Albert WeilerCDU/CSU - Erweiterung des Arbeitslosenversicherungsschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir sagen lassen, Herr Schiewerling kann keine Zahlen lesen, die SPD kann auch nichts;
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
es geht also ganz schön unter die Gürtellinie hier. Lassen Sie uns demgegenüber darauf zu sprechen kommen, was das Gesetz wirklich kann.
Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung das von uns eingebrachte Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung. Mit diesem Gesetz nehmen wir vor allem Geringqualifizierte, Ungelernte und Langzeitarbeitslose in den direkten Fokus, um diese verstärkt in existenzsichernde Arbeit zu vermitteln, sie passgenau zu qualifizieren und zu begleiten.
Das ist wichtig und richtig. Das IAB bestätigt, dass Geringqualifizierte, die an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilgenommen haben, eine 20 Prozent höhere Beschäftigungswahrscheinlichkeit aufweisen, und das auch noch nach sieben oder acht Jahren. Dr. Kruppe vom IAB spricht von sehr hohen und sehr deutlichen Effekten.
Unser Gesetz enthält einen ganzen Blumenstrauß sinnvoller Maßnahmen, mit denen wir den Zugang zur beruflichen Weiterbildung für Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und Ältere verbessern und die berufliche Qualifikation enorm erhöhen. Auf einige will ich kurz eingehen.
Wir werden die Grundkompetenzen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker fördern. Daher fördern wir zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung notwendige Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
– Danke. – Lese- und Rechenfähigkeit sind unabdingbare Voraussetzungen, um die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, um schlussendlich auch einen Berufsabschluss erfolgreich nachholen zu können.
Wir werden Weiterbildungsabbrüchen vorbeugen, indem wir zur Stärkung von Motivation und Durchhaltevermögen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen der Zwischenprüfung eine Prämie von 1 000 Euro zahlen. Bei Bestehen der Abschlussprüfung kommen noch einmal 1 500 Euro dazu. Derzeit bricht jeder Vierte vorzeitig seine Weiterbildung ab. Wenn wir es schaffen, diese Quote zu verringern, dann ist das gut investiertes Geld.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Diese wird weiter flexibilisiert und in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten künftig gefördert. Wir stärken in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten der Kofinanzierung von beruflicher Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit und die Arbeitgeber.
Das Gesetz verbessert zudem den Schutz für berufliche Unterbrechungen bei Weiterbildung oder Kindererziehung nach dem dritten Lebensjahr. Wir schaffen hier die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Wir entfristen die bis zum 31. Dezember 2016 befristete Leistung, nach der innovative Ansätze in der Arbeitsmarktpolitik erprobt werden können. Damit stellen wir der Bundesagentur für Arbeit künftig dauerhaft innovationsfördernde Instrumente zur Verfügung. Das bietet die Chance, neue Handlungsansätze in der Arbeitsmarktpolitik zu erproben sowie flexibel auf Entwicklungen am Arbeitsmarkt zu reagieren. Wir fördern somit gezielt die Kooperation der BA mit verschiedenen Partnern auf regionaler Ebene. Daraus werden sich Synergieeffekte für die verstärkte Netzwerkarbeit der Agenturen für Arbeit ergeben.
Ich will es einmal auf den Punkt bringen: Wir stärken mit unserem Gesetz erstens eine breitere und stärkere Partizipation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Fort- und Weiterbildung. Zweitens erhöhen wir die Durchlässigkeit für einen beruflichen Aufstieg. Wir verbessern drittens die Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Wir leisten viertens einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und fünftens geben wir der BA dauerhaft flexible innovative Instrumente an die Hand, mit denen sie für die Situation und die Region passende Maßnahmen stricken kann, um Arbeitslose innovativ in den Arbeitsmarkt zu bringen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
– Vielen Dank.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetz große Chancen bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eröffnen, und danke denen, die daran gearbeitet haben. Ich freue mich darauf, dass Sie dem Gesetz zustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Brigitte Pothmer.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6888502 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Erweiterung des Arbeitslosenversicherungsschutzes |