Hansjörg DurzCDU/CSU - Änderung des Telemediengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gleichstellung von WLAN-Anbietern – auch von Privaten mit klassischen Zugangsprovidern – ist ein riesiger Schritt nach vorn. Wir schaffen damit Rechtssicherheit, und zwar insbesondere für diejenigen, die sich bislang aus Sorge etwa vor teuren Abmahnungen dagegen entschieden haben, WLAN anzubieten. Wir erfüllen damit unseren eigenen, im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch, der da lautete:
Die Potenziale von lokalen Funknetzen ... als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden.
Ich denke hier vor allem an die riesigen Potenziale, die etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Tourismus oder auch im Verkehrsbereich stecken. Überall dort werden digitale Anwendungen den Nutzern in Zukunft weit einfacher zugänglich gemacht werden. Insofern ist der heutige Tag ein richtig guter für den Digitalstandort Deutschland.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens stand für uns neben den Potenzialen, die es zu heben gilt, auch das Thema Sicherheit im Mittelpunkt. Das in dreierlei Hinsicht:
Zum einen ging es uns um Rechtssicherheit für die WLAN-Anbieter und damit die Gewähr, vor teuren Abmahnkosten und vor Schadensersatzansprüchen geschützt zu werden.
Zweitens ging es um die Sicherheit für Rechteinhaber, die auch weiterhin die Möglichkeit haben, Urheberrechtsverletzungen durch gerichtliche Anordnungen wirkungsvoll entgegenzutreten.
Und drittens ging es um die Sicherheit für Nutzer von offenen WLAN-Verbindungen. Dabei ist sehr interessant, dass bereits wenige Stunden nachdem die Einigung der Koalitionsfraktionen bekannt wurde, eine große deutsche Tageszeitung sofort einen Artikel mit der Überschrift „So schützen Sie sich in öffentlichen WLAN-Netzen“ veröffentlichte. Sie schrieb darüber, welche Gefahren und Risiken mit dem Surfen in öffentlichen Netzen verbunden sind. Hier werden wir weiter Aufklärungsarbeit betreiben und die Nutzer sensibilisieren müssen, potenziell betrügerische Netzwerke zu erkennen, sichere Verschlüsselungen zu nutzen und sensible Daten nicht arglos zu kommunizieren.
Darüber hinaus haben wir in einer Protokollerklärung die Bundesregierung aufgefordert, uns nach zwei Jahren zu berichten, wie sich die WLAN-Ausbreitung entwickelt hat und wie es in dieser Zeit mit Rechtsverletzungen ausgesehen hat.
Auch wenn es in der öffentlichen Diskussion also ausschließlich um das Thema WLAN geht, so regelt das Telemediengesetz aber nicht nur die Haftung von diesen Zugangsanbietern, sondern auch von Diensteanbietern, die zur Datenspeicherung Dritten eine technische Infrastruktur zur Verfügung stellen. Diese sogenannten Host Provider genießen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten Haftungsprivilegierungen, die jedoch bei Geschäftsmodellen, die sich im Wesentlichen auf Rechtsverletzungen stützen, in der Praxis zu gravierenden Problemen führen können. Hier versuchte der Gesetzentwurf, durch die Charakterisierung eines gefahrengeneigten Dienstes einen Weg zu finden, um Rechtsverstöße einfacher ahnden zu können. Wir haben die geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen im parlamentarischen Verfahren intensiv unter die Lupe genommen. Die Konsultation sowohl der Rechteinhaber als auch der Internetwirtschaft hat ergeben, dass mit den geplanten Maßnahmen des § 10 TMG weder der einen noch der anderen Seite geholfen gewesen wäre. Deswegen haben wir uns dazu entschieden, es beim Status quo zu belassen. Mit dem Koalitionspartner haben wir uns stattdessen darauf verständigt, die Bundesregierung aufzufordern, sich auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung des Haftungsregimes für Plattformbetreiber einzusetzen. Ein einheitliches Haftungsregime für Rechtsverletzungen im Internet ist eine vorrangig europäische Aufgabe. Gerade die aktuellen Konsultationsprozesse der Europäischen Kommission zur Haftung von Plattformbetreibern und Intermediären sind eine gute Gelegenheit, sich hier aktiv einzubringen.
Klar ist, dass wir in Zukunft innovative und wirksame Ansätze brauchen, um auf die rasante Entwicklung unterschiedlicher Dienste und Geschäftsmodelle reagieren zu können. Wie die Bekämpfung illegaler Plattformen gelingen kann, dazu listen wir im Entschließungsantrag sieben für uns wichtige Punkte auf. Exemplarisch möchte ich auf das Prinzip „Follow the money“ hinweisen. Wenn wir es schaffen, Geldströme auszutrocknen, indem solche Plattformen legal keine Werbeeinnahmen generieren können, gehen wir direkt an die Wurzel der illegalen Geschäftsmodelle.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Noch zu einem dritten Themenkomplex. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf eine Ergänzung zum § 14 TMG angeregt, um die Durchsetzbarkeit von Persönlichkeitsrechten zu verbessern. Wir teilen die Position des Bundesrats ausdrücklich. Daher fordern wir die Bundesregierung in unserem Entschließungsantrag auf, bis Ende des Jahres eine umfassende Erhebung zu Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durchzuführen und Ergebnisse vorzulegen. Falls sich aus den Ergebnissen der Erhebung ein Rechtssetzungsbedarf ergibt, soll dieser noch in dieser Legislaturperiode gedeckt werden.
Zum Schluss möchte ich auf Folgendes hinweisen: Mit dem geänderten Telemediengesetz entwickeln wir den Digitalstandort Deutschland ein enormes Stück weiter. Wir werden die positiven Auswirkungen in Bälde sehen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Nächster Redner ist der Kollege Christian Flisek für die SPD.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6888434 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Telemediengesetzes |