion in andere Länder zu exportieren. Frau Höhn und Frau Künast, Sie haben eben gesagt: Wir handeln nach dem Vorsorgeprinzip. Vielleicht führt das dazu, dass auch andere Länder in der Lage sind, zu akzeptieren, dass wir unglaublich gute und tolle Produkte haben.

Der kanadische Markt ist unter anderem sehr aufnahmefähig für Milchprodukte.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir machen dann die Milchproduktion in Kanada kaputt!)

Wir haben eine sehr intensive Milchproduktion. Wir haben zurzeit mit unserer Milchproduktion intensive Probleme. Deswegen stelle ich mir die Frage, ob wir nicht einmal eine Umkehrung der Ideengebung eines Freihandelsabkommens, trotz aller Kritik, die daran geübt wird, machen können.

Also, alle importierten Güter der Agrar- und Ernährungswirtschaft müssen weiterhin die strengen Vorschriften der EU oder Kanadas im Bereich von Gesundheit und Sicherheit erfüllen. Kanada akzeptiert einen sehr umfassenden Schutz für europäisch geschützte Ursprungsbezeichnungen. Es gibt also keine Verpflichtung für die EU, Rechtsvorschriften zu ändern, um die Einfuhr von genetisch veränderten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen zu kontrollieren.

Jetzt erlaube ich mir einen Schlenker und sage etwas zu genveränderten Produkten. Meine sehr persönliche Meinung dazu ist: Wissenschaft ist immer nur der Zeitpunkt des Wissens, das man hat. Gerade bei der Veränderung von Gengut kann mir überhaupt kein Wissenschaftler sagen, ob diese Veränderung auf Dauer gut geht. Egal wie stark er in der Forschung ist: Das kann er mir nicht sagen. Deswegen sage ich, dass wir mit genveränderten Produkten nichts zu tun haben wollen – das ist auch die Meinung der SPD-Fraktion –, weil Wissenschaft an ihre Grenzen kommt. Man kann es zwar Science Base nennen, aber da gibt es eine Grenze. Deswegen wollen wir das nicht. Deswegen nehmen Sie uns bitte ab, dass wir alles tun und auch dafür geradestehen werden, dass die Veränderung des Genguts nicht eintritt. Das Vertrauen sollte man haben.

(Beifall bei der SPD – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Dann schreibt es rein! – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann müssen wir die Passagen ändern!)

Jetzt, Frau Höhn, komme ich zu der Frage, die Antragsgrundlage ist. Da gibt es etwas, was ich schade finde. 2009 haben wir mit den Lissabon-Verträgen einen sehr wichtigen und effizienten Schritt gemacht – ob er gut war, diskutieren wir gerade –, nämlich die Handelspolitik in die Hände der EU zu legen. Ich weiß nicht, ob sich damals alle darüber im Klaren waren, welch weitreichender Schritt das ist. Aber es ist ein ganz elementarer Schritt zur Europäisierung des gemeinsamen Marktes. Genau da grätschen wir jetzt rein.

Als Antwort auf die Frage nach der Anwendung haben wir Kriterien, mit denen wir zumindest nach meinem Dafürhalten sicherstellen, dass dieses Abkommen nicht in Kraft treten kann, wenn das Europäische Parlament und der Europäische Rat das nicht wollen. Nach den geltenden Rechtsvorschriften und danach, wie wir im Moment europäisches Recht umsetzen, wird die Inkraftsetzung nicht erfolgen, wenn der Europäische Rat und das Europäische Parlament nicht zustimmen. Meine große Bitte ist – deswegen eben der Hinweis auf Pfingsten –, dass wir einmal dem Europäischen Parlament trauen und auch an die große europäische Idee glauben.

Danke schön.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6833651
Wahlperiode 18
Sitzung 171
Tagesordnungspunkt CETA-Abkommen
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