Axel KnoerigCDU/CSU - Änderung des Telemediengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Abstimmung heute hat schon eine gewisse – in Anführungsstrichen – „historische“ Bedeutung; denn wir ebnen den Weg für freies WLAN in der Bundesrepublik.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
In ganz Deutschland soll es künftig offene Netze geben. Damit wird der flächendeckende Internetausbau weiter beschleunigt. Gerade für die ländlichen Regionen ist das besonders wichtig. Als jemand, der aus dem ländlichen Raum kommt, sage ich das bewusst immer wieder. Wir haben immer noch viel zu viele Gemeinden, in denen die insbesondere für Downloads entscheidenden Bitraten nur sehr gering sind und in weiten Teilen sogar das Mobilfunknetz nur sehr unzureichend ausgebaut ist.
Wir ergänzen dies durch eine bundesweite Breitbandförderung, insbesondere durch das geplante DigiNetz-Gesetz zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Wir müssen nämlich die weißen Flecken auf unserer Landkarte bis 2018 ausradieren. Das wird auch gelingen, und zwar auch durch das WLAN.
Damit ist eine gute Nachricht für alle Hoteliers und Besitzer von Gastronomiebetrieben verbunden: Sie müssen nicht mehr dafür haften, wenn ihre Gäste Rechtsverstöße im Internet begehen. Wir alle kennen aus unseren Wahlkreisen das Dilemma, von dem uns Hoteliers und Cafébetreiber berichten. Es gehört heute dazu, dass man den Kunden ein funktionsfähiges WLAN anbietet; denn man möchte konkurrenzfähig sein. Illegale Downloads seitens der Nutzer haben den Hoteliers und Cafébetreibern in den vergangenen Jahren aber teure Abmahnungen beschert.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Sie haben das jahrelang blockiert! – Gegenruf des Abg. Marcus Held [SPD]: Das stimmt leider!)
Doch damit ist nun Schluss. Wir geben den WLAN-Betreibern Rechtssicherheit. Dazu werden sie mit den Netzanbietern gleichgestellt. Das bedeutet: Sie profitieren vom Haftungsausschluss. Den Regierungsentwurf haben wir gerade auch dahin gehend verbessert. Dabei orientieren wir uns sehr wohl inhaltlich an dem, was der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof vorgegeben hat. Schließlich ist es nötig und wichtig, zu schauen, wie es auf EU-Ebene geregelt ist. Er hat ganz klar ausgeführt, dass es keine völlige Haftungsfreistellung geben kann. Das heißt: Wenn in einem Netz eindeutig Rechtsverstöße erfolgt sind, muss ein Unterbinden weiterer Vergehen per Gerichtsbeschluss möglich sein.
Dieser Punkt wird bei den Linken sowie bei den Grünen und leider in Teilen auch von der SPD vernachlässigt. Wir können doch nicht den Schutz von WLAN-Betreibern über den Schutz geistigen Eigentums stellen. Das sagt der Generalanwalt am EuGH.
Vielmehr brauchen wir ein Gleichgewicht zwischen der Informations- und der unternehmerischen Freiheit einerseits sowie dem Urheberrecht andererseits. Mit unserer Regelung haben wir eine ausgewogene Balance dieser Grundrechte erzielt. WLAN-Betreiber, Nutzer und Rechteinhaber werden gleichermaßen berücksichtigt, und das bei einer praktikablen Handhabung.
Meine Damen und Herren, damit erfüllen wir den Koalitionsvertrag. Darin steht auch, dass wir die Bürger über die Risiken, die mit der Nutzung offener Netze verbunden sind, aufklären. Ich möchte darauf hinweisen, dass man sensible Daten, etwa beim Onlinebanking, nur in privaten Netzen abrufen sollte. Ebenso sind E-Mails zu verschlüsseln. Wir müssen – auch das haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten – diese grundlegenden IT-Kompetenzen in der Zukunft noch stärker vermitteln.
Im Regierungsentwurf war vorgesehen, die Haftung von Plattformbetreibern zu regeln. Da haben wir ganz klar gesagt: Das muss auf europäischer Ebene geregelt werden. Das betrifft besonders Geschäftsmodelle, die im Wesentlichen auf Verletzung von Urheberrechten beruhen. Diesen Plattformen muss schlichtweg der Geldhahn zugedreht werden. Sie dürfen keine Werbeeinnahmen mehr kassieren.
Meine Damen und Herren, diese Änderungen beim Telemediengesetz werden gewiss nicht die letzten sein. Der digitale Wandel wird weiterhin rechtliche Anpassungen erfordern. Wir als Union setzen dabei auf eine verantwortungsvolle Digitalpolitik.
Mit diesem WLAN-Gesetz legen wir das Fundament für neue Geschäftsmodelle. Wir geben heute innovativen Diensten die Möglichkeit, sich freier und leichter zu entwickeln.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wovon träumen Sie nachts, fragt man sich!)
Ich rufe insbesondere die Kommunen und die Landkreise, aber auch die Bibliotheken, dazu auf, WLAN-Netze einzurichten und anzubieten; denn sie sind sehr wohl – das hat auch Kollege Held treffend gesagt – ein wichtiger Faktor für Bildung, Tourismus und Wirtschaft.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6888372 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Telemediengesetzes |