Christian FlisekSPD - Änderung des Telemediengesetzes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Nach dem ehemaligen Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion ist ein Gesetz benannt, nach dem kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es von der Regierung eingebracht wurde. Für dieses sogenannte Struck’sche Gesetz ist die heute debattierte Änderung des Telemediengesetzes geradezu ein Musterbeispiel. Der Gesetzentwurf hat uns parlamentarisch sehr intensiv und lange beschäftigt. Aber im Ergebnis beschließen wir heute ein Gesetz, das an ganz erheblichen Stellen vom Regierungsentwurf abweicht. Herr Kollege von Notz, deswegen sollten Sie sich in zweiter und dritter Lesung nicht am Regierungsentwurf abarbeiten. Vielmehr sollten Sie sich mit der heutigen Beschlussvorlage befassen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verschlimmbessert!)
Wir schaffen Rechtssicherheit in Deutschland für öffentliche WLANs; darauf wurde schon hingewiesen. Wir leisten damit einen ganz erheblichen Beitrag dazu, dass Deutschland aus der WLAN-Wüste geführt wird. Das ist allerhöchste Zeit. Die bisher geltende Störerhaftung bei der Bereitstellung von öffentlichen WLAN-Netzen traf allzu oft die falschen Personen: den Familienvater, der oft erst mit der Abmahnung erfahren hat, was alles über seinen Anschluss möglich ist, oder die Kaffeehausbetreiberin, die die Handlungen ihrer Gäste nicht kontrollieren konnte und die Gäste auch nicht persönlich kannte. Eine ganze Abmahnindustrie konzentrierte sich auf diese Menschen, um Profite zu machen, ohne irgendeinen volkswirtschaftlichen Nutzen dabei zu erzielen. Die Bereitsteller von WLAN-Netzen wie etwa der Familienvater oder die Gastronomin waren und sind aus zwei Gründen die falschen Adressaten einer Haftung. Erstens. Sie wollten sich in den allermeisten Fällen immer rechtstreu verhalten. Zweitens fehlten ihnen schlicht die Mittel, um die Nutzer ihrer W-LAN-Netze zu kontrollieren.
Die bisherige Störerhaftung war aus Sicht der Rechteinhaber ein effektives und vielleicht auch ein lukratives Instrument, aber es war in höchstem Maße unfair. Dieser Situation schieben wir heute gemeinsam einen Riegel vor. Deshalb ist es auch richtig, sie abzuschaffen. Um jede rechtliche Unsicherheit zu beseitigen, haben wir – darauf hat der Kollege Klingbeil ausdrücklich hingewiesen – auch klargestellt, dass die Haftungsprivilegierung jede Art der Haftung umfasst.
Lassen Sie mich aber auch klarstellen, dass die Rechteinhaber nach wie vor nicht schutzlos zu stellen sind. Das Gegenteil ist der Fall. Wir müssen die Inhaber von immateriellen Schutzgütern auch im digitalen Zeitalter schützen; sie brauchen genauso viel Rechte, wie es im analogen Zeitalter notwendig war und ist. Deswegen ist es auch ganz wichtig – der Kollege Durz hat darauf völlig zu Recht hingewiesen –, dass wir nicht so tun, als ob wir in einer globalen digitalen Welt mit nationalem Recht und nationalen Gesetzen alles lösen könnten.
Die Plattformen, die es im Wesentlichen auf Urheberrechtsverletzungen abgesehen haben und darauf abzielen, die Profite einzufahren, sitzen eben nicht in Deutschland. Sie sitzen nicht in Tuttlingen, sondern sie sitzen in Timbuktu. Deswegen ist der Ansatz, den wir mit unserem Entschließungsantrag gehen, nämlich dass wir den Geldströmen folgen wollen oder, besser formuliert, dass wir solchen illegalen Plattformen nachhaltig den Geldhahn zudrehen wollen, der richtige Ansatz. Mit dem Entschließungsantrag haben wir genau das in das Hausaufgabenheft unserer Bundesregierung hineingeschrieben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich glaube, wir können heute gemeinsam diesen Gesetzentwurf guten Gewissens beschließen. Ich würde mich wirklich darüber freuen; ich sage das ausdrücklich zu den Kolleginnen und Kollegen der Opposition. Ich weiß, in der Stellenbeschreibung des Oppositionspolitikers steht Lob für die Regierung nicht drin, das ist nicht ausdrücklich erwähnt.
(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Aber wir können eigene Vorschläge haben, und die haben wir!)
Aber vielleicht können auch Sie irgendwann einmal über Ihren Schatten springen. Heute wäre dazu die Gelegenheit.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Abschließender Redner in dieser Debatte ist der Kollege Thomas Jarzombek für die CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6888435 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Telemediengesetzes |