02.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 173 / Tagesordnungspunkt 3

Cornelia MöhringDIE LINKE - Regulierung des Prostitutionsgewerbes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Schwesig, heute ist der Internationale Hurentag, der Tag, an dem seit über 40 Jahren Sexarbeiterinnen weltweit für ihre Selbstbestimmungsrechte und für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen kämpfen. Dass Sie ausgerechnet an diesem Tag Ihr Gesetz auf den Weg bringen, mit dem Sie das Leben der meisten Sexarbeiterinnen erschweren werden,

(Widerspruch des Abg. Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU])

ist ignorant, eine Provokation oder beides.

(Beifall bei der LINKEN)

Ihr Gesetz nennen Sie zwar Prostituiertenschutzgesetz. Aber die Schutzmaßnahmen, die Frau Schwesig hier eben beschrieben hat, finden sich zumindest in ihrer Schutzwirkung darin überhaupt nicht. Sie werden mit diesem Gesetz die Arbeit im Verborgenen fördern – ohne Rechte und ohne Schutz.

Sexarbeiterinnen sollen sich mit Inkrafttreten des Gesetzes individuell und persönlich mit Familiennamen und Adresse registrieren lassen. Sie bekommen dann eine Anmeldebestätigung, so eine Art Hurenausweis. Diesen müssen sie mit sich führen und bei Kontrollen vorlegen. Die Anmeldung ist nicht etwa einmalig, und man meldet sich wieder ab, wenn man mit dem Beruf aufhört – nein, sie muss alle zwei Jahre erfolgen. „ Was soll das?“, frage ich Sie. Sie schützen damit nicht, Sie verbessern damit nicht die Lebenssituation der Prostituierten, Sie stärken damit nicht das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, Sie verbessern damit nicht die Überwachung des Prostitutionsgewerbes, Sie bekämpfen damit nicht Kriminalität oder Zuhälterei. Nichts davon tun Sie. Ihre angeblichen Ziele sind alles Luftnummern.

Warum also? Die Registrierung ist ein Mittel der Verdrängung und Verhinderung statt des Schutzes, weil sich eben viele Frauen gar nicht anmelden werden, weil sie sich nicht anmelden können – aus verständlichen Gründen. Das gesellschaftliche Stigma ist noch viel zu groß. Was passiert denn, wenn eine Prostituierte sich bei der zuständigen Behörde in einer Kommune, in der man sich kennt, registrieren lassen muss? Soll sie dort sagen: „Schönen guten Tag! Ich will als Prostituierte arbeiten. Aber wenn Sie mich beim Elternabend oder beim Einkaufen treffen, dann schauen Sie mich bitte nicht komisch von der Seite an“? Dieser Berufsstand ist nun einmal noch in der Schmuddelecke. Wenn Sie wirklich helfen und schützen wollen, dann müssen Sie genau gegen dieses Stigma wirken. Das tun Sie aber nicht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt viele Gründe, warum Frauen in der Prostitution ein Zwangsouting befürchten oder die behördliche Registrierung nicht riskieren wollen. Ihre Familie, ihr soziales Umfeld weiß vielleicht nichts und soll es auch nicht wissen. Der Beruf wird vielleicht nur gelegentlich ausgeübt. Ein Outing gefährdet den Teilzeitjob oder das Sorgerecht im anstehenden Verfahren. Wie auch immer: Es gibt viele Gründe.

Ein nicht unerheblicher Teil dieser Personen wird weiterhin sexuelle Dienstleistungen anbieten. Sie tun es dann bei Nichterfüllung der Anmeldepflicht aber eben illegal und unter Bußgeldandrohung. Ihr Gesetzentwurf bringt keinen Schutz. Dieses Gesetz fördert die Verdrängung ins Verborgene. Es ist ein Gesetz der Kontrolle.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Sie werden die Stigmatisierung verschärfen, anstatt sie zu mindern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist doch völlig absurd, zu glauben, dass sich ein in die Illegalität getriebenes Gewerbe besser überwachen ließe oder die Prostituierte, die dann illegal tätig ist, behördlichen oder polizeilichen Schutz in Anspruch nehmen würde. An wen soll sich die Prostituierte denn wenden, wenn sie tatsächlich Gewalt erfährt oder wenn sie wegen einer fehlenden Anmeldung oder der Tätigkeit und der Angst vor dem Outing erpresst wird? Sie wird eben nicht zur Polizei gehen.

Sie haben eben die Anmeldepflicht auch damit begründet, dass so eine Aufklärung über die Rechte von Prostituierten erfolgen kann oder Prostituierte sagen könnten, sie bräuchten noch eine Beratung. Das ist eine schlechte Begründung. Information und Beratung können doch viel besser freiwillig in Beratungsstellen erfolgen.

(Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: Natürlich!)

Wenn es Ihnen um Unterstützung und Beratung geht, Herr Weinberg, dann nehmen Sie doch als Bund endlich einmal Geld in die Hand und bauen das Hilfesystem aus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Der zweite Teil des Gesetzentwurfs, den Frau Schwesig hier vorgestellt hat – da geht es um die Regulierung von Prostitutionsstätten –, legt Mindestanforderungen für gute Arbeitsbedingungen fest. Das ist im Prinzip zu begrüßen. Aber auch hier schießt die Große Koalition gnadenlos am Ziel vorbei. Die Mindestanforderungen, die Sie festlegen wollen, können von Großbordellen erfüllt werden, aber nicht von kleinen Wohnungsbordellen. Getrennte Sanitärbereiche für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sowie Kunden und Kundinnen – auch Kundinnen gibt es manchmal –, technische Notrufsysteme, getrennte Schlaf- und Arbeitszimmer: Das ist für kleine Wohnungsbordelle nicht drin. Aber das ist für sie auch nicht erforderlich.

Worin besteht denn der Schutz, wenn die Sexarbeiterin in einem anderen Zimmer schläft, als sie arbeitet? Warum braucht es denn teure Technik, wenn sie bei Gefahr rüberrufen kann? Gerade Wohnungsbordelle ermöglichen es den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, selbstbestimmter zu arbeiten, etwa mit drei, vier oder fünf Frauen in einem kleinen Bordell, als in Laufhäusern oder eben in Großbordellen. Aber kleinere Wohnungsbordelle dieser Art, die das ermöglichen, werden verschwinden. Sie werden Ihr Gesetz nicht überleben. Im Ergebnis fördern Sie Großbordelle, und das ist echter Mist.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe, ehrlich gestanden, den Eindruck, dass Sie bei dem Thema vor allem intern gekreist sind und eben nicht mit den entsprechenden Expertinnen und Experten sowie Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern geredet haben. Wenn Sie nur einmal den Berufsverbänden und Expertinnen und Experten richtig zugehört hätten, wenn Sie die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ernst nehmen würden, wenn Sie einmal den Bericht des Runden Tisches in NRW gelesen und dann dessen Erkenntnisse berücksichtigt hätten –

(Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: Sie müssen mal auf die Straße gehen, Frau Möhring!)

– da war ich, Herr Weinberg –, dann wüssten Sie, dass die Prostitutionsstätten sehr unterschiedlich sind und natürlich auch unterschiedlich behandelt werden müssen.

(Karin Maag [CDU/CSU]: Waren Sie eigentlich mal auf der Straße?)

– Sie können mir ja eine Zwischenfrage stellen. Die beantworte ich gerne. – Ein Prostitutionsstättengesetz, in dem auf unterschiedliche Modelle eingegangen wird, in dem mit Betroffenen ausgehandelte Mindeststandards festgelegt und diese gemeinsam ausgehandelten Mindeststandards als Grundlage für die Konzessionierung genommen werden, wäre sinnvoll und wird auch von meiner Fraktion gefordert.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Abschluss habe ich noch eine Frage an Sie. Nehmen wir einmal an, Sie würden es mit Ihrem Verhinderungs- und Kontrollgesetz tatsächlich schaffen, dass Frauen nicht mehr in der Prostitution arbeiten wollen,

(Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Nein!)

auch nicht illegal: Was dann? Wo sind die guten Jobs für sie? Wo sind die vielversprechenden Ausbildungschancen? Wo sind die bezahlbaren Wohnungen?

(Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: Ich bitte Sie!)

Bevor Sie in der Art, wie Sie es vorhaben, gegen einen legalen Beruf vorgehen, sollten Sie sich erst einmal überlegen, wie Sie diese sozialen Fragen lösen, und zwar nicht nur für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, sondern für alle.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich muss ganz ehrlich sagen, Frau Schwesig: Ich verstehe an dieser Stelle Ihr Tempo nicht. Nächsten Montag gibt es im Bundestag eine Anhörung. Da haben Sie noch einmal die Gelegenheit, tatsächlich mit Expertinnen und Experten sowie Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern zu reden und richtig hinzuhören. Schon einen Monat später soll hier die zweite und dritte Lesung erfolgen, obwohl das Gesetz erst Mitte nächsten Jahres in Kraft treten soll. Was soll denn das? Hat Ihnen die Union dafür versprochen, dass dann das Entgeltgesetz kommt, was ja nachher doch immer nur eine Nullrunde bringt? Oder warum diese Eile?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Linke ist dabei, wenn Menschenhändlern, wenn Zuhältern, wenn Ausbeutern der Kampf angesagt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sind dabei, wenn Armut bekämpft wird. Wir sind dabei, wenn es darum geht, Selbstständige besser abzusichern und sie an Sozial- und Rentenversicherung teilhaben zu lassen. Wir sind dabei, wenn sexuelle Selbstbestimmung gestärkt werden soll und die Betreiber von Bordellen für bestmögliche und sichere Arbeitsbedingungen sorgen müssen. Wir sind dabei, wenn es um mehr Schutz und um mehr Rechte geht. Aber all das tun Sie eben nicht. Die Linke wird Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der Kollege Marcus Weinberg hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6887635
Wahlperiode 18
Sitzung 173
Tagesordnungspunkt Regulierung des Prostitutionsgewerbes
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