02.06.2016 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 173 / Tagesordnungspunkt 8

Anette Kramme - Erweiterung des Arbeitslosenversicherungsschutzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter dem etwas kompliziert lautenden Titel „Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung“, kurz: AWStG, setzen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Wir leisten mit diesem Gesetz einen Beitrag zu einer präventiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Ich freue mich sehr, dass unser Gesetzentwurf bei den Sachverständigen überwiegend auf positive Resonanz stößt. So begrüßen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite sowie die Bildungs- und Wohlfahrtsverbände, dass wir mit dem AWStG bei der Förderung der Grundkompetenzen, die für das Nachholen eines Berufsabschlusses notwendig sind, bei Weiterbildungsmaßnahmen für Geringqualifizierte und in kleinen und mittleren Unternehmen ein gutes Stück vorankommen. Außerdem führen wir Weiterbildungsprämien ein, die das Durchhalten bis zum Ende einer Ausbildung belohnen sollen.

Wir haben über dieses Instrument lange Zeit diskutiert. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat noch einmal unterstrichen, dass unser Modell mit abschlussbezogenen Prämien einen deutlich besseren Anreiz setzt als etwa ein Modell mit monatlichen Prämien. Die Betroffenen werden besser motiviert. Wir eröffnen damit Menschen, denen bislang ganz grundlegende Voraussetzungen fehlen, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Es profitieren aber auch diejenigen, für die Weiterbildung bisher ohne Anreize oder schlichtweg verschlossen war, zum Beispiel in kleinen Handwerksbetrieben.

Ein Wort auch zur Finanzierung der Weiterbildungsförderung: Für das Jahr 2016 planen die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter immerhin mit Ausgaben von insgesamt fast 3 Milliarden Euro für die berufliche Weiterbildungsförderung. Mit mehr Mitteln ist es aber nicht an jeder Stelle getan, wenn es an Kompetenzen zum Erreichen eines Berufsabschlusses fehlt. Mit dem Gesetz geben wir deshalb den Agenturen und Jobcentern künftig Instrumente an die Hand, um Kompetenzen aufzubauen – gerade im niedrigqualifizierten Bereich –, Motivationshemmnisse abzubauen und während der Weiterbildung noch besser zu unterstützen. Schließlich geht es nicht darum, was gut und teuer klingt, sondern darum, das zu tun, was hilft und was wirkt. Und am Ende geht es darum, das umzusetzen, was geht und was wir hier im Haus auch durchbekommen.

Ja, wir als Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben vorgeschlagen, den Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere nach einer befristeten Beschäftigung, auszuweiten, zu erleichtern und die sogenannte Rahmenfrist des Arbeitslosengeldbezuges generell auf drei Jahre zu erweitern. Das hätte bestimmten Erwerbsbiografien, die durch viele kurzzeitige Beschäftigungen geprägt sind, etwa im Kulturbereich, besser Rechnung getragen.

(Beifall bei der SPD)

Allerdings war dies innerhalb der Bundesregierung nicht durchsetzbar. Aber angesichts dessen, was wir erreicht haben, was an Verbesserungen kommt, bin ich, sind wir durchaus zufrieden. Auch weil wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Restrukturierung betroffen sind, künftig schneller Zugang zu beruflicher Weiterbildung verschaffen. So können notwendige Qualifizierungen von Älteren und von geringqualifizierten Beschäftigten bereits während der Zeit in einer Transfergesellschaft gefördert werden, wenn der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Kosten trägt, auch bei Maßnahmen, die zu einem Abschluss im Ausbildungsberuf führen. Ich finde, dass wir damit das Instrumentarium der Transfergesellschaften in durchaus sinnvoller Weise weiterentwickeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim AWStG geht es auch darum, möglichst allen Menschen lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Weiterbildung darf kein Luxus für wenige sein, Weiterbildung muss für alle möglich sein, egal welche Voraussetzungen sie mitbringen und egal wie groß der Betrieb ist, in dem sie arbeiten.

Am Ende wollen wir ein Recht auf Weiterbildung erreichen – in der Praxis, nicht auf dem Papier. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit dem AWStG einen weiteren Schritt in die richtige Richtung gehen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Sabine Zimmermann für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6888497
Wahlperiode 18
Sitzung 173
Tagesordnungspunkt Erweiterung des Arbeitslosenversicherungsschutzes
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