Lars KlingbeilSPD - Änderung des Telemediengesetzes
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag macht heute den Weg für mehr offenes WLAN in Deutschland frei. Das ist das Ergebnis einer langen Diskussion, die wir hatten, und es ist das Ergebnis eines Gesetzentwurfs, den Sigmar Gabriel mit dem Wirtschaftsministerium auf den Weg gebracht hat.
Wir als Koalition haben in den letzten Wochen um den richtigen Weg gerungen. Aber es ist klar: Wir verabschieden heute einen Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung, der endlich den Weg für offenes WLAN in Deutschland frei machen wird. Es ist gut, dass wir heute im Parlament endlich diese Entscheidung treffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis einer langen Diskussion ist ein Paradigmenwechsel, den wir erreicht haben. Ich erinnere daran, dass wir noch vor einem Jahr – ich glaube, das kann jeder, der sich mit dem Thema beschäftigt hat, bestätigen – immer zuerst zu der Frage kamen, was es bedeutet, wenn wir in Deutschland WLAN-Netze öffnen. Es war von Urheberrechtsverletzungen, die massenhaft zunehmen würden, und von Straftaten die Rede, die vielleicht in Cafés und Restaurants geplant würden. Das waren doch die Argumente, gegen die wir immer wieder anargumentieren mussten.
Ich glaube, mit dem Gesetzentwurf gelingt es wirklich, den Paradigmenwechsel zu schaffen: weg von den Gefahren, die immer wieder gesehen werden, wenn es um offene Netze geht, und hin zu den Chancen, die wir sehen und definieren. Ich finde, das ist ein großer Erfolg des Parlaments. Das haben wir auch gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen in der Diskussion erreicht. Dafür ein großer Dank an alle, die daran mitgewirkt haben!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das ist aber bei Weitem nicht nur das Verdienst der Politik. In den letzten Jahren hat es immer wieder Akteure gegeben, beispielsweise vorneweg die Freifunker, die darum gerungen haben, dass wir eine solche Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Internetvereine wie D64 oder die Digitale Gesellschaft, Akteure wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Handelsverband, aber auch rot-grüne Landesregierungen haben begrüßt, was wir jetzt auf den Weg bringen, und sagen, dass das, was die Große Koalition verabschiedet, der richtige Weg ist. Alle diese Akteure haben ein großes Verdienst daran, dass wir endlich freie und offene WLANs in Deutschland schaffen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der Gesetzentwurf zeigt also, dass Politik lernfähig ist. Wir schaffen mit offenen WLAN-Netzen einen weiteren Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Das DigiNetz-Gesetz ist angesprochen worden. Der Breitbandausbau ist auch erwähnt worden. Wir sorgen also dafür, dass es eine gute digitale Infrastruktur in Deutschland gibt.
Wir alle wissen aus unseren Erfahrungen, dass heute häufig eine der ersten Fragen in Hotels oder Restaurants die nach einem WLAN ist. WLAN ist Innovationstreiber. Viele Geschäftsmodelle werden entstehen. Wir werden eine Modernisierung der Innenstädte erleben. Ich selber komme aus dem ländlichen Raum. Dort spielt der Tourismus eine große Rolle. Es ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor auch für den Tourismus, dass wir dort freie und offene WLAN-Netze bekommen werden.
Dieses Gesetz, das wir heute auf den Weg bringen, steht in einer Reihe mit vielen anderen Prozessen, die wir erleben – etwa hier in der Stadt Berlin, wo 600 Hotspots geschaffen werden. Die Kirche in Brandenburg und Berlin hat sich auf den Weg gemacht, zunächst 300, bald 3 000 Hotspots zu schaffen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Gottspots“!)
Und wir sehen, dass erste Städte – etwa Erlangen – in ihren Innenbereichen eine komplett offene WLAN-Struktur schaffen. Unser Gesetz kann dann dafür sorgen, dass auch Private künftig nicht mehr vor ihrer Haftung für Rechtsverletzungen Dritter Angst haben müssen.
Weil ich in den letzten Tagen auch etwas über eine „Mogelpackung“ gelesen habe, die wir hier angeblich auf den Weg bringen, will ich noch einmal vorlesen, was im Gesetz und in der Gesetzesbegründung explizit steht. Dort steht:
Die Haftungsprivilegierung
– die dank der gesetzlichen Änderungen zweifelsfrei auch für WLAN-Anbieter gilt –,
umfasst … auch die verschuldensunabhängige Haftung im Zivilrecht nach der sog. Störerhaftung und steht daher nicht nur einer Verurteilung des Vermittlers zur Zahlung von Schadenersatz, sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten … entgegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will sagen: Wer diese Begründung nicht versteht, und wer diesen ausdrücklichen Wunsch des Gesetzgebers an dieser Stelle nicht versteht, der ignoriert bewusst das, was wir hier auf den Weg bringen,
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie das einmal dem Kollegen Knoerig!)
der ignoriert bewusst das Mehr an Rechtssicherheit, das wir hier schaffen. Und dem kann ich leider keine guten Absichten unterstellen.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Der Kollege Hansjörg Durz spricht jetzt für die Fraktion der CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6888432 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Telemediengesetzes |