13.05.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 171 / Tagesordnungspunkt 19

Dirk FischerCDU/CSU - Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die äußeren Daten gehört: Der Gesetzentwurf wurde durch die Bundesregierung beschlossen. Auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats mit 57 Änderungs- bzw. Ergänzungswünschen liegt uns vor. Die Wünsche der Länder zeigen allerdings auch, dass diesem Gesetz eine hohe fachpolitische Bedeutung für den Schienenbereich zukommt. Wir werden uns, Kollege Gastel, im parlamentarischen Verfahren intensiv damit auseinandersetzen. Der zentrale Punkt ist ja, dass hier eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden muss und wir damit auch Vorgaben zu beachten haben.

Ich glaube, dass es richtig war, dass der federführende Ausschuss – vorbehaltlich der Überweisung, die wir gleich zu beschließen haben werden – bereits beschlossen hat, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Dabei werden wir uns mit diesem Artikelgesetz, dessen Kernbereich der Erlass eines neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes ausmacht, auseinandersetzen. Aber wir werden natürlich andere Materien zu bearbeiten haben; ich komme gleich darauf zurück. Damit wird ja die EU-Richtlinie, die eine Überarbeitung des ersten Eisenbahnpakets von 2001 darstellt, umgesetzt. Wir sind aber schon ziemlich spät damit dran, sie in nationales Recht zu überführen. Wir müssen daher ein zügiges Beratungsverfahren durchführen; denn die Europäische Union hat sich schon gemeldet, was die Pflicht zur termingerechten Umsetzung anbelangt.

Das erste Eisenbahnpaket hatte die Grundlage für die Liberalisierung des europäischen Eisenbahnmarkts gelegt. Damit ist schon der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz durch die Europäische Union vorgegeben worden. Ich denke, dass wir doch einiges zu tun haben, die neue Richtlinie, die die Konkretisierung der wettbewerblichen Regeln im europäischen Eisenbahnmarkt beinhaltet, umzusetzen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, den Wettbewerb im Schienensektor und den grenzüberschreitenden Schienenverkehr zu stärken und Monopolstrukturen, wo es sie denn noch gibt, bei Eisenbahnen in Europa in ein wettbewerbliches Marktumfeld zu überführen.

Der Entwurf enthält also mehrere Elemente: ein neues Eisenbahnregulierungsgesetz, Änderungen des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes, Änderungen des Gesetzes über die Bundesnetzagentur, eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Aufhebung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung, der Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung und der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung. All das wird in das Gesetz integriert, und die bisherige Rechtsmaterie kann aufgehoben werden. Das Ganze ist also auch ein wichtiger Schritt zu einer Rechtsbereinigung.

Ich glaube, dass wir damit nicht nur das bestehende Eisenbahnrecht verbessern, sondern auch neue Grundlagen für eine optimierte Wettbewerbsordnung schaffen. Dies ist ein Anliegen, das meine Fraktion nachhaltig unterstützt und für wichtig hält. Denn eines ist klar: In einer Wettbewerbsordnung ist der Kunde durch die Angebotsvielfalt und seine Auswahlmöglichkeiten König, in einer Monopolordnung ein armer Kerl, weil er keine Auswahlmöglichkeiten hat und bei schlechten Leistungen nicht zu einem anderen Anbieter wechseln kann.

(Sabine Leidig [DIE LINKE]: Genau! Entweder der Zug kommt oder nicht!)

In diesem Sinne bin ich wie Ludwig Erhard ein entschiedener Verfechter eines marktorientierten Leistungswettbewerbs, der Unternehmen zwingt, die Qualität von Leistungen zu verbessern und die Kosten zu senken.

(Beifall bei der CDU/CSU – Sabine Leidig [DIE LINKE]: Aber es passiert doch nichts! Das Gegenteil ist doch der Fall!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das können wir im Moment eigentlich an der Entwicklung unseres Unternehmens DB AG ablesen; denn der Anteil der privaten Wettbewerber im Markt steigt.

(Sabine Leidig [DIE LINKE]: Die Preise auch!)

Damit muss sich die DB AG dem Preis- und Qualitätsdruck stellen, um auch weiterhin erfolgreich sein zu können.

Der Wettbewerb auf der Schiene setzt den Wettbewerb um die Schiene voraus. Dafür sind klarere Regeln für Nutzung der Eisenbahninfrastruktur notwendig. Es gilt also, den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur weiter zu verbessern, die Entgeltregulierung für die Nutzung der Schienenwege neu auszugestalten und die Befugnisse der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde zu stärken. Ich will kurz einige Bemerkungen zu diesen drei Bereichen machen.

Zugang zur Eisenbahninfrastruktur. Einen diskriminierungsfreien Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen soll eben dieses neue Gesetz garantieren. Jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen hat das Recht, Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen eines Infrastrukturbetreibers zu nutzen. Der Betreiber dieser Anlagen und Einrichtungen muss seine Leistung zu angemessenen, diskriminierungsfreien Bedingungen erbringen. Der Betreiber darf bei der Erstellung des Netzfahrplans keinen Antrag auf Nutzung seiner Trassen unbeachtet lassen, und er muss miteinander konkurrierende Anträge verschiedener Unternehmen durch Verhandlungen miteinander koordinieren. Auch ausländische Unternehmen, insoweit sie grenzüberschreitende Verkehre anbieten, müssen dieses Recht haben. Der Betreiber hat schließlich auch Kapazitätsreserven innerhalb seines erstellten Netzfahrplans vorzuhalten, um auf vorhersehbare Anträge auf Zuweisung von Schienenwegekapazität außerhalb des Netzfahrplans reagieren zu können.

Darüber hinaus werden natürlich auch klarere Regeln für die Nutzung des Schienennetzes gemacht. Eine wesentliche Neuerung ist auch, dass bei der beabsichtigten Stilllegung von Serviceeinrichtungen als Teil der Eisenbahninfrastruktur eine Genehmigungspflicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde, also das Eisenbahn-Bundesamt, eingeführt wird. Auch das ist ein wesentlicher Punkt.

Entgeltregulierung. Auch hier – darauf ist ja schon hingewiesen worden – gibt es jetzt klarere Regeln, wie diese Entgelte festzulegen sind. Wir werden uns mit den Einzelheiten für die verschiedenen Segmente Schienenpersonennahverkehr, Schienenpersonenfernverkehr und Güterverkehr noch zu befassen haben. Die Trassenentgelte für den Schienenpersonennahverkehr unterliegen im Gesetzentwurf einer Sonderregelung, wobei in jedem einzelnen Land der SPNV künftig als ein eigenes Marktsegment definiert werden soll. Bei der Erhöhung der Trassenpreise müssen auch die zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere die Regionalisierungsmittel, in die Entgeltbildung einbezogen werden.

Befugnisse der Bundesnetzagentur. Ich will darauf hinweisen, dass wir über die Überwachung der Entflechtungsvorschriften hinaus der Bundesnetzagentur auch einen Genehmigungsvorbehalt für die Trassenentgelte übertragen haben. Wichtig ist, dass der Bundesnetzagentur jetzt auch im Eisenbahnbereich Beschlusskammern zugeordnet sind und damit eine Angleichung der Regulierung im Eisenbahnbereich an die Regulierung in den Bereichen Telekommunikation, Post und Energie vorgenommen wurde.

Ich glaube, dass wir uns jetzt intensiv an die Arbeit machen sollten, wobei wir uns auch mit den Änderungswünschen der Länder auseinandersetzen müssen, damit wir so schnell wie möglich ein zustimmungspflichtiges Gesetz zustande bringen. Es ist auch unsere Pflicht gegenüber Brüssel, dass wir das zügig machen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die inhaltliche Debatte im Ausschuss.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Das Wort hat der Kollege Martin Burkert für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6833715
Wahlperiode 18
Sitzung 171
Tagesordnungspunkt Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
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